Guten Morgen,
ich habe einen Vorfahren, der als Sohn einer vermutlich nicht unvermögenden Müllerfamilie im November 1746 geboren wurde. Er wird im Dezember 1762 verheiratet, da dürfte er knapp 16 Jahre alt gewesen sein. Ist das damals rechtlich möglich gewesen? Ich bin etwas irritiert, ich kenne das von jungen Bräuten, aber habe noch niemanden in meinen Recherchen gehabt, der als Bräutigam so jung war. Ein Irrtum ist fast ausgeschlossen, die Braut stirbt nach dem ersten oder zweiten Kind und er heiratet als Witwer in einem entscheidenten Ort eine Frau, die den Familiennamen trägt, der bei allen ihrer Nachkommen in allen Taufeinträgen auftaucht. Was meint ihr?
Danke und liebe Grüße.
ich habe einen Vorfahren, der als Sohn einer vermutlich nicht unvermögenden Müllerfamilie im November 1746 geboren wurde. Er wird im Dezember 1762 verheiratet, da dürfte er knapp 16 Jahre alt gewesen sein. Ist das damals rechtlich möglich gewesen? Ich bin etwas irritiert, ich kenne das von jungen Bräuten, aber habe noch niemanden in meinen Recherchen gehabt, der als Bräutigam so jung war. Ein Irrtum ist fast ausgeschlossen, die Braut stirbt nach dem ersten oder zweiten Kind und er heiratet als Witwer in einem entscheidenten Ort eine Frau, die den Familiennamen trägt, der bei allen ihrer Nachkommen in allen Taufeinträgen auftaucht. Was meint ihr?
Danke und liebe Grüße.
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