Text auf Latein - 1838 - Bitte um Hilfe

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  • Bernd Schwinger
    Erfahrener Benutzer
    • 22.12.2007
    • 123

    [gelöst] Text auf Latein - 1838 - Bitte um Hilfe

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1838
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Poniec
    Namen um die es sich handeln sollte: Antonius Lankiewicz und Lucia Pierzchala (Pierzalanka)


    Guten Tag,
    ich bitte um Übersetzungshilfe bei einem lateinischen Text aus Polen aus dem Jahr 1838.
    Antonius Lankiewicz und Lucia Pierzchala (Pierzalanka)
    Eheschließung: Poniec (Punitz) 1838 Nr. 28
    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte.
    Schon jetzt bedanke ich mich für die Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Schwinger
    Angehängte Dateien
  • WeM
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2017
    • 1896

    #2
    grüß dich, lese:
    Drzéwce 28.
    Praemissis tribus bannis, tribus continuis diebus Dominicis, ? vom 23. - 24. et 25. post pent. i. e. Diebus 11. -18. et 25. Novembris, nulloque impedimento tam canonico, quam civili detecto, ego Thomas Dembr? Mansionarius loci benedixi die 27. Novembris 1838 matrimonium inter lab. Antonium Lankiewicz famulum, juvenem annos 25. natum, filium Petri Lankiewicz ferri fabri jam defuncti et Apoloniae leg. conj. ? et inter lab. Luciam Pierzchala famulam innuptam annos 26. natam filiam Johannis Perzchala ? ? jam defuncti et Helenae leg. conj. - ? - amborum de Drzéwce - ex utraque parte eum conomen matrum. - testes fuere: Mathias Slachetka ? ? ? Nohossowo et Adalbertus Czwon? ? ? Drzéwce
    Nach dreimaliger Verkündigung, gehalten an drei aufeinanderfolgenden Sonntag, ? vom 23. - 24 und 25 Sonntag nach Pfingsten?, das sind der 11. - 18. und 25. November, habe ich Thomas Dembr? ? am 27. November 1838 die Ehe gesegnet
    zwischen dem arbeitsamen Anton Lankiewicz , Knecht, ein junger Mann von 25 Jahren, geborener Sohn des Schmieds Peter Lankiewicz, bereits verstorben, und der Apolonia, legitime Ehefrau ?
    und zwischen der arbeitsamen Lucia Pierzchala, unverheiratete Magd, 26 Jahre alt, geborene Tochter des Johannes Pierzchala ?, bereits verstorben, und der Helena, rechtmäßige Ehefrau, beide aus Drzéwce - ???????-
    Zeugen waren: Mathias ....
    Tja, leider kann ich nicht alles lesen und übersetzen - hoffe da erbarmt sich noch Jemand. Ich geh jetzt an die Sonne.
    Einen schönen Sonntag noch, Waltraud

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    • ChrisvD
      Erfahrener Benutzer
      • 28.06.2017
      • 1100

      #3
      nempe
      conj. cat.
      cum consensu matrum
      Gruß Chris

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        nulloque impedimento tam canonico, quam civili detecto

        ...und keinerlei (Ehe) Hindernis entdeckt wurde, weder kirchenrechtlich noch zivilrechtlich....

        legitimus/a würd ich mit "ehelich" übersetzen.
        Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 16.10.2017, 18:16.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Bernd Schwinger
          Erfahrener Benutzer
          • 22.12.2007
          • 123

          #5
          Hallo Waltrauid, hallo Huber, hallo Chris,
          vielen Dank für die Übersetzung. Ich finde es faszinierend, wenn der Sinn eines Textes plötzlich klar wird. Ich freue mich sehr über Eure Hilfe.
          Viele Grüße
          Bernd Schwinger

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          • ChrisvD
            Erfahrener Benutzer
            • 28.06.2017
            • 1100

            #6
            Wenn legitma coniunx übersetzt würde mit 'eheliche Ehefrau' dann ist das im engeren Sinne nicht korrekt und weiterhin doppeltgemoppelt. Legitima coniunx ist 'gesetzliche Ehefrau', 'gesetzmäßige Ehefrau' oder 'legitime Ehefrau'.

            Beim nachlesen des lateinischen Textes bemerke ich das mit leg. conj. legitimorum conjugum gemeint ist, d.h. legitime Eheleute.
            Zuletzt ge?ndert von ChrisvD; 16.10.2017, 21:41.
            Gruß Chris

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            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #7
              moin
              klar.....
              gesetzliche oder rechtmässige Eheleute
              Ich hatte das versehentlich auf filium bzw. filiam bezogen steht hier aber natum/am.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

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