Erstgeborenenrecht

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  • Thomas77727
    Erfahrener Benutzer
    • 29.04.2013
    • 310

    Erstgeborenenrecht

    Hallo

    Ich habe folgende Situation

    Ein Bauer, der relativ viel Land besaß hatte mit Ehefrau 1 zwei Söhne.
    Die Frau starb allerdings im Kindbett

    Er heiratet nun eine Frau aus dem Nachbardorf und bekommt einen Sohn und 3 Töchter.

    Der Sohn aus erster Ehe, quasi der Erstgeborene, bekommt nun ein Haus ein Dorf weiter gekauft und war von der Erbfolge des Stammhofes quasi eliminiert.

    Das Ganze passierte um die Jahrhundertwende in der Rhön

    Ist das eher die Ausnahme, oder gängige Praxis gewesen?
    Ist leider mein einziger Fall wo ein Mann erneut heiratet und Söhne bekommt, sodass mir Vergleichsparameter fehlen

    Mit freundlichen Gruß
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo,

    oft wurde der jüngste Sohn Erbe des Hofes.
    Die älteren Geschwister hatten da oft schon ein
    eigenes Haus oder haben irgendwo einheiraten können.
    Und der Vater konnte dadurch den Hof länger bewirtschaften
    und für seine jüngeren Kinder noch sorgen.

    Viele Grüße
    Gudrun

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    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #3
      Hallo Thomas,
      die Hoffolgen waren von Region zu Region unterschiedlich geregelt:

      I.d.R. folgte der erstgeborene Sohn dem Vater
      Kamen jedoch nur Töchter als Hoferben in betracht, so wurde
      meist ein sgn. SETZWIRT zur Bewirtschaftung des Hofes eingesetzt, bis die
      Tochter einen geeigneten Ehemann fand…naja, nicht selten war es dann
      der Setzwirt.

      In anderen Regionen gab es das Erbrecht des letztgeborenen Kindes, unter
      den gleichen Voraussetzungen wie oben.

      Letztlich kann es natürlich auch sein, dass der eigentliche Hoferbe auf sein Erbe verzichtet
      hat, aus welchen Gründen auch immer.

      Sofern es noch Unterlagen aus dieser Zeit gibt, könntest du evtl. noch etwas in den
      sgn. Schuld- und Pfandprotokollen, bzw. in den Erb/Überlassungskontrakten finden.

      LG. von der Kieler-Förde
      Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


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      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1500

        #4
        Nicht dasselbe aber ähnlich:
        Ich habe Binnenschiffer in der Familie, bei denen analog zum Hof der Kahn des Vaters an den jüngsten Sohn ging, während die älteren Söhne schon vorher jeder einen Kahn gekauft kriegten. Das war wohl damals (19. Jahrhundert in Brandenburg) bei Schiffern so üblich, wenn genug Geld da war.
        Gruß Asphaltblume

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        • Wolfg. G. Fischer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.06.2007
          • 4917

          #5
          Ein Urgroßvater von mir hatte nur ein kleines Anwesen, aber fünf Söhne und zwei Töchter. Die älteste Tochter starb mit 24 Jahren.

          Als der älteste Sohn heiratete, lebte er noch fünf Jahre im Elternhaus und baute dann mithilfe des Vaters ein eigenes Wohnhaus. Die beiden nächsten Söhne verheirateten sich auswärts (heirateten ein).

          Der jüngste Sohn fiel mit 24 Jahren im Zweiten Weltkrieg. So blieb nur noch ein Sohn, der sich aber beruflich (auswärts) ganz anders orientierte.

          So erbte meine Großmutter das Anwesen, ihr ältester Bruder bekam aber einen Teil des Landes und sie wirtschafteten ein Stück weit zusammen.

          LG Wolfgang

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          • Brigitte Bernstein
            Erfahrener Benutzer
            • 02.08.2010
            • 590

            #6
            Hallo.
            In meinen Matrikeln kann ich oft lesen, dass der älteste Sohn das Haus bekommt, aber die jüngeren Kinder so lange Wohnrecht im Hause des Vaters oder eben des ältesten Sohnes haben, bis sie auf eigenen Beinen stehen. Er war auch bei den Heiratsmatrikeln der jüngeren Töchter welche erst nach dem Tod des Vaters heirateten eingetragen. Erst nach dem 1. Weltkrieg wurde dies geändert.
            Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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            • Thomas77727
              Erfahrener Benutzer
              • 29.04.2013
              • 310

              #7
              Abend

              Ich vermutete erst, dass es vielleicht an einer dominanten Stiefmutter lag.
              Aber das fortgeschrittene Alter erscheint da logischer.

              Danke für die Denkansätze, werde mich mal innerhalb der Familie erkundigen, vielleicht ergibt sich was.

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              • gustl
                Erfahrener Benutzer
                • 25.08.2010
                • 676

                #8
                Hallo Thomas,

                ein Fall von uns aus Anhalt-Cöthen:

                Die erste Ehefrau unseres Ahnen stirbt kurz nach der Geburt der gemeinsamen Tochter.
                Der Ahn heiratet ein zweites Mal und bekommt mit der zweiten Frau 15 (!) weitere Kinder, von denen 9 und die zweite Ehefrau den Vater überleben.

                Die Tochter aus der ersten Ehe bekommt nun das, was ihre Mutter in die Ehe mit eingebracht hat, als ihr Erbe ausgezahlt. Sie muss das mit ihren Halbgeschwistern nicht teilen.
                Die anderen Geschwister teilen das Erbe des Vaters auf, ihre Mutter kauft ihnen mit ihrem eigenen Geld, das sie in die Ehe zwar mitgebracht hat, über das sie aber alleine verfügen kann, das Elternhaus ab. Die Tochter aus der ersten Ehe erhält aus dieser Erbmasse nichts.

                Ob die Tochter aus erster Ehe aus dem Erbteil ihrer Mutter eine Mitgift bekommen hat oder ob Aussteuer etc. aus dem Vermögen des Vaters bezahlt wurde, das weiß ich allerdings nicht.

                So war das bei uns. Möge es nützen!

                Beste Grüße
                Cornelia

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                • Thomas77727
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.04.2013
                  • 310

                  #9
                  Guten Morgen

                  Danke für deine Antwort. Ich denke, dass das fortgeschrittene Alter in meinem Fall die plausibelste Erklärung ist.

                  Schönen Gruß

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