Hallo an alle Militärexperten
Mir liegt der Entlassungsschein meines Opa's vor. Ausgestellt am 5.12.1920
Übersetzt:
Reservebataillon des 42.Tschechoslowakischen Infanterieregimentes
...... und wird deshalb am 13.12.1920 aus der tschechoslowakischen Armee ...... entlassen.
Im Falle einer Mobilisation, oder eines Krieges, ist er nach seinen Fähigkeiten und Kräften bis zum 31.12. des Jahres, in dem er sein 60. Lebensjahr erreicht hat, zum Dienst nach §3 des Wehrgesetzes von 1920 verpflichtet.
Nun meine Frage: der 1.WK endete ja am 11.11.1918.
Warum wurde er erst am 13.12.1920 entlassen?
Hat er "verlängert"> oder war er "Zeitsoldat"?
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten!
Diese Frage beschäftigt mich schon länger!
Viele Grüße
Reinhard
Mir liegt der Entlassungsschein meines Opa's vor. Ausgestellt am 5.12.1920
Übersetzt:
Reservebataillon des 42.Tschechoslowakischen Infanterieregimentes
...... und wird deshalb am 13.12.1920 aus der tschechoslowakischen Armee ...... entlassen.
Im Falle einer Mobilisation, oder eines Krieges, ist er nach seinen Fähigkeiten und Kräften bis zum 31.12. des Jahres, in dem er sein 60. Lebensjahr erreicht hat, zum Dienst nach §3 des Wehrgesetzes von 1920 verpflichtet.
Nun meine Frage: der 1.WK endete ja am 11.11.1918.
Warum wurde er erst am 13.12.1920 entlassen?
Hat er "verlängert"> oder war er "Zeitsoldat"?
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten!
Diese Frage beschäftigt mich schon länger!
Viele Grüße
Reinhard
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