Stadtrechte aus Prag

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  • volkerhaak
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2007
    • 132

    Stadtrechte aus Prag

    Hallo allerseits,
    ich forsche zur Zeit in der Stadtgeschichtemeines Ortes "Hofheim am Taunus" das seine Stadtrechte 1352 aus Prag erhalten hat.

    Vielleicht kennt sich ja hier jemandeineAntwort:

    Könnte ich in Prager Archiven vielleicht Dokumente finden, von Hofheim in seinen frühen Anfängen berichtet??? Wenn ja, wie geht man da vor, kommt man mit Englisch oder gar Deutsch weiter? Wo fängt man da an, die Nadel im Heuhaufenzu suchen??? Wie könnten so Dokumente heißen? Das Dokument zur Verleihung der Stadtrechte liegen ja im Hessischen Staatsarchiv. Könnte es zu diesem Schriftverkehr noch Teil in Prag geben?

    LG
    Volker
  • Jürgen P.
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2010
    • 1008

    #2
    Hallo Volker,

    sportliche Aufgabe. Das Stadtrecht geht sicher auf Kaiser Karl IV. und König von Böhmen zurück. Der hat zum Machterhalt um diese Zeit +/- 10 Jahre eine Menge Zugeständisse gemacht. Goldene Bulle.
    Es gab mal 3 Taunusdörfer als freie Reichsd. Unter den ehemaligen freien Reichstädten ist Hofheim nach m.K. nicht zu finden.

    Ich würde mit Bordmitteln erstmal alle verfügbare Literatur in einer Stadt-/Unibib. durchsehen und das hessische Staatarchiv aufsuchen.
    Ergebnisorientiert und Kostenneutral. Im übrigen sind aus der Zeit Dokumente und Archivalien im Staatsarchiv in Österreich. Das müsste vorab auch noch geprüft werden.

    Viel Erfolg!

    Gruß Jürgen
    "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

    Kommentar

    • volkerhaak
      Erfahrener Benutzer
      • 15.10.2007
      • 132

      #3
      Hallo Jürgen,
      das mit Österreich ist auch schon mal ein guter Tipp!

      >>>So lautet der zumeist originalgetreue Text der Verleihung im Jahre 1352. Weil ich davon ausgehe dass hier auch Schriftvergehr vorraus gegangen sein muss, hoffe ich irgendwo auf dieses ausfindig machen zu können.:

      Wir, Karl von Gottes Gnaden König der Römer, immer Mehrer (des Reiches oder: immer Erhabener) und König von Böhmen dem Edlen Philipp von Falckenstein dem Älteren, Herrn von Münzenberg, unserem und des Römischen Reiches geliebten Getreuen (unsere) Gunst und alles Gute.
      Nachdem wir die Verdienste deiner Rechtschaffenheit/Redlichkeit und deine beständigen und treuen Gunstbezeigungen gesehen haben, mit denen du dich - wie man erkennt - unermüdlich für unsere Ehren und die des römischen Reiches eingesetzt hast (wörtlich: geschwitzt hast) und um die du dich auf Grund deines Treueifers in umso größerem Maße bemühen wirst (wörtlich: du wirst aushauchen), je mehr du merken wirst, dass du von der Milde der königlichen Großzügigkeit mit umso gefälligeren Wohltaten bedacht worden bist (ich fasse hier persequi als Passiv auf), gewähren und gestatten wird dir und deinen Erben auf immer kraft unserer Autorität als römischer König die volle Macht und jegliche Verfügungsgewalt über unser Dorf Hofheim,
      das du - wie wir durch die Aussage deines Boten/deiner Nachricht erfahren haben - für den Augenblick durch Gräben, Holzpalisaden und manche andere Befestigungsmassnahmen hast schützen lassen, in eine Stadt umzugestalten
      vor allem erteilen wird dir die Vollmacht, sie mit Mauern, Türmen, Toren, Brücken und manch anderen Schutzvorkehrungen, die für die Befestigung von Städten wichtig und notwendig sind, nach deinem Gutdünken und so, wie es dir, deinen Erben oder Nachfolgern dienlich zu sein scheinen wird, ohne Beeinträchtigung durch irgendein Hindernis oder eine Schwierigkeit zu schützen/befestigen
      das Recht, Stock (= Gefängnis), Gabelkreuz bzw. Galgen zu errichten
      Gerichte, Werkstätten, Mechanikerbetriebe und beliebige andere Dienstleistungen nach Gewohnheit von kaiserlichen Städten ins Leben zu rufen weiter das Recht, einen Markt für beliebige verkäufliche Waren an einem Tag in der Woche, der von dir sowie deinen genannten Erben und Nachfolgern nach Gutdünken zu wählen ist, festzusetzen, zu bekannt zu machen und auszurufen einen Tag.., an dem es allen und jedem einzelnen Kaufmann und Leuten beliebigen Standes frei steht (erlaubt ist), vorgenannten Markt, so lange und so oft es ihnen gefällt, ohne Angst vor Strafe oder irgendwelchen Beeinträchtigung allgemein zu besuchen
      indem wir beschließen und durch Königlichen Erlass bestimmen, dass vorgenannte Stadt Hofheim, deren Bürger, Einwohner und Bewohner sich all dieser Privilegien, Rechte, Gewohnheitsrechte, Vergünstigungen, Vorzüge und Freiheiten erfreuen und sie besitzen sollen,
      auf die die Stadt Wetzlar und deren Bewohner auf Grund kaiserlicher bzw. königlicher Schenkung von Seiten eines anderen vertrauen können oder durch Schenkung irgendwelcher anderer Fürsten besitzen. Unter dem Siegel unserer Majestät als Zeugnis für diese Urkunde gegeben zu Prag im Jahre des Herrn 1352 in der 5. Indiktion, 12 Tage vor den Kalendes des April (= 21. März) im 6. Jahr unserer Regierung.


      >>>Im Güterverzeichnis der Klosters Arnsburg (Hessen/Wetterau) war noch folgendes zu finden:
      1347(16. Okt.) Ich, Conrad von Donzenbach ein edel Knecht bekenne, dass ich verkaufet habe dem
      Kloster zu Arnsburg ein ewig mark geldes und 2 Honer in dem Dorfe zu Hoveheim uf dem buhel und
      uf dem Erbe das da auf gebauet ist, und han vur mine kint, bynoch vnder Irn Jaren sind zu burgen
      gesazt Margwarten Henze den snyt und Rudere Scheffen zu Hofeheim.

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