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Recht auf Sterbeurkunde?
Hallo,
ich habe heute eine rechtliche Frage - vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen. Hat ein uneheliches Kind, dass der Vater nicht offiziell anerkannt hat, ein Recht auf die Sterbeurkunden von Vater und Großeltern? Lg, Andreas |
#2
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Ich denke mal, dass hängt von den Sperrfristen ab.
110 Jahre Geburten 80 Jahre Eheschließungen 30 Jahre Sterbefälle Alles, was älter ist, kann man bekommen und zwar ohne Abstammungsnachweis. So ist das zumindest bei den Ämtern gewesen, bei denen ich vorstellig geworden bin. LG Gertrud |
#3
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Moinsen Andreas,
*heiderdaus*…, alles nicht so ganz einfach, wenn man sich durch die Paragraphen tummelt, dann hört sich alles auch recht *ruppig* an, so ist halt die Welt der Gesetze. Du hast auch keine Jahreszahlen angegeben, somit, wie Gertrud schon angeführt hat, greifen u.a. auch die allg. Sperrfristen. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Kenntnis der biologischen Ab- stammung. Bei dir besteht jetzt das Problem, dass der Vater die Vater- schaft nicht anerkannt hat. Er mag zwar der biologische Vater sein, jedoch besteht zwischen Vater und Kind, rechtlich gesehen, keine Beziehung. Jetzt könnte man schauen, ob z.B. folgender Fall eingetreten ist: Verweigert der leibliche Vater die Vaterschaftsanerkennung, kann die Mutter, in Vertretung für das Kind oder das Kind selber, sofern es im rechtsfähigen Alter ist, auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Zuständig ist dafür das am Wohnort des Kindes und der Mutter befindliche Familiengericht. Für den Fall der Weigerung des Vaters zur Blutentnahme für ein Abstammungsgutachten kann das Gericht diese auch mit Zwang durchsetzen. Es gibt jetzt bestimmt noch zahlreiche Feinheiten, die man hier anführen könnte, allerdings sprengen diese dann meinen Wissensrahmen. Beste Grüsse von der Kieler-Förde Roland |
#4
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Hallo
Unabhängig vom zustehenden Recht für enge Verwandte gibt es noch andere Personen die eine Sterbeurkunde anfordern können, und zwar: "... erhalten eine Urkunde ..., wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können ..." Quelle: Sachsen http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...VB&id=474091!0 Hast Du z.B. ein amtliches Schreiben in dem Deine Mutter versichert, dass der Verstorbene der biologische Vater von Dir sei, dann hast Du definitiv ein Anrecht auf die Sterbeurkunde. Wenn der Standesbeamte dies anders sieht, dann wende Dich an seinen Vorgesetzten. Gruss Geändert von Anna Sara Weingart (20.10.2017 um 11:16 Uhr) |
#5
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Hallo,
ich denke, ein paar Infos dazu lassen die Sache deutlicher werden: Es geht um meine Schwiegermutter(1945 geboren), deren biologischer Vater Dr. Alfred Klett war. Er hat die Vaterschaft zwar offiziell nie anerkannt, aber inoffiziell schon durch die Zahlung eines beträchtlichen Geldbetrages an ihre Mutter zu Gunsten des Kindes. Es geht um die Sterbeurkunde des guten Doktors. - Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sie oder wir einen Blick darauf werfen können? Lg, Andreas |
#6
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hallo,
geht es um diesen hier:http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=152919 ? 1969 gestorben --> es greift die Frist 30 Jahre wie Gertrud Dinse oben geschrieben hat. Somit sollte es kein Problem sein, eine Kopie des Sterberegistereintrags (besser als eine Urkunde!) zu erhalten. lg, Waltraud |
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