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Hallo, Lars Heidrich, die Redewendung "in keinster Weise" gibt es im deutschen Sprachgebrauch eigentlich nur in der Umgangssprache, das würde ich ändern. Es klingt nicht gut. Vielleicht sagt man einfach "nie"?
Kleines Schmankerl am Rande:
Während des für mich recht amüsanten Schriftwechsels sendete ich einmal ein Backrezept zurück für Butterkuchen.
Die Antwort lautete sinngemäß: "Selbstverständlich können Sie vorzeitig kündigen, dafür werden aber 5€ Bearbeitungsgebühr fällig"
Ja, man sieht, sie gehen auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden gezielt ein. *g*
also ich hab heute auch eine Mahnung bekommen und ich werde den mist erst einmal auf mich sitzen lassen aber, ich verstehe es nicht das die mit der ****** noch weiter machen obwohl sie wissen das sie keine chance haben!
Hallo,
ich bin leider einer von denen die das Geld, nach Androhung von Mahngebühren und und und, bezahlt haben.
Leider kannte ich zu diesem Zeitpunkt dieses Forum mit den guten ratschlägen noch nicht.
Ich habe das "Ganze" mit den Mails und der Post durch.
Vielleicht hat von euch jemand einen guten Tipp ob ich überhaupt eine Chance habe vielleicht doch noch mein Geld zurück zu bekommen? Ansonsten muß ich eben damit leben und daraus lernen.
Für mich jedenfalls ist diese Firma ein sehr dubioses Unternehemen. Ich kann nur jeden davor warnen!!!
es ist auf alle Fälle nicht nur ratsam, sondern auch zu machen, auf die Schreiben von "genealogie.de" zu antworten und zwar mit den in diesem Thread genannten Textvorschlägen. Damit hat man im Fall der Fälle erstmal den gesetzlichen Vorgaben entsprechend reagiert und das ist vor Gericht von immenser Bedeutung. Eine unbeantwortete Mahnung wird meist als stillschweigende Zustimmung gedeutet und damit gegen den Geneppten.
Also lieber mal paar EURO für ein Einschreiben mit Rückschein investieren, als am Ende die Zeche mit Gerichtskosten begleichen.
Übrigens nach der Mahnung kommt meist erst ein INKASSO-Büro, dass kann man ja mit dem Hinweis auf Beitreibung rechtswidriger Forderungen ins Abseits setzen. Darauf kommt dann im Normalfall keine Reaktion mehr, allerdings bedarf es den Hinweis auf eine Mitteilung an das für das Inkasso zuständigen Amtsgerichtes, denn von dem erhalten Inkasso-Büros ihre Zulassung.
Ich habe heute eine Rechnung über 60,- EUR erhalten. Mir ging es genauso, ich hab mich angemeldet, wusste aber nicht, dass es etwas kostet.
Was soll ich nun machen? Warten bis die 1. und 2. Mahnung kommt? Was passiert wenn mir das Inkasso-Büro schreibt?
Ich mach mir da nicht so den Kopf, ist zwar scheiße darauf reingefallen zu sein, aber was ich so bei der Verbrauchrzentrale Berlin gelesen hab, sind die ja im Unrecht.
diese email hab ich heute bekommen.
Vorausgegangen waren emails von genealogie und dann ein Schreiben eines Inkasso Büro auf das ich selbstverständlich geantwortet habe. Was soll ich denn nach eurer Meinung nun tun. Habe nicht vor zu bezahlen und eine Lebensprognose hab ich auch nie gestartet.
Sehr geehrte Frau Schell,
Sie haben bei unserem Service Lebensprognose.com teilgenommen. Falls der Test
GESTARTET wurde, kommen Sie für die Kosten von 59 Euro auf. Auf diese Kosten
werden Sie auf der Seite unter der Anmeldemaske und nochmals in den AGB
hingewiesen, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, dass der Betrag in Höhe von 59€ zu leisten ist.
Aufgrund dieser Tatsachen kam ein Vertrag durch Bestätigen der AGB und
abschicken Ihrer Anmeldedaten zustande.
Bezahlen Sie den offenen Betrag, damit keine weiteren unnötigen Kosten auf Sie zukommen.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Genlogie Support-Team
Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz
Email: service@genlogie.com
Telefon: 00 42 36 63 90 39 26
Telefax: 00 42 36 63 90 39 25
Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.
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nicht bezahlen sollen die uns doch alle vor gericht bringen ( was bislang ja nicht passiert ist oder ? ) das wird viel zu teuer für die
ich hab heute auch wieder post bekommen
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Das Widerrufsrecht ist somit nach Ihrer Aktivierung des Datenbank-Zuganges erloschen, da wir Ihren Zungang freigeschaltet haben und unter anderem bereits eine eigene Ahnenhomepagen für Sie angelegt haben.
Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Hallo hier ein Urteil über ...
Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht gezahlt werden
Amtsgericht München veröffentlicht entsprechendes Urteil 19.02.2007
09:27
Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück (AZ: 161 C 23695/06). Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird.
Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Auch genüge es nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen. Die Kundin hatte zwar angeklickt, dass sie die Geschäftsbedingungen akzeptiere. Doch die Richterin entschied, dass man nicht damit rechnen müsse, dass hier versteckt auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird. Das Urteil ist rechtskräftig
Das mit dem Steinadler-Verlag verhält sich so ähnlich wie mit den Kaffee-Fahrten. Die Medien warnen oft und inständig davor und doch gibt es augenscheinlich immer noch genug Einfaltspinsel, an denen diese Warnungen spurlos vorüber gehen. Ich begreife es einfach nicht!!
Wenn ich mich im Internet bewege, muss ich halt doppelt wachsam sein, denn die Gauner zielen auf dieOberflächlichkeit, Naivität und Schusseligkeit
derer, denen sie in die Tasche langen wollen. Eigentlich ganz einfach!!
Vielen Dank für Ihre Informationen und dem link.
Da ich aus Österreich komme, ist mir das deutsche Recht nicht geläufig und man reagiert verunsichert auf diesen Reinfall.
Gut zu wissen, wie man sich wehren kann und dass man nicht allein dasteht.
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