Standesamt in Alt Jauernick

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  • Saure
    Erfahrener Benutzer
    • 27.03.2008
    • 4806

    Standesamt in Alt Jauernick

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1922
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Alt Jauernick, Landkreis Schweidnitz, Reg.-Bez. Breslau
    Konfession der gesuchten Person(en): evang.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): -
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): -


    Diese Antwort habe ich vom Standesamt in Alt Jauernick erhalten.
    Trotz Übersetzung habe ich den Inhalt nicht verstanden.

    Es wäre schön, wenn mir jemand den Inhalt dieser Antwort erläutern würde.

    'W odpowiedzi na maila z dnia 09.09.2021r. dot. przesłania kopii aktu urodzenia Waltera Stephana informuję, że zgodnie z art. 44 ust. 1 ustawy z dnia 28 listopada 2014 r. – Prawo o aktach stanu cywilnego (Dz. U. 2021, poz. 709), kierownik urzędu stanu cywilnego wydaje z rejestru stanu cywilnego odpisy zupełne i skrócone (w tym skrócone wielojęzyczne) aktów stanu cywilnego oraz stosowne zaświadczenia, przy czym katalog podmiotów uprawnionych do otrzymania odpisu lub zaświadczenia określają zapisy art. 45 tejże ustawy. Brak jest podstaw prawnych do wydawania kserokopii aktów stanu cywilnego.'

    So lautet es mit Google übersetzt:

    Als Antwort auf die E-Mail vom 09.09.2021 bezüglich der Zusendung einer Kopie der Geburtsurkunde von Walter Stephan teile ich Ihnen gemäß Art. 44 Sek. 1 des Gesetzes vom 28. November 2014 - Gesetz über die Personenstandsurkunden (Gesetzblatt 2021, Pos. 709) stellt der Leiter des Standesamtes vollständige und gekürzte Kopien (einschließlich gekürzter mehrsprachiger) der Personenstandsurkunden aus dem Standesamt aus Status und entsprechende Bescheinigungen, während der Katalog der zum Erhalt einer Kopie oder Bescheinigung berechtigten Stellen in Art. 45 der gleichen Handlung. Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Fotokopien von Personenstandsurkunden.
    Viele Grüße
    Dieter Saure

    Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
    Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
    Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
    Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    deepl übersetzt so: In Beantwortung Ihrer E-Mail vom 09.09.2021 bezüglich der Übersendung einer Kopie der Geburtsurkunde von Walter Stephan, möchte ich Ihnen mitteilen, dass gemäß Artikel 44 Absatz 1 des Gesetzes vom 28. November 2014. - Nach dem Gesetz über die Personenstandsregister (Gesetzblatt 2021, Punkt 709) stellt der Leiter des Standesamtes vollständige und gekürzte Abschriften (einschließlich gekürzter mehrsprachiger Abschriften) der Personenstandsregister und der entsprechenden Bescheinigungen aus, während der Katalog der Personen, die zum Erhalt einer Abschrift oder einer Bescheinigung berechtigt sind, durch die Bestimmungen von Artikel 45 desselben Gesetzes festgelegt wird. Für die Ausstellung von Fotokopien von Personenstandsurkunden gibt es keine Rechtsgrundlage.
    St. bürocratius polonicus verweist darauf, dass nach den polnischen Vorschriften nur Urkunden ( mit vollständigem oder gekürztem Inhalt der alten Urkunde und natürlich auf Polnisch ) ausgestellt werden dürfen, nicht aber einfach Fotokopien der alten Urkunden gemacht werden dürfen. Einen Kommentar erspare ich mir.

    Grüße

    Thomas
    Zuletzt geändert von Kasstor; 08.10.2021, 12:47.
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • ReReBe
      Erfahrener Benutzer
      • 22.10.2016
      • 2543

      #3
      Hallo Dieter,

      wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, fällt eine Geburt aus dem Jahr 1922 noch in die entsprechende Schutzfrist (DE = 110 Jahre, PL = 100 Jahre?). Demzufolge gelten hierzu die in der Antwortemail genannten Vorschriften, nach denen auch an berechtigte Personen nur Urkunden/Abschriften aber keinesfalls Kopien von Standesamtsregistereinträgen ausgestellt werden. Da musst Du Dich halt noch gedulden, bis die Schutzfrist abgelaufen ist und die Register an das zuständige Archiv abgegeben wurde.

