Hallo,
ich wollte mal nach eurer Meinung und euren Erfahrungen fragen. Folgendes: Das Stadtarchiv bewahrt also die alten Standesamtunterlagen aus Nürnberg auf - gemäß der Abgabefristen des Standesamtes. Zu diesen Personenstandsunterlagen besteht auch eine Datenbank, sodass man rein theoretisch schnell entsprechende Einträge finden kann. In dieser Datenbank hat man z.B. bei den Geburten nur den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und die Signatur des Buches. Wer die Eltern sind, erfährt man also erst, wenn man das entsprechende Buch zückt.
So! Das Stadtarchiv gewährt keinen Einblick in die Personenstandsbücher, das dürfen nur Mitarbeiter des Archives. Ok, vielleicht damit die Bücher einfach nur kaputt gehen oder zerstört werden. Das ist irgendwo noch verständlich. Nun habe ich nachgefragt, ob ich denn wenigstens in der elektronischen Datenbank forschen kann und darf. Diese Anfrage wurde verneint, aus Datenschutzgründen und es gäbe so viele Einträge zum Familienamen hintereinander, da müsste man immer wieder das Buch greifen. Ausserdem ist nicht immer gewährt, das diese Person zur Verwandtschaft gehört. Ich aber kann sagen, dass alle Personen, die vor 1950 dort lebten und meinen FN tragen, wirklich zu Verwandtschaft gehören. Auch auf der Homepage steht, das die Datenbank nur für Archivmitarbeiter einsehbar ist. Was soll denn das? Wurde das Personenstandsgesetzt nicht vereinfacht? Darf das Archiv wirklich die Einsicht in die Datenbank verwehren?
Und weiter geht's: Selbstverständlich darf man Kopien aus den Personenstandsbüchern anfordern, aber das kostet so viel, das einem die Ohren schlackern. Ich will mal ein Beispiel anbringen: Jede angefangene halbe Stunde kostet 25 EUR, eine Kopie ca. 1 oder 2 EUR. Das Archiv verlangt pro Urkunde, auch wenn Name und exaktes Datum vorhanden ist, pro Urkunde 25 EUR!!!!!! Das ist doch Wucher!!!!! Geldschneiderei!!!! Wenn man 10 Urkunden bestellt, dann sind das locker 250 EUR. Demnach wird für jede neue Urkunde die Arbeitszeit neu berechnet.
Aber nochmals zur Erinnerung: Darf das Archiv den Einblick in die Datenbank vermehren? Es geht dabei nicht um die Personenstandsbücher.
Viele Grüße
Martin
ich wollte mal nach eurer Meinung und euren Erfahrungen fragen. Folgendes: Das Stadtarchiv bewahrt also die alten Standesamtunterlagen aus Nürnberg auf - gemäß der Abgabefristen des Standesamtes. Zu diesen Personenstandsunterlagen besteht auch eine Datenbank, sodass man rein theoretisch schnell entsprechende Einträge finden kann. In dieser Datenbank hat man z.B. bei den Geburten nur den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und die Signatur des Buches. Wer die Eltern sind, erfährt man also erst, wenn man das entsprechende Buch zückt.
So! Das Stadtarchiv gewährt keinen Einblick in die Personenstandsbücher, das dürfen nur Mitarbeiter des Archives. Ok, vielleicht damit die Bücher einfach nur kaputt gehen oder zerstört werden. Das ist irgendwo noch verständlich. Nun habe ich nachgefragt, ob ich denn wenigstens in der elektronischen Datenbank forschen kann und darf. Diese Anfrage wurde verneint, aus Datenschutzgründen und es gäbe so viele Einträge zum Familienamen hintereinander, da müsste man immer wieder das Buch greifen. Ausserdem ist nicht immer gewährt, das diese Person zur Verwandtschaft gehört. Ich aber kann sagen, dass alle Personen, die vor 1950 dort lebten und meinen FN tragen, wirklich zu Verwandtschaft gehören. Auch auf der Homepage steht, das die Datenbank nur für Archivmitarbeiter einsehbar ist. Was soll denn das? Wurde das Personenstandsgesetzt nicht vereinfacht? Darf das Archiv wirklich die Einsicht in die Datenbank verwehren?
Und weiter geht's: Selbstverständlich darf man Kopien aus den Personenstandsbüchern anfordern, aber das kostet so viel, das einem die Ohren schlackern. Ich will mal ein Beispiel anbringen: Jede angefangene halbe Stunde kostet 25 EUR, eine Kopie ca. 1 oder 2 EUR. Das Archiv verlangt pro Urkunde, auch wenn Name und exaktes Datum vorhanden ist, pro Urkunde 25 EUR!!!!!! Das ist doch Wucher!!!!! Geldschneiderei!!!! Wenn man 10 Urkunden bestellt, dann sind das locker 250 EUR. Demnach wird für jede neue Urkunde die Arbeitszeit neu berechnet.
Aber nochmals zur Erinnerung: Darf das Archiv den Einblick in die Datenbank vermehren? Es geht dabei nicht um die Personenstandsbücher.
Viele Grüße
Martin
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