Vellejanischer Ratsschluß - Bedeutung?

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  • Jan Heino Hane
    Benutzer
    • 22.03.2017
    • 9

    [ungelöst] Vellejanischer Ratsschluß - Bedeutung?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1802
    Region, aus der der Begriff stammt: Niedersachsen / LK Cuxhaven


    Hallo zusammen,
    ich habe in einer alten Urkunde aus dem Jahre 1802 den Begriff "Vellejanischer Ratsschluß" gefunden. Was ist damit gemeint?

    Ich habe nur eine Eintragung im Netz gefunden:

    Caroli Friederici Walchii, introductio in controversias juris civilis, recentiores inter JCtos agitatas, sumtibus Straussii, 1771. 8. 426 S.
    Wenn dieser Autor nur die neueren Kontroversen beschrieben hätte, die von den juristischen Polemikern noch nicht erzählt sind; oder wenigstens, wenn er nicht bloße Supplemente schreiben wollte, etwas besseres als seine Vorgänger geliefert, die noch nicht beschriebenen neuen Streitigkeiten vollständig abgehandelt hätte; so könnten wir ihn loben: Da er aber das alles nicht getan hat, nun, so lobe ihn, wer da kann und will! Uns sind Walchs Controversiae, nach Vinnius und Cocceji, eine Iliade nach dem Homer; eine Sammlung von Fragen, worüber noch niemand gestritten hat, sondern wo es nur dem V. beliebt, etwas anders als alle Rechtsgelehrten zu glauben, z. B. Seite 186. §. 14. Fragen, über die kein vernünftiger Mensch je im Ernste streiten wird, z. B. ob die Weiber Menschen sind? S. 16. Fragen, die von andern schon unendlich besser beurteilt sind, z. B. S. 350. bei denen der Verfasser nicht einmal sich das kleine Verdienst gemacht hat, die neueren Schriften wenigstens zu supplieren, z. B. S. 234. §. 16. da ist nichts von Hert, Pufendorf, Cramer, etc. Endlich eine Sammlung, worin nicht wenige der neuesten und merkwürdigsten Kontroversen fehlen. Nur die anzuführen, die uns sogleich beifallen, nicht ein Wort von dem Streit: ob die Sukzession in die Güter der Abwesenden ex nunc oder ex tunc geschieht? ob das Vermächtnis verloren geht, wenn man ein Testament als inofficiosum impugniert und verloren hat? von Ludovici und Böhmers Streit über die Unterschreibung der Testamente auf dem Couvert? von Böhmers und Dunius Controvers über die Codicille? Böhmers und Averanius über die Renunziation auf den Vellejanischen Ratsschluß, und, welches das aller unverzeihlichste ist, nichts von Grupens Streitigkeit mit den beiden Böhmer, Vater und Sohn, wegen der pupillarischen Substitution? Ickstatts und Cramers wegen der Komputation der Läsion über die Hälfte? etc. etc. Mit einem Worte, Herr Walch hätte etwas besseres als dieses Werkchen schreiben können; denn er hat schon wirklich bessere Dinge geschrieben.

    Leider werde ich auch aus diesem Eintrag nicht schlau. Wer kann helfen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Jan Heino Hanewinkel
    Zuletzt ge?ndert von Jan Heino Hane; 30.06.2017, 10:50.
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28326

    #2
    Zitat von Jan Heino Hane Beitrag anzeigen

    Ich habe nur eine Eintragung im Netz gefunden:
    Hallo Jan Heino,

    gib mal bei Google nur vellejanisch ein und Du erhältst jede Menge Treffer.
    Z.B. https://books.google.de/books?id=GuZ...anisch&f=false

    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15111

      #3
      Hallo,
      es ist erklärt ab Seite 553 ff. in "Handbuch des Bürgerlichen Rechts in Teutschland" / Böhme, 1791 - https://books.google.de/books?id=Tst...page&q&f=false

      kurze Zusammenfassung:
      In Deutschland galt die römische Rechtssprechung.
      Der Römer Velleius - http://www.zeno.org/Georges-1913/A/Velleius - unter der Herrschaft Kaiser Augustus - hatte beschließen lassen (Vellejanischer Ratsschluss), dass Frauen, die eine Bürgschaft für ein Darlehen eingegangen sind, welches ihr Ehemann aufgenommen hatte, nicht dafür haftbar sind.
      Siehe Anhang
      Angehängte Dateien
      Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 30.06.2017, 11:57.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15111

        #4
        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
        ... unter der Herrschaft Kaiser Augustus ...
        kleine Korrektur: nicht unter der Herrschaft Augustus, sondern später, siehe Text im Bildanhang oben.


        Zur Anwendung in Deutschland siehe dieser Text: https://books.google.de/books?id=78t...%C3%9F&f=false

        "Bürgschaft ist ein männliches Geschäft, Weibspersonen können sie nicht leisten."
        Gruss
        Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 30.06.2017, 12:18.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15111

          #5
          Zwei Lexikoneinträge "Vellejanischer Rathschluß" -> https://www.zedler-lexikon.de/index....teiformat=1%27)
          Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 30.06.2017, 14:28.
          Viele Grüße

          Kommentar

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