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Text auf Latein - 1838 - Bitte um Hilfe
Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1838 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Poniec Namen um die es sich handeln sollte: Antonius Lankiewicz und Lucia Pierzchala (Pierzalanka) Guten Tag, ich bitte um Übersetzungshilfe bei einem lateinischen Text aus Polen aus dem Jahr 1838. Antonius Lankiewicz und Lucia Pierzchala (Pierzalanka) Eheschließung: Poniec (Punitz) 1838 Nr. 28 Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. Schon jetzt bedanke ich mich für die Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Schwinger |
#2
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grüß dich, lese:
Drzéwce 28. Praemissis tribus bannis, tribus continuis diebus Dominicis, ? vom 23. - 24. et 25. post pent. i. e. Diebus 11. -18. et 25. Novembris, nulloque impedimento tam canonico, quam civili detecto, ego Thomas Dembr? Mansionarius loci benedixi die 27. Novembris 1838 matrimonium inter lab. Antonium Lankiewicz famulum, juvenem annos 25. natum, filium Petri Lankiewicz ferri fabri jam defuncti et Apoloniae leg. conj. ? et inter lab. Luciam Pierzchala famulam innuptam annos 26. natam filiam Johannis Perzchala ? ? jam defuncti et Helenae leg. conj. - ? - amborum de Drzéwce - ex utraque parte eum conomen matrum. - testes fuere: Mathias Slachetka ? ? ? Nohossowo et Adalbertus Czwon? ? ? Drzéwce Nach dreimaliger Verkündigung, gehalten an drei aufeinanderfolgenden Sonntag, ? vom 23. - 24 und 25 Sonntag nach Pfingsten?, das sind der 11. - 18. und 25. November, habe ich Thomas Dembr? ? am 27. November 1838 die Ehe gesegnet zwischen dem arbeitsamen Anton Lankiewicz , Knecht, ein junger Mann von 25 Jahren, geborener Sohn des Schmieds Peter Lankiewicz, bereits verstorben, und der Apolonia, legitime Ehefrau ? und zwischen der arbeitsamen Lucia Pierzchala, unverheiratete Magd, 26 Jahre alt, geborene Tochter des Johannes Pierzchala ?, bereits verstorben, und der Helena, rechtmäßige Ehefrau, beide aus Drzéwce - ???????- Zeugen waren: Mathias .... Tja, leider kann ich nicht alles lesen und übersetzen - hoffe da erbarmt sich noch Jemand. Ich geh jetzt an die Sonne. Einen schönen Sonntag noch, Waltraud |
#3
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nempe
conj. cat. cum consensu matrum |
#4
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nulloque impedimento tam canonico, quam civili detecto
...und keinerlei (Ehe) Hindernis entdeckt wurde, weder kirchenrechtlich noch zivilrechtlich.... legitimus/a würd ich mit "ehelich" übersetzen. Geändert von Huber Benedikt (16.10.2017 um 18:16 Uhr) |
#5
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Hallo Waltrauid, hallo Huber, hallo Chris,
vielen Dank für die Übersetzung. Ich finde es faszinierend, wenn der Sinn eines Textes plötzlich klar wird. Ich freue mich sehr über Eure Hilfe. Viele Grüße Bernd Schwinger |
#6
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Wenn legitma coniunx übersetzt würde mit 'eheliche Ehefrau' dann ist das im engeren Sinne nicht korrekt und weiterhin doppeltgemoppelt. Legitima coniunx ist 'gesetzliche Ehefrau', 'gesetzmäßige Ehefrau' oder 'legitime Ehefrau'.
Beim nachlesen des lateinischen Textes bemerke ich das mit leg. conj. legitimorum conjugum gemeint ist, d.h. legitime Eheleute. Geändert von ChrisvD (16.10.2017 um 21:41 Uhr) |
#7
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moin
klar..... gesetzliche oder rechtmässige Eheleute Ich hatte das versehentlich auf filium bzw. filiam bezogen steht hier aber natum/am. |
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