Bei der Durchsicht von Kirchenbüchern aus Mecklenburg/18.Jh bin ich bei den Einträgen von Sterbefällen des öfteren auf den Zusatz
"cum sermon(e)", was frei übersetzt hoffentlich soviel wie "mit Leichenpredigt" heißt, gestoßen. Ich vermute, dass es zu dieser Zeit eher in "höheren/adligen" Kreisen üblich war, Leichenpredigten abhalten zu lassen. Wann konnte auch der "Normalbürger" solche Predigten erhalten? War es eine "Modeerscheinung" und konnte damals die Familie des Verstorbenen darüber entscheiden? Liegen diese Predigten immer in schriftlicher Form vor?
...fragt und grüßt Leineweber
"cum sermon(e)", was frei übersetzt hoffentlich soviel wie "mit Leichenpredigt" heißt, gestoßen. Ich vermute, dass es zu dieser Zeit eher in "höheren/adligen" Kreisen üblich war, Leichenpredigten abhalten zu lassen. Wann konnte auch der "Normalbürger" solche Predigten erhalten? War es eine "Modeerscheinung" und konnte damals die Familie des Verstorbenen darüber entscheiden? Liegen diese Predigten immer in schriftlicher Form vor?
...fragt und grüßt Leineweber
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