Speziallager Sachsenhausen-Oranienburg, wer teilt Geschichte/Informationen?

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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #31
    Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
    …(§ 53 UrhG)....
    Hallo,
    deutsche Paragraphen gelten hier nicht, sondern die Bedingungen stellt das russische Archiv, als Eigentümer der Originalakten.
    (Der Begriff Urheberrecht war von mir wohl etwas unglücklich gewählt)

    Mich wundert, dass so simple Zusammenhänge hier auf Missverständnis fällt.
    Gruss
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.01.2015, 20:37.
    Viele Grüße

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    • Acanthurus
      Erfahrener Benutzer
      • 06.06.2013
      • 1657

      #32
      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
      deutsche Paragraphen gelten hier nicht, sondern die Bedingungen stellt das russische Archiv, als Eigentümer der Originalakten.
      (Der Begriff Urheberrecht war von mir wohl etwas unglücklich gewählt)

      Mich wundert, dass so simple Zusammenhänge hier auf Missverständnis fällt.
      Wenn du das Urheberrecht als Ursache dafür reklamierst, dass keine Kopien von Akten angefertigt werden, aber was ganz anderes meinst, kann der Zusammenhang so simple nicht sein.

      Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchem vorauseilendem Gehorsam Benutzungseinschränkungen von Archivalien hingenommen werden. Wenn du behauptest, dass sei nicht nur "nachvollziehbar" sondern auch bei russischen Archiven auch "allgemein üblich", so ist das glücklicherweise falsch.

      Für mich ist hier EOD.

      A.

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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28334

        #33
        Hallo,

        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
        (Der Begriff Urheberrecht war von mir wohl etwas unglücklich gewählt)
        ich schätze mal, daß es vermutlich eher das Eigentumsrecht ist, das hier greift.
        Und wenn es mit dem Eigentümer der Unterlagen nun mal vertraglich so vereinbart wurde, daß keine Vervielfältigungen erlaubt sind, dann ist es leider so. Auch wenn uns Ahnenforschern das nicht gefällt.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #34
          Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
          ....auch bei russischen Archiven auch "allgemein üblich", so ist das glücklicherweise falsch...
          Hallo Acanthurus,
          das mag hoffentlich so sein.

          Es war ja eine hochpolitische Entscheidung, dass wir überhaupt Einblick in die NKWD-Akten bekommen haben. Die Akten stammen ja nicht von irgendeinem x-beliebigem russische Archiv.

          Dass es diese Lager überhaupt gegeben hatte, war ja vor 1990 noch vielen unbekannt, und wurde von den Sowjets gerne verschwiegen. 1988 wurde in der Gedenkstätte davon jedenfalls nichts erwähnt, als ich dort war.
          Gruss
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 23.01.2015, 00:27.
          Viele Grüße

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          • jezzy126
            Erfahrener Benutzer
            • 02.10.2014
            • 109

            #35
            So, ich habe zwar noch nicht so viel heruasgefunden, aber hier der aktuelle Stand:

            In der Gedenkstätte Oranienburg ist die zuständige Person erst am Montag wieder telefonisch erreichbar. Die Dame am Telefon konnte mir nicht sagen, ob die russischen Akten dort vorliegen.

            Dann habe ich noch mit Frau Lange von der Dokumentationsstelle, Stiftung Sächsische Gedenkstätten telefoniert. Sie war total nett und hilfsbereit. Sie meinte, bei Bürgermeistern kann es eine Verurteilung gegeben haben oder auch nicht. Um dies herauszufinden, kann man dieses Formular http://www.dokst.de/main/sites/defau...C3%BCfung_.pdf
            ausgefüllt an sie schicken. Es wird dann nach Moskau weitergeleitet und dort wird geprüft, ob es eine Verurteilung gab. Falls es eine gab, werden die Verurteilten direkt rehabilitiert, sofern nicht der Verurteilungsgrund dagegen spricht. Manche werden nicht rehabilitiert.
            Wenn es keine Verurteilung gab, wird man ebenfalls darüber informiert.
            Das ganze dauert ein paar Monate, ist aber kostenlos.
            Einer ihrer Mitarbeiter ist in anderen Fällen schon höchstpersönlich nach Moskau gefahren und hat, mit einer Vollmacht der Angehörigen, die Original-Akten eingesehen und vom Archiv Kopien daraus erhalten. In der Regel handelt es sich um Verhörprotokolle und Urteile.

            Aktuell versuche ich noch, das Bundesarchiv zu erreichen. Dort hat man mir auf meine Anfrage bzgl. Unterlagen zur mutmaßlichen NSDAP-Mitgliedschaft des Angehörigen u.a. folgendes geantwortet:
            "Die Gebühren betragen mindestens 15,34 Euro (bis zu einer halben Stunde Recherchezeit), in der Regel liegen sie zwischen 15,34 Euro und 30,68 Euro. Gebührenfrei ist die Auskunft nur bei Versorgungsangelegenheiten sowie zur Klärung von Vermisstenschicksalen."
            Da möchte ich jetzt sicher gehen, dass sie das so sehen wie ich und es sich in diesem Fall eindeutig um die Klärung von Vermisstenschicksalen geht. Er jetzt jetzt zwar nicht mehr vermisst, da wir ja inzwischen wissen, wo und wann er gestorben ist, aber das haben wir ja erst 70 Jahre später erfahren und bis dahin war er vermisst.

