Internationale Geburtsurkunde?

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  • Hemaris fuciformis
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 1800

    Internationale Geburtsurkunde?

    Hallo zusammen,

    das ist zwar nur eine mäßig genealogische Frage - aber was bitte ist eine internationale Geburtsurkunde - und wie macht man aus einer üblichen standesamtlichen Geburtsurkunde von vor 1900 eine Internationale Geburtsurkunde - oder muß ich fragen - wer macht das?

    Würde mich freuen, wenn Ihr mich "aufklären" könntet.

    Vielen Dank und beste Grüße
    Christine
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28393

    #2
    Hallo Christine,

    guck mal hier.

    Es scheint einfach nur eine Geburtsurkunde in mehreren Sprachen zu sein.

    Blos wozu braucht man eine so alte Urkunde international?
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Hemaris fuciformis
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 1800

      #3
      Danke Christine,

      da frage ich dann am Besten den zuständigen Standesbeamten (der ist nämlich supernett und superschnell), ob er das macht, da wäre dann auch gleich die Schrift kein Problem mehr.

      Wozu man das braucht? Um deutsche Vorfahren nachzuweisen!

      Lieben Dank für diese fixe Antwort.

      Viele Grüße
      von der anderen Christine

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28393

        #4
        Zitat von Hemaris fuciformis Beitrag anzeigen
        Wozu man das braucht? Um deutsche Vorfahren nachzuweisen!
        Hallo Christine,

        mein Gedanke war mehr, daß man solche Urkunden vermutlich braucht, wenn man im Ausland heiraten will oder ähnliches. Aber bei jemandem der vor 1900 geboren wurde, dürfte das ja eher nicht der Fall sein Daher meine Frage

        Ich könnte mir vorstellen, daß es, wenn Du es offiziell machst, relativ teuer sein wird. Reicht es nicht, die Urkunde einfach von jemanden übersetzen zu lassen?

        Liebe Grüße
        von der einen Christine
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Hemaris fuciformis
          Erfahrener Benutzer
          • 19.01.2009
          • 1800

          #5
          Danke Christine für`s Mitdenken,

          also ich brauche natürlich keine deutschen Vorfahren nachweisen - aber eine australische Cousine möchte das gerne und da in der australischen Sterbeurkunde ihrer Großmutter scheinbar absoluter genealogischer Müll steht, möchte sie das erst einmal berichtigen lassen.

          Also der supernette und schnelle Standesbeamte in einer kleinen Verbandsgemeinde in Hessen ist wahrscheinlich wirklich erstmal mein bester Ansprechpartner - schwieriger wird es dann, wenn das im Staatsarchiv Hamburg auch passieren soll - das stell ich mir jetzt schon kompliziert vor.
          Aber ob `ne beglaubigte Übersetzung `ner beglaubigten Geb.-Urkunde wirklich viel billiger wird, sei mal dahingestellt.

          Jedenfalls fahre ich in ein paar Tagen in Urlaub und danach sehen wir schon, wie es weitergeht.

          Lieben Dank und noch einen schönen Tag
          die andere Christine

          Kommentar

          • Victoria
            Erfahrener Benutzer
            • 25.12.2009
            • 667

            #6
            Hallo,

            eine internationale Geburtsurkunde ist schlicht eine Geburtsurkunde, die in mehreren Sprachen verfaßt wird.
            Dort steht auch nichts anderes drin, als in einer "normalen" Urkunde, außer daß die Bezeichnungen Vater, Mutter, Nachname etc. in deutsch, englisch, französisch geschrieben steht.

            Solche Urkunden brauchtst, wie schon richtig hier dargestellt, wenn Du im Ausland heiraten willst, damit die dann auch wissen, daß Dein Nachname - Dein Nachname ist .

            Also für die Ahnenforschung bringt das nichts bzw. genau so viel, wie eine normale Geburtsurkunde.

            Liebe Grüße
            Victoria

            Kommentar

            • Garfield
              Erfahrener Benutzer
              • 18.12.2006
              • 2142

              #7
              Hallo

              Ich sehe den Sinn darin ehrlich gesagt auch nicht so.

              Im Kanton Bern kann man ältere Urkunden nur als internationale Urkunden bestellen, wohl weil die auf dem Standesamt ihre Abläufe vereinheitlicht und vereinfacht haben, so dass es für ältere Daten nur noch den Knopf "international" gibt. In meinem Fall hat mir das aber auch nichts genützt, da auf der Sterbeurkunde meiner Urgrossmutter der Geburtsort (im Ausland, damals wusste ich aber noch nicht wo genau) gar nicht ausgefüllt war.

              Von einer Bekannten weiss ich, dass sie für die Einbürgerung in der Schweiz eine internationale Geburtsurkunde vorlegen müsste oder aber diese von einem offiziellen Übersetzungsdienst übersetzen lässt oder selbst übersetzt und dann (teuer) beglaubigen lässt. Hier macht dann die Mehrsprachigkeit auch Sinn, da das Standesamt die Angaben nicht selbst übersetzen will.
              Viele Grüsse von Garfield

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              • Hemaris fuciformis
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 1800

                #8
                Danke Ihr Lieben,

                ich fahr jetzt in Urlaub und die internationale Urkunde muß bis danach warten. Sinn oder Unsinn muß meine australische Cousine entscheiden - aber wenn die Sterbeurkunde ihrer Großmutter was deren Eltern angeht berichtigt werden muß, na dann ist das doch auch ein Grund - auch wenn die original Urkunde viel orgineller ist, als jede internationale standadisierte Urkunde es je sei kann.

                Viele Grüße
                Christine

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                • holsteinforscher
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.04.2013
                  • 2491

                  #9
                  Hallo Miteinander,
                  "Internationale Urkunden" (Geburt/Heirat/Sterbe usw.) werden ausgestellt, wenn
                  diese durch eine ausländ. Behörde abgefordert wird (als Legitimationsbeleg).
                  Ausgestellt wird die Urkunde in der jeweiligen Landessprache.
                  In Deutschland ist das jeweilige StaA des "Ereignisfalls" sprich...Geburtsort Kiel=
                  StaA Kiel zuständig.
                  LG. Roland
                  Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                  Roland...


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