Belegexemplar contra Datenschutz

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11322

    Belegexemplar contra Datenschutz

    Moin zusammen,

    ich habe vor, einen Teil meiner Forschungsergebnisse, vor allem über die Linie meines Familiennamens, in einer Familienchronik einzustellen. Diese Chronik soll dann in begrenzter Zahl (ca. 20 Stück) den daran interessierten Verwandten zur Verfügung gestellt werden.

    Nun ergibt sich für mich folgende Frage: In diese Chronik möchte ich einen Teil Bilder aus Aktenmaterial z.B. der Staatsarchive/Landesarchive einarbeiten. Nun habe ich bei den entsprechenden Archiven nachgefragt und bisher auch die Genehmigung zur Verwendung erhalten, aber: Einige Archive verlangen dann ein Belegexemplar. Um nicht falsch verstanden zu werden. Das mit dem Belegexemplar ist nachvollziehbar. Für mich entsteht dann nur das Problem, daß ich jede Menge Daten lebender Personen in der Chronik drin habe, die dann über die Belegexemplare auch der Öffentlichkeit zugänglich wären. Das aber könnte dann bei den Betroffenen verständlicherweise sauer aufstoßen.

    Die Lebenden in der Chronik jetzt einfach mit Daten ignorieren möchte ich aber auch nicht, weil deren Beschaffung logischerweise mit einigem Aufwand verbunden war.

    Also, Teufel oder Belzebub? Was würdet Ihr machen? Belegexemplar oder auf die entsprechenden Bilder verzichten?

    Auf Antworten wartet gespannt

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • russenmaedchen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.08.2010
    • 1700

    #2
    Hallo Friedrich,
    Du kannst den Archiven ein Belegexemplar überlassen, es jedoch für die Öffentlichkeit für einen bestimmten Zeitraum sperren lassen .
    Viele Grüße
    russenmädchen






    Kommentar

    • econ
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2012
      • 1424

      #3
      Oder die Daten der betreffenden Personen schwärzen??? Die Archive interessieren sich ja wohl nur für Dokumente, die du einfügst, oder?

      Lg von Econ

      Kommentar

      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3390

        #4
        Hallo Friedrich,

        die Idee von Russenmädchen find ich gut, das würde ich in den entsprechenden Archiven abklären. Falls das nicht möglich ist, würde ich auf die Bilder verzichten und es mir nicht verscherzen mit der Familie.

        Liebe Grüße
        Anja
        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
        also ist heute der richtige Tag
        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
        Dalai Lama

        Kommentar

        • laubi07
          Erfahrener Benutzer
          • 10.05.2013
          • 182

          #5
          Hallo,
          wenn Du doch nur für die Verwandten eine Chronik erstellen willst, in begrenzter Stückzahl, würde ich dies einfach machen. Du willst die Chronik ja nicht verkaufen oder der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Bin zwar kein Anwalt, aber ich weiß nichts, was rechtlich dagegen sprechen würde.
          Eine Möglichkeit wäre auch noch, nur eine Chronik herzustellen, nur für den eigenen gebrauch, und dieses Exemplar an die Verwandten ausleihen.

          Gruß Ralf

          Kommentar

          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11322

            #6
            @ Econ: Schwärzen halte ich nicht für sinnvoll; ich weiß auch nicht, ob die Archive das mitmachen würden, selbst wenn sie nicht an den aktuellen Daten interessiert sind.
            @ Ralf: Rechtlich spricht dagegen, daß Archive in ihren Nutzungsbedingungen festlegen, daß eine Genehmigung zur Nutzung eingeholt werden muß. Die wird ja in der Regel auch erteilt, aber eben unter Auflagen. Ich bin in dieser Sache vorsichtig, ich habe in anderem Zusammenhang schon mal einen ähnlich gelagerten Fall erlebt (Gottseidank nicht mich persönlich betreffend).
            @ Russenmädchen und Anja: Ich denke, Eure Idee ist sinnvoll. Ich habe schon eine entsprechende Anfrage laufen, werde aber wohl mit der Antwort bis nächste Woche warten müssen. Es ist zumindest eine Option.

            Danke fürs Mitdenken!

            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

            Kommentar

            • Friedrich
              Moderator
              • 02.12.2007
              • 11322

              #7
              Vielleicht noch dieses: Bei meinen Anfragen habe ich jedes Mal deutlich gemacht, daß ich eine Familienchronik nur für den privaten Gebrauch erstelle, d.h. ohne Veröffentlichung. Die Archive wissen also in dieser Hinsicht Bescheid.

              Friedrich
              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

              Kommentar

              • econ
                Erfahrener Benutzer
                • 04.01.2012
                • 1424

                #8
                Um nochmal auf Russenmädchens Vorschlag zu kommen: Könntest du nicht grundsätzlich darauf bestehen, daß deine Chronik der Öffentlichkeit vorenthalten wird? Was geht DEINE Chronik andere Leute an???
                Und hättest du nicht das Copyright auf die dort enthaltenen Daten, die aus deinen eigenen Beständen/Forschungen hervorgegangen sind und nicht von dem jeweiligen Archiv?

                LG von Econ

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                • gustl
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.08.2010
                  • 676

                  #9
                  Hallo Friedrich,

                  Belegexemplar heißt doch heute nicht mehr unbedingt: gedrucktes Exemplar. Du kannst dem Archiv ruhig eine CD schicken, die Du so redigierst, dass die lebenden Angehörigen fehlen. Dem Archiv geht es doch nur darum zu sehen, in welchem Zusammenhang das Material verwendet wurde.

                  Ob diese CD jemals angeguckt wird, weißt Du dann auch nicht. Es ist auch nicht Dein Problem.

                  Also: wenn Du schon nachfragen willst, dann frage doch einfach, ob eine CD reicht. Begründen kannst Du das ja mit den hohen Druckkosten. Wir haben sowas auch mal gemacht und eine Lebensbeschreibung eines Urgroßvaters abgetippt etc. (ohne Fremdmaterial), Umfang knapp 200 Seiten, 15 Exemplare. Der wirklich sehr gute Preis belief sich auf € 15,-- pro Exemplar, Din A4, farbig gedruckt, sehr gutes Papier, haltbare aber einfache Bindung. Das nur zu Deiner Information. Es war ein Supersonderpreis für einen sehr guten Kunden.

                  Beste Grüße
                  Cornelia

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11322

                    #10
                    Moin Cornelia,

                    danke für Deine zusätzlichen Informationen. Was die Form des Belegexemplares angeht, hatte ich sowieso nicht vor, die auszudrucken. Wenn, sollen die Archive eine CD kriegen. Aber ich muß jetzt wohl erstmal die Antwort abwarten.

                    Bevor alle Stricke reißen, muß man auf die entsprechenden Bilder halt verzichten. Das ist zwar schade, aber kein Drama.

                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • Asphaltblume
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.09.2012
                      • 1500

                      #11
                      Hallo Friedrich,
                      ich würde das Problem einfach mal mit dem zuständigen Archivmitarbeiter besprechen. Am Ende machst du dir ganz umsonst einen Kopf ;-)
                      Zumindest weißt du dann, woran du bist.
                      Gruß AB
                      Gruß Asphaltblume

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