Hallo in die Runde!
Bedeutet "herrschaftlicher Pächter" nichts anderes als Pächter von einem Gut der Herrschaft? Aber das waren einst doch eigentlich alle Lehensbesitzer, wenn das Lehen nicht der Kirche gehört hatte.
Bewirtschaftete der "herrschaftlicher Pächter" vielleicht ein größeres Gut?
Wie konnte man ein "herrschaftliches Gut" erhalten? Brauchte man dazu besonders viel Geld oder besondere Fähigkeiten?
Der Ahn, um den es geht, bewirtschaftete in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts für einige Jahre ein herrschaftliches Gut, zog dann aber in einen benachbarten Ort , der jedoch in einer anderen Herrschaft lag - und pachtete dort gleich zwei hochfreiherrliche Güter.
Sein Vater war erst in diese thüringische Gegend gezogen.
Es wäre schön, wenn mir jemand von euch ein paar Tipps geben könnte.
Vielen Dank fürs Lesen und Mitdenken
von Jettchen
Bedeutet "herrschaftlicher Pächter" nichts anderes als Pächter von einem Gut der Herrschaft? Aber das waren einst doch eigentlich alle Lehensbesitzer, wenn das Lehen nicht der Kirche gehört hatte.
Bewirtschaftete der "herrschaftlicher Pächter" vielleicht ein größeres Gut?
Wie konnte man ein "herrschaftliches Gut" erhalten? Brauchte man dazu besonders viel Geld oder besondere Fähigkeiten?
Der Ahn, um den es geht, bewirtschaftete in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts für einige Jahre ein herrschaftliches Gut, zog dann aber in einen benachbarten Ort , der jedoch in einer anderen Herrschaft lag - und pachtete dort gleich zwei hochfreiherrliche Güter.
Sein Vater war erst in diese thüringische Gegend gezogen.
Es wäre schön, wenn mir jemand von euch ein paar Tipps geben könnte.
Vielen Dank fürs Lesen und Mitdenken
von Jettchen
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