Hi,
ich habe eine - sehr theoretische Frage zur Familienkonstellation:
Folgende Konstellation: Eine Frau ist mit einem Mann verheiratet. Die beiden haben gemeinsame Kinder. Das Paar lässt sich scheiden. Sie heiratet erneut und hat auch mit dem neuen Partner weitere Kinder (die Kinder sind nicht Kern der Frage; nur ein bisschen Speck auf dem Ganzen).
Und: Schwägerschaft ist nicht aufhebbar durch Scheidung.
Die Halbgeschwister sind jeweils als Stiefkinder mit dem Vaters ihrer Halbgeschwister rein rechtlich mit diesem verschwägert.
Frage: Sind die beiden Ehemänner rechtlich gesehen miteinander verschwägert?
(Bzw. analog bei einem Ehemann mit zwei Ehefrauen: Sind die beiden Ehefrauen miteinander verschwägert?)
Sonnige Grüße von der Spree
* felizitas *
ich habe eine - sehr theoretische Frage zur Familienkonstellation:
Folgende Konstellation: Eine Frau ist mit einem Mann verheiratet. Die beiden haben gemeinsame Kinder. Das Paar lässt sich scheiden. Sie heiratet erneut und hat auch mit dem neuen Partner weitere Kinder (die Kinder sind nicht Kern der Frage; nur ein bisschen Speck auf dem Ganzen).
Und: Schwägerschaft ist nicht aufhebbar durch Scheidung.
Die Halbgeschwister sind jeweils als Stiefkinder mit dem Vaters ihrer Halbgeschwister rein rechtlich mit diesem verschwägert.
Frage: Sind die beiden Ehemänner rechtlich gesehen miteinander verschwägert?
(Bzw. analog bei einem Ehemann mit zwei Ehefrauen: Sind die beiden Ehefrauen miteinander verschwägert?)
Sonnige Grüße von der Spree
* felizitas *
Kommentar