Kaminski nach Steinke und Lenski nach Lemke umbenannt

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  • Amelungenmutti
    Benutzer
    • 02.06.2011
    • 52

    Kaminski nach Steinke und Lenski nach Lemke umbenannt

    Hallo,

    meine Oma hat mir erzählt, dass ihr Onkel väterlicherseits seinen Geburtsnamen Kaminski in Steinke umgewandelt hat. Nach eigenen Recherchen hier im Forum und im Internet leuchtet mir die Übersetzung ein: poln. kamień = dt. Stein; -ski = einer von ...
    Und sie kann sich daran erinnern, dass ihre Oma väterlicherseits Lemke hieß und nicht Lenski, wie ich es in der Heiratsurkunde ihrer Eltern habe.

    Es handelt sich um die Zeit des II. WK in Danzig. War das eher ungewöhnlich? Hängt das mit den damaligen Ereignissen zusammen? War das offiziell?

    Bin gespannt auf Eure Antworten.
    Zuletzt ge?ndert von Amelungenmutti; 05.09.2011, 22:31.
    Viele Grüße aus München,
    Sandra
    ---
    Vorpommern: Albrecht, Harder, Köhn, Krüger, Langhof, Schütt, Schul(t)z, Schumacher, Wickel, Wiese
    Rügen: Arndt, Tredup, Waldmann
    Danzig/ OP: Bluhm, Kaminski, Lau
    NRW: Hense, Schramm
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4661

    #2
    Hallo Sandra,

    das war auch schon vorher in den preußischen Gebieten Polens üblich, dass Namen eingedeutscht wurden. Man musste es aber nicht zwangsweise machen. Gerade aber in der Zeit des Nationalsozialismus kam das verstärkt vor. Die Motive dafür mögen recht vielfältiger Natur gewesen sein.

    Dieses auch im Gesetzbuch verankerte Recht einer Namensänderung bei ausländischen Namen, gibt es übrigens nach wie vor und davon wird auch Gebrauch gemacht, da viele ausländische Namen ja falsch ausgesprochen und geschrieben werden.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Amelungenmutti
      Benutzer
      • 02.06.2011
      • 52

      #3
      Zitat von Hina Beitrag anzeigen
      Gerade aber in der Zeit des Nationalsozialismus kam das verstärkt vor.
      Ja, das war auch mein Gedanke.

      Zitat von Hina Beitrag anzeigen
      Die Motive dafür mögen recht vielfältiger Natur gewesen sein.
      Ich nehme jetzt erst einmal eine Art Absicherung an. Die Schaffung einer Eindeutigkeit. Das ist natürlich Spekulation.

      Handelt es sich bei dem von Dir erwähnten Gesetz um das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" von 1938? Wenn das so offiziell war - damit hatte ich jetzt nicht gerechnet -, müsste es theoretisch ja auch Beurkundungen darüber geben.?

      Ich danke Dir auf jeden Fall für diesen Hinweis. Das hat mich wieder ein kleines bisschen schlauer gemacht.
      Viele Grüße aus München,
      Sandra
      ---
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      NRW: Hense, Schramm

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      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4661

        #4
        Hallo Sandra,

        ja, es war das ganz normale Gesetz zu Namensänderungen. So weit ich weiß, wurden auch damals die Anträge ganz normal beim Standesamt gestellt und dann als Randvermerk eingetragen.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • Amelungenmutti
          Benutzer
          • 02.06.2011
          • 52

          #5
          Vielen Dank Hina für Deine Antworten. Ich werde mich über die genaue Vorgehensweise bei einer solchen Namensänderung noch einmal erkundigen. Dann kann ich diese Richtung evt. auch noch nachverfolgen. Denn für den ersten Moment hörte sich das so hoffnungslos an.
          Viele Grüße aus München,
          Sandra
          ---
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          NRW: Hense, Schramm

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          • Hina
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2007
            • 4661

            #6
            Hallo Sandra,

            so hoffnungslos ist das ganz sicher nicht. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass dabei überhaupt ein Vorgang beim Amtsgericht notwendig war. Normalerweise wurde der Antrag auf der Gemeinde gestellt und durch das Standesamt beurkundet, so wie es im Grunde auch bei einer Namensänderung bei Heirat erfolgte und erfolgt. Ein Gerichtsentscheid war ja nicht notwendig, da es sich um geltendes Recht handelte. Vor Gericht kam ein solcher Fall sicher nur, wenn dem Antrag nicht entsprochen wurde und der Antragsteller sein Recht durchsetzen wollte.

            Viele Grüße
            Hina
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