      Gruß
      Reiner
      Zuletzt geändert von ReReBe; 08.10.2021, 13:09.

      Kommentar

      • Saure
        Erfahrener Benutzer
        • 27.03.2008
        • 4806

        #4
        Hallo Thomas,

        vielen Dank für deine schnelle Antwort.

        Ich habe das jetzt so verstanden, dass das Standesamt in Alt Jauernick keine fotokopie von der Geburtsurkunde macht.

        Kannst du mir bitte zu diesem satz auch etwas schreiben:
        '... während der Katalog der Personen, die zum Erhalt einer Abschrift oder einer Bescheinigung berechtigt sind, durch die Bestimmungen von Artikel 45 desselben Gesetzes festgelegt wird.'

        Heißt das, dass nur ein bestimmter Personenkreis eine Abschrift dieser Geburtsurkunde beantragen darf bzw. das eine Vollmacht eines Angehörigen verlangt wird, vielleicht sogar mit Vorlage der Geburtsurkunde des Angehörigen ?
        Viele Grüße
        Dieter Saure

        Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
        Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
        Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
        Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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        • Saure
          Erfahrener Benutzer
          • 27.03.2008
          • 4806

          #5
          Hallo Reiner,

          auch dir wieder einmal vielen Dank für deinen Hinweis.

          Jetzt geht es also nur noch darum, ob zur Vollmacht von einem Angehörigen auch noch die Geburtsurkunde des Angehörigen vorgelegt werden muß, um eine Abschrift (mit Randbemerkungen) zu beantragen.
          Zuletzt geändert von Saure; 08.10.2021, 13:16.
          Viele Grüße
          Dieter Saure

          Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
          Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
          Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
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          • ReReBe
            Erfahrener Benutzer
            • 22.10.2016
            • 2543

            #6
            Zitat von Saure Beitrag anzeigen
            Hallo Reiner,

            auch dir wieder einmal vielen Dank für deinen Hinweis.

            Jetzt geht es also nur noch darum, ob zur Vollmacht von einem Angehörigen auch noch die Geburtsurkunde des Angehörigen vorgelegt werden muß, um eine Abschrift (mit Randbemerkungen) zu beantragen.
            Hallo Dieter,

            kennst Du denn die zitierten Vorschriften im Detail? Ist Dir bekannt, welcher Personenkreis laut Gesetz überhaupt berechtigt ist, eine Urkunde zu beantragen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen?

            Ich selber habe das Procedere selber noch nicht durchgemacht, aber ich erinnere mich dran, dass auch hier im Forum mal berichtet wurde, wie umständlich, mühsam und letztendlich auch kostspielig sich das Ganze gestaltet, wenn seitens des Standesamts vorschriftsmäßig vorgegangen wird. Letzteres scheint ja hier leider der Fall zu sein.

            Letztendlich kannst Du doch auch nicht wissen, ob Randbemerkungen existieren. Da ab 1920 auch keine Angaben zu den Eltern gemacht werden, wirst Du wohl nicht viel Neues aus der Geburtsurkunde erfahren, falls keine Randbemerkungen zu Heirat oder Tod vermerkt sind, was m.E. wohl eher sehr selten der Fall ist/war. Randbemerkungen habe ich bisher hauptsächlich in standesamtlichen Heiratsregistern gesehen.

            Gruß
            Reiner

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            • Saure
              Erfahrener Benutzer
              • 27.03.2008
              • 4806

              #7
              Hallo Reiner,

              vielen Dank für deine Mühe.

              Auf deine Frage:
              'kennst Du denn die zitierten Vorschriften im Detail? Ist Dir bekannt, welcher Personenkreis laut Gesetz überhaupt berechtigt ist, eine Urkunde zu beantragen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen?'
              muß ich leider mit Nein antworten.

              Vom Standesamt I in Berlin, habe ich die unten stehende Antwort erhalten.

              Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 'alten handgeschriebenen' Geburtsurkunden in Alt Jauernick und beim Standesamt I in Berlin deckungsgleich sind. Aber wenn schon seit 1920 keine Randbemerkungen auf den Unterlagen sind, dann werde ich mit einer Vollmacht des Sohnes eine Geburtsurkunde in Berlin anfordern.

