Geschäft mit gekauften Adelstiteln

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  • Oberharzerin
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    • 29.09.2015
    • 40

    Geschäft mit gekauften Adelstiteln

    Es ist ja immer wieder ein Thema, dass man auf Seiten stößt, wo Adelstitel verkauft werden.
    Die seriöseren Anbieter erklären deutlich, dass diese gekauften "Titel" nicht echt sind. In der Regel handelt es sich um erfundene Titel, die es so nie gab oder gibt und man bezahlt eigentlich nur für eine "was-wäre-wenn-Träumerei", bei der man eben so tun kann, als ob.
    Kann man vergleichen, mit einem Kaufmannsladen, wie man ihn als Kind hatte. Alles sah echt aus, aber es machte uns dennoch nicht zum, echten Kaufmann und schon gar nicht reich.

    Echte Adelstitel sind nicht verkäuflich, das ist sogar gesetzlich geregelt. Da können dubiose Seitenbetreiber noch so viel erzählen.
    Wer glaubt, sich blaues Blut erkaufen zu können, wird schnell merken, sein Geld zum Fenster hinaus geworfen zu haben.
    Einzige Möglichkeit, einen "echten Titel" zu kaufen, hat man bei solchen Titel, die nicht mit dem Adel selbst verbunden sind.

    Um dazu ein Beispiel zu nennen:
    Der englisch/irische Titel "Laird" wurd von uns meist als "Lord" verstanden, hat damit allerings nichts zu tun.
    "Laird" bedeutet im Grunde nur "Landbesitzer". Clanchefs waren die Besitzer des Landes, über das sie "herrschten" und man nannte sie daher Laird. Adelig musste man dafür aber nicht sein.

    Heute kann man sich den Titel "Laird" kaufen, was legal ist. Allerdings gelten auch da bestimmte Voraussetzungen. Laird wird man nur, wenn man Land besitzt.
    Theoretisch könnte also auch jeder Grundstücksbesitzer seinen Grund und Boden mit einem netten Namen versehen - nehmen wir einmal "Paradiesgarten" - und sich dann "Laird of Paradiesgarten" nennen.
    In England, Schottland und Irland gibt es keine staatlichen Naturschutzgebiete, wie wir es aus Deutschland kennen. Gebiete, die geschützt werden sollen, werden dort in kleinste Parzellen aufgeteilt, die meist 1mx1m groß sind.
    Je nachdem, wie die Gegend heißt, bekommen die Parzellen dann den Beinamen "of *Name der Gegend auf dem das Land liegt*.
    Nun kann man sich ein solches Stückchen Land kaufen und erwirbt damit das Anrecht, sich "Lard of *Name des Grundstücks*" zu nennen.

    Seriöse Anbieter überreichen dem Käufer die entsprechenden Urkunden über den Besitz des Ministück Land, wo auch die Parzellen verzeichnet sind.
    Man kann also auch nachvollziehen, wo man seine Parzelle hat.
    Anfangen kann man damit jedoch herzlich wenig, denn an den Kauf gebunden ist auch, dass man, selbst wenn man mehrere Parzellen erwerben würde, dort nicht bauen oder frei darüber verfügen kann. Es ist rein zum Naturschutz gedacht.

    Interessant ist, dass man theoretisch den Titel "Laird" oder für Frauen "Lady", in Verbindung mit eben genanntem Landbesitz, sogar in seine Ausweise eintragen lassen könnte.
    Praktisch gestaltet sich das jedoch schwierig, denn es müssen den hiesigen Behörden amtlich beglaubigte und übersetzte Dokumente vorgelegt werden, die nachweisen, dass der Antragstellende berechtigt ist, den nicht-Adels-Titel zu tragen.
    Bekannt sind mir noch keine Fälle, wo jemand das bereits durch bekommen hätte. Es würde mich aber freuen, darüber mal positive Rückmeldungen zu erhalten, da auch mein Mann so einen Titel besitzt, mit der er den Naturschutz in Schottland unterstützt.

    Diese Art von Titel ist theoretisch auch vererbbar, denn das Landstück geht ja, nach dem Tod des Besitzers, an seine Erben weiter.
    Adlig ist und wird man dennoch zu keinem Zeitpunkt damit.

    Was das mit Ahnenforschung zu tun hat?
    Ich lese und höre von anderen Ahnenforschern oft die Frage, ob sie eventuell in ihren Ahnenlisten auftauchenden Adelstitel vertrauen können oder ob diese möglicherweise gekauft sind.
    In der Regel können sie auf Echtheit vertrauen, sofern es tatsächlich ein Adelstitel ist, den es eingetragen gibt/gab.
    Ob man den Titel allerdings wiederbeleben kann, ist fraglich, denn meist war es üblich, dass nur direkte Linien den Titel führen konnten, nicht etwa Geschwister. Und nicht selten erlosch der Anspruch auf Führen des Titels, wenn man "unstandesgemäß" heiratete. Die Kinder hatten dann also keinen Anspruch mehr, den Titel zu nutzen.
    So ist häufig auch zu erklären, warum Adelstitel "abgelegt" wurden.
    LG

    Oberharzerin

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    gesuchte FN: Jebram, Teifel, Borger, Röttger, Leucht, Köhler, Riesen, Koppermann, Hahn, Stadermann, Riebe
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