Personenstandsurkunden aus Polen

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  • sommereiche111
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2006
    • 172

    #16
    RE: Personenstandsurkunden aus Polen

    Na, das hört sich doch schon mal vielversprechend an: Dann werde ich mich mal dort kundig machen

    Danke und freundliche Grüße
    sommereiche111
    Ich suche nach Beyreuther, Birke, Boy, Gutte, Voigt und Wagner aus Merkwitz oder Umgebung + Brüllke, Klemke, Sandke und Vollmer - aus und um Crossen/Oder.

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    • Akunin
      Neuer Benutzer
      • 07.03.2007
      • 2

      #17
      RE: Personenstandsurkunden aus Polen

      Angaben zur Geburt der Eltern wurden bei ehelicher Geburt noch nie in den Geburteneintrag aufgenommen, weder damals noch heute. Bei ehelicher Geburt wurde in Preußen ab ca. 1928 als Hinweis auf den Heiratseintrag der Eltern verwiesen, aus dem man dann die Geburtsdaten erfahren kann. Vor 1928 wurden dazu in keinem Fall Angaben eingetragen, weder in der Beurkundung noch im Hinweistext.
      Reichsübergreifend galt diese Regelung erst ab 1938 durch Erlaß des neuen Personenstandsgesetzes ((Quelle: Brandis-Massfeller Das neue Personenstandsgesetz). Erst ab 1938 wurde bei nichtehelicher Geburt auf den Geburtseintrag der Mutter verwiesen.

      Eine weitere Möglichkeit, Geburtsdaten und Heiratsdaten der Eltern zu erfahren, ergibt sich aus dem sog. Familienbuch alter Fassung, das 1938 durch das o.g. Gesetz eingeführt wurde (nicht zu verwechseln mit dem Familienbuch ab 1958 oder dem Familienstammbuch). Im zweiten Teil des Heiratseintrags wurden ab 1938 umfassende Angaben zu den Eltern der Ehegatten gemacht, inkl. zu deren Geburt und Heirat. Diese Angaben wurden meines Wissens bis mindestens Ende der 1940er Jahre gemacht, da es bis dahin hinsichtlich der Formvorschriften keine wesentlichen gesetzlichen Änderungen gab und meist noch die alten Formulare aus dem dt. Reich verwendet wurden. Wenn das 1914 geborene Kind zwischen 1938 und ca. 1950 bei einem deutschen Standesamt geheiratet haben sollte, bestehen gute Chancen, daß die gesuchten Angaben der Eltern im zweiten Teil des Heiratseintrags eingetragen sind. Das Familienbuch alter Fassung wurde immer beim Heiratsstandesamt geführt.

      Wann das Kind geheiratet hat, wird bei einer Heirat ab 1938 als Hinweis unter den Geburteneintrag angegeben. Dieser Hinweis ist nicht Teil der Beurkundung und wird deswegen nicht – auch nicht in einem vollständigem Auszug – angegeben. Normalerweise geben die polnischen Standesämter beim Vorhandensein eines solchen Hinweises im Geburteneintrag eine gesonderte Auskunft (Quelle: Hyperlink unten). Wenn die i.v.F. nicht erteilt wurde, kann es sein, daß kein Hinweis auf einen Heiratseintrag zu finden ist (kann aber auch heißen, daß seitens der Polen ungenau gearbeitet wurde).

      Alternativ kann man, um Heiraten des besagten Kindes herauszufinden natürlich auch Verwandte befragen oder beim dt. Wohnmelderegister nach der Vertreibung nachfragen. Sollte der Betreffende zu bis zu seinem Tode in Deutschland noch verheiratet gewesen sein, ist ein Hinweis auf die Heirat auch im Sterberegister ggf. der Sammelakte hierzu zu finden.

      Zu den Kosten des polnischen Konsulats. Es besteht alternativ die Möglichkeit, die Urkundenbestellung und deren Abwicklung über die deutschen Generalkonsulate zu machen, die nach der dt. Auslandsgebührenordnung nur 20 Euro berechnen, auch wenn gleichzeitig mehrere Urkunden bestellt werden, also billiger als die polnische Botschaft

      Weitere Infos zur Urkundenbeschaffung über die dt. Auslandsvertretungen in Polen:


      Gruß

      Akunin

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      • Carlton

        #18
        RE: Personenstandsurkunden aus Polen

        Hallo Sommereiche,

        Akunin hat vergessen, dich auf den Punkt 2 "Wann kann das Generalkonsulat nicht helfen" hinzuweisen. Gerade für Dokumente für private Zwecke gibt es keine Hilfe. Ist auch verständlich, denn die Konsulate haben andere Aufgaben.

        Und die Gebühren von € 20,00 wären auch nur die Gebühren des Konsulats. Dazu kämen noch die Gebühren des polnischen Standesamtes von € 10, 7 oder 8 sowie die Auslagen für Porto. Aber das kannst du ja alles selbst lesen, wenn du möchtest.

        Schönen Abend,

        Ursula

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        • Akunin
          Neuer Benutzer
          • 07.03.2007
          • 2

          #19
          RE: Personenstandsurkunden aus Polen

          Der Auschluß von Hilfe für private Familienforschung ergibt sich nicht eindeutig aus dem Merkblatt

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          • Shogun
            Neuer Benutzer
            • 09.06.2014
            • 2

            #20
            Sehr geehrter Herr Pfeiffer, sehr geehrte MitstreiterInnen,

            danke für die umfangreichen Erläuterungen - sie helfen mir ebenfalls weiter. Vor allem vermeiden Sie, Fragen doppelt zu stellen.

            Beste Grüße
            Ingo Lorenz

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