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#1
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Was heißt "per dimissione"?
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1867 Region, aus der der Begriff stammt: Oderbruch Hallo, da ich kein "Lateiner" bin und mir Tante "G" auch nicht weitergeholfen hat frage ich hier die Experten. Im Heiratsregister findet sich in der Spalte "Tag der Copulation und welcher Prediger hat getraut?" der Eintrag: 28 Januar Deutschkrone vom Pastor Weise per dimissione" Wer kann mir helfen? Es wäre schön wenn sich jemand findet! VG Klaus |
#2
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Hallo
Pastor Weise hat einem Ehepartner ein Entlassungsschreiben aus dessen Heimatgemeinde Deutschkrone mitgegeben. (Dimissione = Entlassung) In dem Schreiben steht, dass man heiratsfähig ist und auch sonst alles in Ordnung ist, so dass man in die neue Gemeinde im Oderbruch aufgenommen werden kann. Gruss |
#3
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Guten Abend Klaus und Anna Sara,
alles schon mal dagewesen. Vor 1 1/4 Jahren: http://forum.ahnenforschung.net/show...49&postcount=1 Sogar mit Bild. |
#4
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Hallo @Horst von der Linie 1,
das war mir entfallen. Dummerweise habe ich dazu keine Randnotiz gemacht. Aber jetzt komme ich nicht mehr mit. "Im Kirchenrecht bezeichnet man als Dimission unter anderem die „Entlassung“ (Ermächtigung) eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde." Pastor Weise hat einem Ehepartner ein Entlassungsschreiben aus dessen Heimatgemeinde Deutschkrone mitgegeben. (Dimissione = Entlassung) In dem Schreiben steht, dass man heiratsfähig ist und auch sonst alles in Ordnung ist, so dass man in die neue Gemeinde im Oderbruch aufgenommen werden kann. In beiden Antworten hat der Pastor Weise also der Braut die Genehmigung zur Heirat in einer anderen Gemeinde erteilt. Nur, in der entsprechenden Spalte des Kirchenbuchs soll der Prediger stehen , der die Trauung durchgeführt hat. Das wäre in diesem Falle der Pastor Weise in Deutschkrone. Wozu muss er dann die Genehmigung erteilen? Kann es auch so sein, das der Pastor aus Gusow dem Bräutigam ein solches Schreiben mit auf den Weg gegeben hat und später den Eintrag im Kirchenbuch gemacht hat? Das gibt für mich aber auch keinen Sinn, denn Trauungen die in den umliegenden Gemeinden erfolgten sind nicht eingetragen. Vielleicht bringt jemand Klarheit in die Sache, ohne das wir uns in Spekulationen verzetteln. VG Klaus |
#5
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Hallo Klaus,
ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Wenn der Eintrag aus dem Gusower Kirchenbuch stammt, dann verstehe ich den Eintrag so, dass am 28.01.1867 der Pfarrer von Deutschkrone namens Weise in Deutschkrone ein Paar getraut hat, von dem zumindest ein Verlobter im Besitz der Dimission(spapiere) war. |
#6
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Ja so ist es wohl.
Geändert von Anna Sara Weingart (23.09.2017 um 20:58 Uhr) |
#7
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genau
ja das seh ich auch so und es heist ja auch p e r dimissione m i t oder d u r c h Erlaubnis/Entlassung |
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