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  #1  
Alt 11.07.2013, 06:56
Marion, die Zweite Marion, die Zweite ist offline
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Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 52
Standard Wehrdienst 1935

Hallo liebe Mitforschenden,

war es möglich, dass man während der RAD-Zeit und während des Wehrdienstes noch Angehöriger einer Firma war? Quasi, wurde man für diese Zeiten von der Firma frei gestellt?
__________________
Westpreußen: HELD, JERKOWITZ (Jerkiewitz/Jerkewitz), STRACKE (Krs. Neidenburg-urspr. Hillmicke/Wenden), SOBIETZKI (Deutsch-Eylau), DEM(P)SKI, ARMATOW(-SKA) (Dirschau), BRAUN, HEINRICHOWSKI/A
um Tilsit: POSSEKEL, NAUJOKS, SCHLEMO
in/um Oppeln: DÖRNER, FIRLUS, GRZESCHIK, KANDERA, KLOSS (KLOSE), NIMPTSCH, PIETEREK, PIECHOTTA, SPIILUT, TORGE
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  #2  
Alt 11.07.2013, 12:48
Benutzerbild von Belmener Jong
Belmener Jong Belmener Jong ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2013
Beiträge: 192
Standard

Hallo Marion,

soweit mir bekannt ist sah das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 vor, dass alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts zur Ableistung des Arbeitsdienstes verpflichtet waren und sich beim "Arbeitsamt" abzumelden hatten. Soweit ich weiß, wurden die freigewordenen Stellen wieder neu besetzt. Bei den Angehörigen des RADwj (Reichsarbeitsdienst weibliche Jugend) gab es bis 1939 eine Ausnahmeregelung.

Alle Deutschen beiderlei Geschlechts sollten künftig den Arbeitsdienst durchlaufen, was für die jungen Männer bedeutete, dass der RAD dem Wehrdienst unmittelbar vorgelagert war.

Quellen:

http://www.jugend1918-1945.de/thema....&m=1610&v=1795

http://www.jugend1918-1945.de/thema.aspx?s=1613&m=1610
v=1613#!prettyPhoto

Und hier noch das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935:

http://www.verfassungen.de/de/de33-4...tsdienst35.htm


Empfehle Dir zu diesem Thema einen früheren Beitrag zu Thema RAD, falls noch nicht gelesen:

http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=88656


Edit: Ergänzung
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Freundliche Grüße
Freddy
enne Belmener Jong
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  #3  
Alt 11.07.2013, 13:22
Marion, die Zweite Marion, die Zweite ist offline
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Themenstarter
 
Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 52
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Vielen Dank Belmener Jong,

den RAD-Thread hatte ich schon gelesen, aber eine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage habe ich ja nicht gefunden.

Der RAD der fraglichen Person begann schon 1934 und endete 1935. Im Anschluss wurde ein einjähriger Wehrdienst abgeleistet.

Also war es, nach Deiner Ansicht, nicht möglich/üblich, für den Wehrdienst (ggf. auch RAD) von der Firma freigestellt zu werden?
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  #4  
Alt 12.07.2013, 04:40
Benutzerbild von Belmener Jong
Belmener Jong Belmener Jong ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2013
Beiträge: 192
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Hallo Marion,

wenn die betreffende Person bereits im Jahre 1934-35 den Arbeitsdienst vollzog, so war zu diesem Zeitpunkt eine gesetzliche Regelung noch nicht erlassen. Die Strukturierung dieses System befand sich noch in einem "Entwicklungsstadium".

Ich denke, dass Du in der folgenden Dokumentation eine Antwort auf Deine Frage finden wirst.

Quelle: Das Vierteljahresheft für Zeitgeschichte aus dem Jahre 1968,
herausgegeben im Auftrage des Instituts für Zeitgeschichte, München

Unter der Rubrik -Vom freiwilligen Arbeitsdienst zur Arbeitsdienstpflicht- ab der Seite 342 findest du eine Erläuterung zu deine Fragestellung.

http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1968_4.pdf


Edit: Ergänzung

.
__________________

Freundliche Grüße
Freddy
enne Belmener Jong

Geändert von Belmener Jong (12.07.2013 um 04:47 Uhr)
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