              Natürlich werde ich euch weiterhin immer berichten. Wir wissen ja alle, Ahnenforschung ist ein langwieriges Hobby, es braucht Zeit und Geduld, und aufgeben war noch nie meine Sache.
              Angehängte Dateien
              Zuletzt geändert von Saure; 08.10.2021, 15:04.
              Viele Grüße
              Dieter Saure

              Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
              Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
              Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
              Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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              • ReReBe
                Erfahrener Benutzer
                • 22.10.2016
                • 2543

                #8
                Zitat von Saure Beitrag anzeigen
                a) Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 'alten handgeschriebenen' Geburtsurkunden in Alt Jauernick und beim Standesamt I in Berlin deckungsgleich sind.
                b) Aber wenn schon seit 1920 keine Randbemerkungen auf den Unterlagen sind, dann werde ich mit einer Vollmacht des Sohnes eine Geburtsurkunde in Berlin anfordern.
                Zu a)
                Also gibt es den Geburtseintrag sowohl in Berlin StA I als auch in Polen StA Alt Jauernick?
                Das können dann aber nur Erst- und Zweitregister sein, die hinsichtlich eventueller Randbemerkungen nicht deckungsgleich sein müssen.

                zu b)
                Seit 1920 wurden lediglich keine Angaben mehr zu den Eltern gemacht, Randbemerkungen gab es schon noch.

                Na dann viel Erfolg beim StA I in Berlin. Warum hast Du nicht gleich dort angefragt sondern in Polen?

                Gruß
                Reiner

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                • Saure
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.03.2008
                  • 4806

                  #9
                  Hallo Reiner,

                  danke für deine Hinweise.

                  Ich habe bei beiden Stellen gleichzeitig angefragt, und war gespannt auf ihre Antworten.
                  Jetzt weiß ich jedenfalls, welche Voraussetzungen für der Erstellung dieser Geburtsurkunde verlangt werden. Am besten also Vollmacht und Geburtsurkunde eines der Kinder.
                  Viele Grüße
                  Dieter Saure

                  Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                  Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                  Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                  Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

                  Kommentar

                  • Dudas
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.04.2021
                    • 842

                    #10
                    Hallo Dieter,

                    bist du ein Verwandter in gerader Linie von Walter Stephan, d.h. im Personenkreis der Berechtigten?


                    Das polnische Standesamt fertigt grundsätzlich keine Kopien von Einträgenan, es sei denn aus Kulanz.

                    Nach polnischem Recht darf eine Person, die einen Anspruch auf eine Abschrift hat, vor Ort eine Fotokopie machen.

                    Die Person darf auch eine Bescheinigung über die in das Personenstandsregister eingetragenen oder nicht eingetragenen Daten beantragen, die die so genannten Fußnoten zum Personenstandseintrag enthält.

                    Kommentar

                    • Saure
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.03.2008
                      • 4806

                      #11
                      Hallo Reiner,

                      ich will nicht verhehlen, dass ich auch das Staatsarchiv in Breslau wegen dieser Angelegenheit angeschrieben habe, und folgende Antwort erhalten habe:

                      'Akt urodzenia Ida Meta Stephan nie zawiera informacji na temat ojca Walter Stephan,
                      ur. 16.03.1922 r. w Milikowicach (Nieder Arnsdorf). Jest pewne prawdopodobieństwo, że taka
                      informacja może być umieszczona na akcie urodzenia Walter Stephan. Archiwum jednak nie
                      posiada księgi urodzeń z 1922 r. Urzędu Stanu Cywilnego w Starym Jaworze (Standesamt Alt
                      Jauvernick), właściwego dla miejscowości Milikowice (Nieder Arnsdorf). Stąd w sprawie aktu
                      urodzenia Walter Stephan należy zwrócić się do Urzędu Stanu Cywilnego w Jaworzynie
                      Śląskiej, pl. Wolności 9 58-140 Jaworzyna Śląska '

                      Mit deepl übersetzt heißt das:

