Gab es im 18. Jahrhundert Scheidungen?

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  • lizzy

    #16
    Wir wissen überhaupt nichts, wir spekulieren in alle Richtungen.
    Wenn die Sache klar wäre, würde sich dieses Thema ja nicht gestellt haben.

    LG
    Lizzy

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    • Dunkelgraf

      #17
      Hallo,

      vielleicht steh ich ja jetzt auf dem Schlauch?
      Über was diskutiert ihr eigentlich?
      Sind da alle Einträge aufgelistet, oder fehlen da einige?
      Ich kann keine Klage einer 1. Witwe gegen eine zweite entdecken?
      Die Eingabe macht der Schwiegersohn von Ursula Rick! gegen die Witwe des Heinrich Krupp und die Kinder erster Ehe.
      Da kann ich nicht erkennen, dass da eine erste Witwe wäre?

      17.04.1705
      D. Kelter aus Erpel, der Schwiegersohn von Ursula Rick, macht eine Eingabe gegen die Witwe von Heinrich Krupp und dessen Kinder aus erster Ehe.

      Ich könnte mir den Fall so vorstellen, dass Ursula Rick die zweite Frau von Heinrich Krupp war. Er hat sie wohl schon als Witwe geheiratet, und der Mann einer Tochter aus ihrer ersten Ehe macht nun Ansprüche dahingehend geltend, was hat Ursula Rick an Vermögen mit in ihre zweite Ehe genommen, das von ihrem ersten Mann herstammt und dementsprechend ihren Kindern resp. ihrer erstehelichen Tochter zustehen würde.
      Dass die Ursula mit Namen Rick bezeichnet wird, ist in solchen Prozessen nicht ungewöhnlich und findet sich häufig. Es ist entweder der Name ihrer ersten Verheiratung oder sogar ihr Mädchenname. Man behielt dies bei Streitigkeiten oft bei, um die Parteigegener zu kennzeichnen. So ist jedenfalls meine Erfahrung.
      Nur im ersten Eintrag ist der Schwiegersohn genannt, dann geht es immer nur um Ursula Rick und ihre Stiefkinder. Für mich sieht es so aus, dass der Schwiegersohn den Stein ins Rollen brachte, weil er Vermögen für seine Frau sichern wollte. Im weiteren Verlauf streitet sich dann Ursula Rick mit ihren Stiefkindern, weil diese z.B. sagt, das habe sie aus erster Ehe mitgebracht, die Stiefkinder aber z.B. nein, das stamme von ihrem Vater oder Mutter her.
      Der entscheidende erste Eintrag´, hätte auch so formuliert sein können:
      17.04.1705
      D. Kelter aus Erpel, der Schwiegersohn von Ursula Rick, macht eine Eingabe gegen (seine Schwiegermutter), die Witwe von Heinrich Krupp und dessen Kinder aus erster Ehe.


      Obwohl es Scheidungen zu jeder Zeit gab, auch in katholischen Gegenden, ziehe ich weder diese noch eine Trennung mit den vorliegenden Angaben hier in Betracht.

      Viel Spass noch beim Streiten
      Gruß
      Dunkelgraf
      Zuletzt geändert von Gast; 14.06.2013, 12:52.

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      • lizzy

        #18
        Zitat von Dunkelgraf Beitrag anzeigen
        Viel Spass noch beim Streiten
        Gruß
        Dunkelgraf
        Hallo Dunkelgraf,

        wir streiten doch nicht.
        Wir diskutieren!

        LG
        Lizzy

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        • mikode
          Erfahrener Benutzer
          • 30.04.2012
          • 476

          #19
          Hallo zusammen,

          schön, daß ihr versucht Licht ins Dunkel zu bringen.

          Hallo Dunkelgraf,
          ich habe eben noch mal in den Ratsprotokollen nachgeschaut. Ursula Rick ist einige Tage vorher mit ihrem Schwiegersohn aus Erpel nach Ahrweiler gekommen, um gegen die geforderte Schuldigkeit der Gilde zu protestieren. Daher glaube ich nicht, daß er danach eine Eingabe gegen seine Schwiegermutter macht.
          Interessant was Scherbamin schreibt bezgl. einer weiteren Ehe.
          Was es damit auf sich hat ? Ich werde morgen mal alles raussuchen und euch mitteilen. Mit den Daten kann man es sich vieleicht besser vorstellen und ich komme in die richtige Spur.
          Gruß Michael

          Kommentar

          • med_Traveler
            Erfahrener Benutzer
            • 27.04.2012
            • 335

            #20
            zum Thema SCheidung habe ich in einen meiner Artikel über Napoleon Bonaparte geschrieben:

            ....bis heute wirksame „Code Civil“, dem Ersten Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit dem CC, schuf Napoleon eines der bis heute, bedeutendes Gesetzesbuch. In Frankreich ist es in wesentlichen Teilen noch heute gültig. In der Zeit von 1807 bis 1814 wurde es selbst in dominierenden Staaten wie im Königreich Westphalen, dem Herzogtum Warschau, im Königreich der Niederlande und dem Königreich Italien, eingeführt.Er erschaffte für alle Menschen neue staatsrechtliche, zivilrechtliche und erzieherische Gesetze,

            Er war der Erste, der sich nach seinem Code Civel von seiner geliebten Kaiserin Josephine B. scheiden lies, da sie keine Kinder mehr bekommen konnte. Der Civel Code ist bis heute in abgeänderter Form in Italien, Frankreich gültig ... in anderen Länder ebenfalls ...
            dies zum Thema Scheidung im 18. Jahrhundert...

            Davor so meine recherchen, gab zur Absicherung der Nachkommen eine Klausel im Ehevertrag, Und das galt für den niederen Adel genauso, wie für Bauern und Handwerker.

            hier ein Link über Scheidungsnews von Antike bis ....

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            • Kunzendorfer
              Erfahrener Benutzer
              • 19.10.2010
              • 2029

              #21
              Hallo,

              ich meine, dass es nur 2 Ehen gegeben hat und dass das ganze so abgelaufen ist:

              Heinrich Krupp heiratet Ehefrau 1
              beide haben Kinder (=Vorkinder aus 1.Ehe)
              die Ehefrau 1 stirbt
              Heinrich Krupp heiratet Ehefrau 2 namens Ursula
              beide haben zumindest 1 Tochter
              Heinrich Krupp stirbt
              Ehefrau 2 namens Ursula heiratet Herrn Rick

              Eine Scheidung gab es m.M.n. nicht!

              Betreffend Scheidung schau einmal hier nach:



              So wurde das seit dem MA gehandhabt
              G´schamster Diener
              Kunzendorfer

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