            Die Gedenkstätte hatte mir übrigens auch folgendes geschrieben:
            "Sollten Sie von den genannten oder anderen Einrichtungen neue Nachrichten erhalten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns darüber informieren. Eine wesentliche Aufgabe der Gedenkstätte seit 1990 ist es, die Öffentlichkeit über die Geschichte des Speziallagers aufzuklären und auf das Schicksal der ehemaligen Insassen aufmerksam zu machen. Dazu brauchen wir die Unterstützung ehemaliger Inhaftierter und ihrer Angehörigen. Es ist uns bewusst, dass das Speziallager ganz wesentlich durch die Isolation von der Außenwelt und den Mangel an allem Lebensnotwendigen geprägt war. Aus diesem Grunde ist jeder Gegenstand, der aus der Haftzeit stammt oder darauf verweist, für unsere Forschung und die museale Präsentation von großem Wert. Unsere Frage bezieht sich auch auf die Vor- und Nachgeschichte der Haftzeit, die ebenfalls in Form von Fotos, persönlichen Dokumenten und Schriftstücken Gegenstand unserer Forschungs- und Ausstellungsarbeit ist. Wenn Sie sich nicht von Originalen trennen möchten, können wir Reproduktionen anfertigen."
            Finde ich auch interessant, dass Sie um weitere Infos und sogar Gegenstände bitten, selbst aber nicht mal antworten, ob die Akten dort tatsächlich vorliegen. Die erste mail mit dieser Frage habe ich schon vor 2 Monaten geschickt.

            Ich halte euch wieter auf dem Laufenden!

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #36
              Zitat von jezzy126 Beitrag anzeigen
              ...so sehen wie ich und es sich in diesem Fall eindeutig um die Klärung von Vermisstenschicksalen geht....
              Hallo,
              ich sehe das zwar nicht so, aber Du kannst es ja versuchen, und musst ihnen dann vorher aber verschweigen was Du schon über sein Ende kennst.
              Gruss
              Viele Grüße

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              • jezzy126
                Erfahrener Benutzer
                • 02.10.2014
                • 109

                #37
                Zu spät... die Anfrage hatte ich schon vor ein paar Tagen verschickt.

                Aber: ich habe kein Dokument, das seinen Tod belegt und keiner konnte mir bisher sagen, ob es sowas überhaupt gibt. Die Sterbeurkunde wurde Ende 2014 ausgestellt - anhand der Heirats- und Geburtsurkunde, die ich vorab nach Oranienburg geschickt habe. Und kein Mensch weiß, ob und wo er begraben wurde.

                Für mich ist das also nach wie vor die Klärung eines Vermisstenfalls. Bin gespannt, wie die im Bundesarchiv das sehen. So oder so finde ich, dass sie sich ruhig an der "Wiedergutmachung" beteiligen könnten und wenigstens relevante Unterlagen kostenfrei zur Verfügung stellen.

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                • jezzy126
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.10.2014
                  • 109

                  #38
                  Hallo,

                  ich melde mich mit Neuigkeiten:
                  diese Woche haben wir Urlaub in Brandenburg gemacht und waren bei dieser Gelegenheit auch in Sachsenhausen. Man hatte mir dort vorab angeboten, als Gastzuhörer an einem Vortrag für Schüler zum Thema Speziallager teilzunehmen, was ich natürlich gern genutzt habe. Es war sehr interessant, vor allem die historischen Hintergründe.
                  Anschließend wurden mir die vorhandenen Akten zu unserem Angehörigen gezeigt. Akten ist ein bißchen viel gesagt: in Sachsenhausen vorhanden sind diverse Listen, z.B. Einlieferungslisten, Gefangenenlisten und Totenlisten. Diese Listen sind Kopien von den russischen Dokumenten, die Originale sind nach wie vor in Russland. Die Rusen hat freundlicherweise irgendwann Kopien davon rausgerückt. Da vor allem die Gefangenenliste und die Totenliste sehr akribisch geführt wurden, hat man einen ganz guten und wohl recht vollständigen Überblick über die Gefangenen, aber auch die Verhaftungsgründe und Todesursachen.
                  Bei einem Strebefall wurde wohl eine Leichenbeschau durchgeführt und zu jedem Toten eine Akte angelegt. Die Nummern zu diesen Akten sind ebenfalls in der Totenliste vermerkt. Die Akten selbst rückt Russland allerdings nicht raus. Teilweise waren die Akten bzw. Listen übrigens als "streng geheim" vom NKWD klassifiziert.

                  Es war also nicht viel, was ich sehen konnte, aber interessant war es auf jeden Fall trotzdem. Insbesondere auch zu sehen, wer alles aus welchem Grund am gleichen Tag von der gleichen Einheit verhaftet wurde.
                  Und in der Totenliste war sogar vermerkt, in welcher Barracke unser Vorfahr zuletzt untergebracht war. Die Brracken stehen zwar nicht mehr, die Umrisse der Barracken wurden aber mit Steinflächen dargestellt und so konnten wir zu der Stelle gehen, an der der diese Barracke stand.

                  Wer mal in der Gegend ist, sollte unbedingt einen Abstecher nach Sachsenhausen machen. Es war sicher nicht mein letzter Besuch dort, auch wenn ich es emotional nicht ganz einfach fand.

                  Mit dem LAB hatte ich telefoniert und dabei herausgefunden, dass unser Fall nicht unter Klärung von Vermisstenschicksalen fällt, da der Mann bereits 1950 für tot erklärt wurde. Somit wird er ja nicht mehr vermisst. Es sind aber überhaupt sehr wenig Fälle, die darunter fallen.

                  Und von dem Amtgericht, das die Toterklärung vorgenommen hat, habe ich erfahren, dass die Akte noch vorhanden ist und warte jetzt auf Kopien.

                  Ich bin gespannt, was ich noch herausfinden kann.

                  Grüße

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