                      'Die Geburtsurkunde von Ida Meta Stephan enthält keine Angaben zu ihrem Vater Walter Stephan,
                      geboren. 16.03.1922 in Milikowice (Nieder Arnsdorf). Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass solche
                      Es besteht die Möglichkeit, dass solche Informationen in der Geburtsurkunde von Walter Stephan enthalten sind. Das Archiv enthält jedoch keine
                      Das Archiv verfügt nicht über ein Geburtsregister aus dem Jahr 1922. Das Standesamt in Stare Jawor (Standesamt Alt
                      Jauvernick), das für Milikowice (Nieder Arnsdorf) zuständig war. Daher ist die Geburtsurkunde von
                      Die Geburtsurkunde von Walter Stephan ist beim Standesamt in Jaworzyna anzufordern
                      Wolności-Platz 9 58-140 Jaworzyna Śląska

                      Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)'

                      Die eMail-Adresse habe ich gelöscht, weil Rolf mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht hat
                      Hallo, da es in letzter Zeit immer wieder mal vorgekommen ist, möchte ich vor der Nennung von E-Mailadressen im Forum warnen - insbesondere wenn es sich nicht um die eigene Adresse handelt. Das Forum mit seinen Inhalten ist öffentlich im Netz abrufbar (lesbar) - unabhängig von einer Registrierung. Das bedeutet, dass auch
                      Zuletzt geändert von Saure; 08.10.2021, 17:19.
                      Viele Grüße
                      Dieter Saure

                      Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                      Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                      Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                      Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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                      • Saure
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.03.2008
                        • 4806

                        #12
                        Hallo Dudas,

                        ganz vielen Dank für deine interessanten Hinweise:

                        'Das polnische Standesamt fertigt grundsätzlich keine Kopien von Einträgen an, es sei denn aus Kulanz.

                        Nach polnischem Recht darf eine Person, die einen Anspruch auf eine Abschrift hat, vor Ort eine Fotokopie machen.

                        Die Person darf auch eine Bescheinigung über die in das Personenstandsregister eingetragenen
                        oder nicht eingetragenen Daten beantragen, die die so genannten Fußnoten zum Personenstandseintrag enthält.'


                        Leider bin ich kein Angehöriger, sonst wäre alles viel einfacher.
                        Zuletzt geändert von Saure; 08.10.2021, 17:49.
                        Viele Grüße
                        Dieter Saure

                        Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                        Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                        Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                        Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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                        • Saure
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.03.2008
                          • 4806

                          #13
                          Das Staatsarchiv in Breslau hat mir heute mitgeteilt, dass die Geburtsurkunden vom StA Altjauernick ab 1914 sich nicht im Staatsarchiv in Breslau befinden, sondern beim StA in Alt Jauernick beantragt werden müssen.

                          Jetzt erhebt sich mir die Frage, gilt hier die 110 Jahresfrist ?

                          Ich werde die Geburtsurkunden von 1914 und 1915 jetzt beim StA in Alt Jauernick beantragen. Dann weiß ich ja Bescheid.

                          Es muß heißen:
                          Ich habe jetzt eine Abschrift von der Geburtsurkunde bestellt.
                          Zuletzt geändert von Saure; 14.10.2021, 17:03.
                          Viele Grüße
                          Dieter Saure

                          Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                          Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                          Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                          Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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                          • Dudas
                            Erfahrener Benutzer
                            • 25.04.2021
                            • 842

                            #14
                            In der Regel beträgt Aufbewahrungsfrist für Geburtenregister 100 Jahre und für Eheregister 80 Jahre.

                            Wenn für eine Person, auf die sich ein Geburts- oder Heiratseintrag bezieht, kein Sterbeeintrag vorliegt oder keine Informationen über den Todesfall registriert wurden, werden das Geburtsregister und das Heiratsregister so lange aufbewahrt, bis der Tod im Sterberegister eingetragen wird oder Informationen über den Tod der Person registriert werden.

                            Kommentar

                            • Saure
                              Erfahrener Benutzer
                              • 27.03.2008
                              • 4806

                              #15
                              Hallo Dudas,

                              wieder einmal recht vielen Dank für deine Erläuterungen.

                              Ich habe jetzt eine Abschrift von der Geburtsurkunde bestellt.
                              Zuletzt geändert von Saure; 14.10.2021, 17:05.
                              Viele Grüße
                              Dieter Saure

                              Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                              Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                              Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                              Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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