Sind das Schulden oder wurde Darlehen gewährt?

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1359

    Sind das Schulden oder wurde Darlehen gewährt?

    Hallo in die Runde!

    Ich habe Probleme mit einer juristischen Formulierung bei einem Kaufvertrag von 1683:

    Sieben Kinder erben eine Ziegelhütte (550fl).
    Der eine Bruder kauft diese von den Geschwistern ab.
    Im Kaufvertrag wird u.a. beschrieben, wie die Zahlung an die Geschwister erfolgen soll. Ich fasse zusammen:

    100 fl. werden bar bezahlt, welche die Geschwister zu ihren Händen empfangen und teils davon zur Tilgung vorhandener Schulden angewendet werden.

    Das übrige aber wird unter die sämtlichen Erben geteilt,

    „auch folgende Capitalia, als 40 fl. bei der armen Schul allhier und 24 fl. bei Herrn Dr. Althöfers, Generalsuperintendent, Erben zu Culmbach, übernommen.“

    Der übrige Kaufschilling wird in den Jahren 1684 – 1688 jeweils an Martini fällig.

    Hatte der verstorbene Zieglermeister 40fl + 24fl Schulden aufgenommen oder Darlehen gewährt?


    Oben wird von Schulden gesprochen. Wären das aber Schulden, würde von den 100fl für die Geschwister ja kaum etwas übrig bleiben.
    Wenn der Ziegler aber Darlehen gewähren konnte, muss es ihm finanziell ja sehr gut gegangen sein. (Der Nachfolger wird die Ziegelhütte im Alter allerdings zum Konkurs führen!)


    Ich hoffe, dass meine Erläuterungen nicht allzu unverständlich sind.

    Vielen Dank fürs Mitdenken
    von Jettchen
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