Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Erfahrungsaustausch - Plauderecke
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 20.10.2017, 08:30
Benutzerbild von Bergkellner
Bergkellner Bergkellner ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2017
Ort: (Nieder)Sachsen
Beiträge: 2.351
Standard Recht auf Sterbeurkunde?

Hallo,

ich habe heute eine rechtliche Frage - vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.

Hat ein uneheliches Kind, dass der Vater nicht offiziell anerkannt hat, ein Recht auf die Sterbeurkunden von Vater und Großeltern?

Lg, Andreas
__________________
Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.10.2017, 09:21
Gertrud Dinse Gertrud Dinse ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2013
Beiträge: 981
Standard

Ich denke mal, dass hängt von den Sperrfristen ab.

110 Jahre Geburten
80 Jahre Eheschließungen
30 Jahre Sterbefälle

Alles, was älter ist, kann man bekommen und zwar ohne Abstammungsnachweis. So ist das zumindest bei den Ämtern gewesen, bei denen ich vorstellig geworden bin.

LG Gertrud
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.10.2017, 10:23
holsteinforscher holsteinforscher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2013
Beiträge: 2.491
Standard

Moinsen Andreas,

*heiderdaus*…, alles nicht so ganz einfach, wenn man sich durch die
Paragraphen tummelt, dann hört sich alles auch recht *ruppig* an, so ist
halt die Welt der Gesetze. Du hast auch keine Jahreszahlen angegeben,
somit, wie Gertrud schon angeführt hat, greifen u.a. auch die allg.
Sperrfristen.

Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Kenntnis der biologischen Ab-
stammung. Bei dir besteht jetzt das Problem, dass der Vater die Vater-
schaft nicht anerkannt hat. Er mag zwar der biologische Vater sein,
jedoch besteht zwischen Vater und Kind, rechtlich gesehen, keine Beziehung.
Jetzt könnte man schauen, ob z.B. folgender Fall eingetreten ist:
Verweigert der leibliche Vater die Vaterschaftsanerkennung, kann
die Mutter, in Vertretung für das Kind oder das Kind selber, sofern
es im rechtsfähigen Alter ist, auf Feststellung der Vaterschaft klagen.
Zuständig ist dafür das am Wohnort des Kindes und der Mutter befindliche
Familiengericht. Für den Fall der Weigerung des Vaters zur Blutentnahme
für ein Abstammungsgutachten kann das Gericht diese auch mit Zwang
durchsetzen.
Es gibt jetzt bestimmt noch zahlreiche Feinheiten, die man hier anführen
könnte, allerdings sprengen diese dann meinen Wissensrahmen.

Beste Grüsse von der Kieler-Förde
Roland
__________________
Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
Roland...


Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.10.2017, 11:12
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
Standard

Hallo
Unabhängig vom zustehenden Recht für enge Verwandte gibt es noch andere Personen die eine Sterbeurkunde anfordern können, und zwar:
"... erhalten eine Urkunde ..., wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können ..." Quelle: Sachsen http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...VB&id=474091!0

Hast Du z.B. ein amtliches Schreiben in dem Deine Mutter versichert, dass der Verstorbene der biologische Vater von Dir sei, dann hast Du definitiv ein Anrecht auf die Sterbeurkunde. Wenn der Standesbeamte dies anders sieht, dann wende Dich an seinen Vorgesetzten.
Gruss

Geändert von Anna Sara Weingart (20.10.2017 um 11:16 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.10.2017, 13:12
Benutzerbild von Bergkellner
Bergkellner Bergkellner ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 15.09.2017
Ort: (Nieder)Sachsen
Beiträge: 2.351
Standard

Hallo,

ich denke, ein paar Infos dazu lassen die Sache deutlicher werden:

Es geht um meine Schwiegermutter(1945 geboren), deren biologischer Vater Dr. Alfred Klett war.
Er hat die Vaterschaft zwar offiziell nie anerkannt, aber inoffiziell schon durch die Zahlung eines beträchtlichen Geldbetrages an ihre Mutter zu Gunsten des Kindes.

Es geht um die Sterbeurkunde des guten Doktors. - Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sie oder wir einen Blick darauf werfen können?

Lg, Andreas
__________________
Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.10.2017, 14:03
WeM WeM ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2017
Ort: ehemaliger Landkreis ROL
Beiträge: 1.891
Standard

hallo,
geht es um diesen hier:http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=152919 ?
1969 gestorben --> es greift die Frist 30 Jahre wie Gertrud Dinse oben geschrieben hat.
Somit sollte es kein Problem sein, eine Kopie des Sterberegistereintrags (besser als eine Urkunde!) zu erhalten.
lg, Waltraud
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:21 Uhr.