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  #1  
Alt 17.10.2017, 10:16
Benutzerbild von scheuck
scheuck scheuck ist offline weiblich
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Reden Ehe-Auflösung

Ihr Lieben,

kann mal bitte wieder jemand das Brett vor/an meinem Kopf wegschieben?

Ich habe eine Heirat vom 17.07.1937, Standesamt Pulheim. Dabei gibt es eine Randbemerkung:
"Folgebeurkundung: Tod der Frau nach Auflösung der Ehe"

Das wäre ja nicht so "schlimm", wenn ich nicht bei der Gräbersuche ein Grab gefunden hätte, in dem offenbar beide Eheleute bestattet sind, so steht es jedenfalls auf dem Grabstein

Eine "Ehe-Auflösung" ist für mich nichts anderes als eine Scheidung, oder? - Ich kenne eine Ehe-Annullierung, aber das ist etwas ganz anderes ...

In der Sterbe-Urkunde des Mannes aus 1979 steht, er sei verheiratet gewesen mit x, der Name ist identisch mit dem aus der Heirats-Urkunde (und mit dem auf dem Grabstein), von einer geschiedenen Ehe steht da nichts.

Habe ich da irgendwas gründlich falsch verstanden?

DANK für jede Art der Aufklärung im Voraus!
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #2  
Alt 17.10.2017, 11:36
Kastulus Kastulus ist offline
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Grüß Gott, vielleicht hilft das weiter: Codex des kanonischen Rechtes (kath.):
Can 1697: Das Recht, gnadenweise die Auflösung einer gültigen, aber nicht vollzogenen Ehe zu erbitten, haben nur die Gatten oder ein Gatte, selbst gegen den Willen des anderen. (passt wohl eher nicht)
Can. 1707, § 1: Falls der Tod eines Gatten durch eine authentische kirchliche oder weltliche Urkunde nicht nachgewiesen werden kann, hat der andere Gatte erst dann vom Eheband gelöst zu gelten, wenn vom Diözesanbischof die Erklärung ergangen ist, dass der Tod zu vermuten ist.
Vermutlich gilt Ähnliches für staatliche Stellen.
Schönen Tag, Kastulus
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  #3  
Alt 17.10.2017, 11:46
Kasstor Kasstor ist offline männlich
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Hallo Jutta,

da die weiteren Umstände in dem Fall nicht bekannt sind, kannst Du ja selber nachlesen, was da in Frage kommt. weblinks unter https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegesetz_(Deutschland)
Den Begriff Auflösung einer Ehe habe ich beim Nazi-Ehegesetz in § 43 EheG gefunden, im Zshg mit Todeserklärung.
Beim Ehegesetz von 1946 ist er wohl Oberbegriff für Scheidung und anderes.

Frdl. Grüße

Thomas
__________________
FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

Geändert von Kasstor (17.10.2017 um 11:50 Uhr)
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  #4  
Alt 17.10.2017, 11:48
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scheuck scheuck ist offline weiblich
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Standard Eheauflösung

Zitat:
Zitat von Kastulus Beitrag anzeigen
Can. 1707, § 1: Falls der Tod eines Gatten durch eine authentische kirchliche oder weltliche Urkunde nicht nachgewiesen werden kann, hat der andere Gatte erst dann vom Eheband gelöst zu gelten, wenn vom Diözesanbischof die Erklärung ergangen ist, dass der Tod zu vermuten ist.
Vermutlich gilt Ähnliches für staatliche Stellen.
Schönen Tag, Kastulus
Grüß Dich, Kastulus!

Ganz herzlichen DANK!

Mit dem Nachweis des Todes beider Ehegatten ist das eigentlich "ganz einfach", denn es gibt für beide eine ganz "normale" Sterbe-Urkunde ohne diesbezügliche Randbemerkungen.

Sehr merkwürdig für meinen Geschmack, aber das liegt wohl an den "Haasters-Genen"
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #5  
Alt 17.10.2017, 11:48
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Kleeschen Kleeschen ist offline männlich
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Hallo Scheuck,

ich habe für meine Großeltern eine "Eheurkunde nach Auflösung der Ehe" erhalten und war etwas verdutzt. Meine Großeltern heirateten 1942 im heutigen Ausland, ließen 1975 hier ein Familienbuch ausstellen, mein Großvater starb 1987, meine Großmutter 2013. Ein/zwei Jahre nach ihrem Tod habe ich eine Heiratsurkunde meiner Großeltern gebraucht. Mir war schon von früher bekannt, dass das hiesige Standesamt eine Heiratsurkunde zu Grunde des Familienbuches ausstellt - das originale Heiratsregister von 1942 ist wohl nach Deutschland gebracht worden, wurde wohl durch einen Bombenangriff vernichtet und meine Großeltern gaben 1975 eine eidesstattliche Versicherung über ihre Eheschließung ab.

