Irritiert

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  • Lobsy
    Gesperrt
    • 18.05.2013
    • 75

    Irritiert

    Hallo zusammen,
    da ich etwas irritiert bin, stelle ich hier mal mein Anliegen.
    Ich habe zwei Geburtsurkunden, einmal von meiner Großmutter - geb 2.10.1904 - und von meiner Mutter - geb. 4.3.1932. Beide Urkunden sind aber datiert einmal vom 3.3. u. 10.3.1942. Woran könnte es liegen, dass die eine Urkunde erst 38 Jahre und die andere 10 Jahre später ausgestellt wurden?
    Vielen Dank schon einmal im Voraus.
    Hubertus "Hubert" Klatte
  • christiane84
    Erfahrener Benutzer
    • 13.08.2011
    • 252

    #2
    Hallo

    Vermutlich sind beide original ausgestellten Urkunden verschwunden oder zerstört (durch einen Brand oder ähnliches) darauf hin haben die beiden Frauen wahrscheinlich eine neue beantragt. Wir haben die Geburtsurkunde von meiner Schwiegeroma auch jetzt noch einmal ausstellen lassen. Kostet im Moment 10€

    Lg Christiane
    Wir alle sind nicht wir, sondern hängen mit unserem. Sein und Tun von denen ab, die vor uns waren.

    Kommentar

    • Lobsy
      Gesperrt
      • 18.05.2013
      • 75

      #3
      Vielen Dank für die Nachricht.
      Mmh , beide Urkunden sind Orginal und wurden in Blankenfelde Wedell ausgestellt. Trotzdem vielen Dank.

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      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13440

        #4
        Hallo,

        wo waren denn die Geburtsorte? Auch dort?

        Frdl. Grüße

        Thomas
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

        Kommentar

        • Lobsy
          Gesperrt
          • 18.05.2013
          • 75

          #5
          Ja! Beide Geburtsorte waren Blankenfelde/Kr. Königsberg Neumark.
          Laut Dienstsigel war das Standesamt Blankenfelde-Wedell zuständig.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • salami
            Erfahrener Benutzer
            • 29.11.2008
            • 677

            #6
            Hallo Hubertus,

            Geburtsurkunden sind Abschriften (nicht unbedingt vollständige) aus dem Geburtsregister.
            Die beiden Geburten wurden also 1904 und 1932 in den jeweiligen Geburtsregistern eingetragen. Im Jahr 1942 ist jemand zu dem Standesamt gegangen und hat um Geburtsurkunden gebeten, die dann aus den Geburtsregistern erstellt wurden und mit dem aktuellen Datum 1942 versehen wurden.
            Falls die Geburtsregister den Krieg überlebt haben und Du jetzt zu dem Standesamt gehen und um eine Geburtsurkunde bitten würdest, dann würdest Du eine Geburtsurkunde mit Datum 2017 erhalten.

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            • #7
              In meinen Unterlagen kommt sowas auch vor. Das passierte meist wenn die Familie fuer einen Ahnenpass zum Nachweis der arischen Abstammung die Urkunden nochmal neu angefordert haben. Ich habe einige Urkunden derart gestempelt von der Mecklenburger Sippenkanzlei und die wurden alle zwischen 1939 und 1944 ausgestellt obwohl die Geburtsjahre lange davor waren.

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              • Dunkelgraf

                #8
                Ich verstehe überhaupt nicht, wo hier ein Problem liegen soll.
                Bei der Anmeldung eines neugeborenen Kindes im Standesamt erhält man normalerweise eine Geburtsurkunde. Wenn das Taggleich mit der Geburt ist, stimmt da Geburtsdatum und Ausstelldatum überein.
                Aber im Laufe seines Lebens kann das Kind zig Geburtsurkunden ausstellen lassen. Die werden immer ein unterschiedliches Datum tragen, je nachdem wann diese ausgestellt wurde.
                Wie Salami schon sagt, Geburtsurkunden sind immer Abschriften aus dem Melderegister.

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                • detailsachse

                  #9
                  Zitat von Dunkelgraf Beitrag anzeigen
                  Wie Salami schon sagt, Geburtsurkunden sind immer Abschriften aus dem Melderegister.
                  Hi,
                  eher aus dem standesamtlichen Geburtsregister.
                  Oder aus dem Taufbuch.

                  Kommentar

                  • Dunkelgraf

                    #10
                    auch das Geburtsregister ist ein Melderegister!

                    Kommentar

                    • Valentin1871

                      #11
                      Ich habe übrigens eine eigene Geburtsurkunde von 2017
                      Es war - nach den Erfahrungen mit der Ahnenforschung - sehr aufregend seinen eigenen Geburtsregistereintrag in Live und in Farbe (wenn auch nur aus dem Augenwinkel) zu sehen.

                      Kommentar

                      • detailsachse

                        #12
                        Zitat von Dunkelgraf Beitrag anzeigen
                        auch das Geburtsregister ist ein Melderegister!

                        Hi,
                        was man wo nachlesen könnte?

                        Kommentar

                        • Lobsy
                          Gesperrt
                          • 18.05.2013
                          • 75

                          #13
                          Jetzt ist es mir schon klar . An den Ahnenpass habe ich auch schon gedacht. Ich war nur etwas ratlos, warum wurden die Urkunden erst 1942 beantragt ? Naja, kann ja sein, dass sie erst jetzt verlangt wurden. Leider habe ich von meinen Großeltern solch einen Ahnenpass nicht, würde vieles erleichtern und meine Mutter ist auch schon lange nicht mehr am leben.
                          Trotz dem vielen Dank.

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                          • Xtine
                            Administrator
                            • 16.07.2006
                            • 28378

                            #14
                            Hallo,

                            auch wenn man eine Geburt melden muß, gehört das Geburtsregister zu den Personenstandsregistern.

                            Das Melderegister ist doch etwas anderes.
                            Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit er der Meldepflicht unterliegt. In Deutschland wird es von der zuständigen Gemeinde geführt.
                            Geführt werden beide, je nach Ortsgröße, wohl mehr oder weniger an gleicher Stelle
                            Viele Grüße .................................. .
                            Christine

                            .. .............
                            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                            (Konfuzius)

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                            • detailsachse

                              #15
                              Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                              Das Melderegister ist doch etwas anderes.

                              Hi,
                              danke für den Beistand.
                              Mal sehen, ob hieraus eine heiße Diskussion entflammt.

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