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  #1  
Alt 24.02.2016, 11:09
zehg zehg ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2015
Beiträge: 83
Standard Bedeutung einer Abkürzung in Eintrag in 'Standeserhebungen und Gnadenakte'

Vielleicht ist dies hier nicht das ganz richtige Forum für meine Frage, da es sich nicht eigentlichen um einen Adeligen handelt, aber das Hintergrundwissen der Forumsmitglieder kann mir vielleicht doch meine Frage beantworten.

In dem Buch 'Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich und die Österreichischen Erblande bis 1806 sowie kaiserlich österreichische bis 1823 mit einigen Nachträgen zum Alt-Österreichischen Adels-Lexikon 1823-1918', Band 5 von Karl Friedrich von Frank findet sich folgender Eintrag:

Zehetner alias Zehentner, Leopold, kais. Rat, Propst von St. Florian, Adstd. f. d. Reich u. d. Erblande, Wien 5. VII. 1624

Der Eintrag bezieht sich auf die Ernennung zum kaiserlichen Rat, da die orginale Ernennungsurkunde auch vom 5. Juli 1624 datiert ist (ich habe zwar eine Kopie vom Österr. Staatsarchiv, kann aber nur sehr wenig von der Schrift lesen).

Was mir unklar ist, ist die Bedeutung der Abkürzung 'Adstd.' in 'Adstd. f. d. Reich u. d. Erblande' in diesem Zusammenhang. Bei den anderen Einträgen heisst es vermutlich Adelsstand(?), aber dieser Eintrag hat ja mit Adel nichts zu tun.

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 24.02.2016, 11:29
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
Super-Moderator
 
Registriert seit: 21.12.2013
Ort: Harzvorland
Beiträge: 4.626
Standard

Hallo Zehg,

hier soll es sicherlich auch "Adelsstand" heißen. Stell doch die Urkunde von 1624 einfach in die Lesehilfe ein. Dann schauen wir mal, was da genau drinsteht.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #3  
Alt 24.02.2016, 11:45
zehg zehg ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 10.08.2015
Beiträge: 83
Standard

Vielen Dank für die schnelle Antwort Alter Mansfelder!

Es würde mich schon sehr interessieren, was in diesem Ernennungsurkunde genau steht, aber sie ist halt nicht wie eine normale Lesehilfe aus den Kirchenmatriken verhältnismäßig kurz, sondern vier Seiten relativ eng beschrieben und zu erwarten, dass dies jemand liest ist ja schon etwas viel verlangt.

Aber ich werde es mal posten, falls es vielleicht jemand interessiert, das Dokument zu sehen.
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