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#1
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Aussagekraft von Kirchenbüchern
Liebe Mitgenealogen,
ich durchforste momentan diverse Kirchenbücher aus dem Münsterland. Um 1700 und später gab es viele unvollständige Familien, in denen ein Elternteil verstorben war. Es kam dementsprechend zu vielen „Patchworkfamilien“, d.h. Mehrfachheiraten. Ich habe einen Vorfahren gefunden, –der, lt. Kirchenbuch–1722 das 2. Mal geheiratet hat. Kurioserweise ist seine 1. Ehefrau aber erst 1723 verstorben... Ich habe mich auch nicht verlesen! Die Geburten der Kinder aus der 2.Ehe würden datumsmäßig wieder passen. Es gibt in dieser Zeit keine Person mit dem gleichem Namen. Könnte der Pfarrer einen Fehler begangen haben?? Inwieweit sind die Eintragungen in den Kirchenbüchern verlässlich? Grüße, Gesa29 Geändert von Gesa29 (22.09.2017 um 14:42 Uhr) |
#2
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Hallo,
sind die Bücher bereits bei Matricula online und kannst Du möglicherweise die beiden Einträge verlinken? Dann könnte über einen "lebenden" Fall diskutiert werden. LG Horst |
#3
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Liebe Gesa,
die Eintragungen sind so verlässlich wie wenn heute in deiner Tageszeitung der Reporter deinen Namen nicht richtig schreibt oder manche Zusammenhänge falsch wiedergibt. Fehler passieren immer wieder. In deinem Fall würde ich bis zu einem Jahr vorher schauen wer da verstorben ist, sprich als Ehefrau in Frage kommt. Ich würde 2 Monate vor der Hochzeit ansetzen und suchen. Sie könnte auch unter anderen Namen eingetragen sein. LG Malte Nachtrag: Oder ist der Sterbeeintrag von 1723 nur ein Nachtrag, also gibt es ein Verweiszeichen das der Eintrag weiter vor gehört. Sind Kirchensonntage mit genauen Wochentag angegeben? Passen diese Tage besser ins Jahr 1722? Geändert von Malte55 (22.09.2017 um 15:18 Uhr) Grund: Nachtrag |
#4
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Moinsen Gesa,
wie du ja schreibst, ein Lesefehler liegt nicht vor, auch keine andere Widrigkeit…?!? Eine Scheidung lag nicht vor…??? es ist gar nicht mal sooooooooooo selten, dass sich Fehler in den Kirchenbüchern finden lassen. Oftmals war die Kirchenbuchführung eine echte Fleißarbeit, da hat sich schnell mal ein Fehler eingeschlichen. Aus meiner eigenen Forschung: Ich habe z.B. einen Pastoren, der oftmals das Taufdatum mit dem Geburtsdatum verwechselt hat, die kirchlichen Feiertage waren auch nicht so wirklich sein Steckenpferd. Grüsse von der sonnigen Kieler-Förde Roland |
#5
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Hier sind die gewünschten Links:
Heirat mit der 2. Ehefrau: 4. 11. 1722 Joannes Bernardus Eiling u. Catharina Schneerman http://data.matricula-online.eu/de/d...KB002_2/?pg=25 Sterbedaten der 1. Ehefrau: 10.10.1723 Hilleken Eiling (= Helena Elisabeth Leisinck) Geändert von Gesa29 (23.09.2017 um 19:24 Uhr) |
#6
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Guten Abend,
leider sehe ich beide Male den Link zum Heiratseintrag aus dem Jahr 1722. Hier der Link zum Sterbeeintrag 1723: http://data.matricula-online.eu/de/d.../KB002_3/?pg=5 Am 22.08.1722 stirbt eine Helena Eiling. Wie passt die in die Familie? Ist das nicht die erwähnte Helena Elisabeth Leisinck? LG Horst Geändert von Horst von Linie 1 (22.09.2017 um 20:11 Uhr) |
#7
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Problem gelöst. Es passt!
Danke für die Hilfe! Der Vorname Helena ist in der Gegend eigentlich ungewöhnlich. Deshalb habe ich mich auf den Eintrag 1723 fokussiert... Geändert von Gesa29 (23.09.2017 um 19:27 Uhr) |
#8
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Guten Abend,
dann wäre jetzt noch zu klären, wer die am 10.10.1723 begrabene Hilleken war. Gehört sie auch zur Familie? |
#9
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Hallo Gesa,
Seeeeeehr! Aktuell rätsele ich an einem mysteriösen Fall. Susanna, genannt Anna Maria heiratet 2x In beiden Heiratseinträgen steht explizit das selbe Geburtsdatum drin, die jeweiligen Altersangaben passen dazu. Problem ist nur, daß dieses Kind, getauft Susanna, nachweislich 2 Monate später verstorben ist Eine Tochter Anna Maria haben die Eltern aber nie taufen lassen und die andere Schwester Susanna ist 14 Jahre älter. Und ob sie nun 18 oder 32 Jahre bei der ersten Hochzeit war, wäre ja wohl aufgefallen. Bleiben noch 2 andere Schwestern übrig, die Susanna, genannt Anna Maria sein könnten. Bloß welche??? Soviel zur Verläßlichkeit der Kirchenbücher |
#10
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Liebe Christine
auch meine Vorfahrin soll als jüngste Tochter ihres Vaters verstorben sein, allerdings war der Eintrag deutlich durchgestrichen und im nachfolgenden Eintrag mit der wirklich jüngsten Tochter war ersichtlich das die Suche nach Taufeinträgen bei Kerzenschein kein probates Mittel ist. LG Malte |
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