Meine Theorie ist, dass die "Auflösung der Ehe" mit dem Tod eines Ehepartners zusammenhängt. Weil zu einer Ehe gehören ja zwei. In diesem Gesetzestext ist auch von Eheauflösung durch Tod eines Ehepartners die Rede.

Liebe Grüße
Kleeschen
__________________
Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
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Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
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  #6  
Alt 17.10.2017, 11:53
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scheuck scheuck ist offline weiblich
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DANK auch Dir, Kleeschen!

So ganz kapiere ich es immer noch nicht, denn ich habe mehrere Heirats-Urkunden aus jener Zeit, auf keiner davon steht eine solche Randbemerkung.

Dass die beiden Ehe-Partner "irgendwann sterben", liegt in der Natur der Sache; damit ist eine Ehe dann letztlich auch "aufgelöst", das versteht sich von alleine.

Sehr, sehr merkwürdig ...
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #7  
Alt 17.10.2017, 12:01
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DANKE, Kasstor!

Ich werde mir den Text mal zu Gemüte führen, bin aber schon jetzt relativ sicher, dass beide "ganz normal" gestorben sind. Er am 21.02.1979 in Köln-Gartenstadt, sie am 25.10.2010 in Stommeln.

Zur Sterbe-Urkunde des Mannes gibt es noch weitere Dokumente, z.B. eine "Todeserklärung", die wohl aus den normalerweise nicht öffentlich zugänglichen Standesamtsunterlagen zu stammen scheint (der Erben-Ermittler hat sie beschafft); auch da steht nichts "Aufregendes" drin.
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Herzliche Grüße
Scheuck
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  #8  
Alt 17.10.2017, 16:51
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Mats Mats ist offline
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Zitat:
Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
Meine Großeltern heirateten 1942 im heutigen Ausland, ließen 1975 hier ein Familienbuch ausstellen, mein Großvater starb 1987, meine Großmutter 2013. Ein/zwei Jahre nach ihrem Tod habe ich eine Heiratsurkunde meiner Großeltern gebraucht.
Hallo scheuck,

ich denke hier liegt der Hase im Pfeffer.
In der Erklärung von Kleeschen hat er eine "Urkunde" angefordert, nachdem die Ehepartner verstorben waren und die Ehe somit durch den Tod eines oder beider Ehegatten aufgelöst war.

Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen einer Urkunde und einem Registereintrag. Der Registereintrag wird zum Zeitpunkt des Ereignisses geschrieben. Eventuell wird noch etwas nachgetragen als Randvermerk, das war es dann. Eine Urkunde wird neu von einem Beamten ausgestellt. Dazu liest der Standesbeamte den Originaleintrag im Register und überträgt die Daten in ein zu der Zeit übliches amtliches Formular und schreibt eventuell einen neuen Randvermerk (z.B. eine Beglaubigung oder ähnliches).

Nun zu Deinem Problem:

Wann war die Hochzeit? ok, vermutlich 1937
Hast Du eine Urkunde oder eine Kopie des Registereintrags?
Falls Dir eine Urkunde vorliegt, wann wurde sie ausgestellt?
Wann sind die Eheleute verstorben? ok, hab es gefunden: 1979 + 2010

Grüße aus OWL
Anja
__________________
Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
also ist heute der richtige Tag
um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
Dalai Lama
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  #9  
Alt 17.10.2017, 17:12
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Standard Eheauflösung

Zitat:
Zitat von XJS Beitrag anzeigen

Wann war die Hochzeit? ok, vermutlich 1937
Hast Du eine Urkunde oder eine Kopie des Registereintrags?
Falls Dir eine Urkunde vorliegt, wann wurde sie ausgestellt?
Wann sind die Eheleute verstorben? ok, hab es gefunden: 1979 + 2010

Grüße aus OWL
Anja
Hallo, Anja!

Ja, die Heirat war am 17.06.1937 in Pulheim, und ich habe eine Kopie der Heirats-Urkunde, auf der mehrere Randbemerkungen stehen. Die Urkunde ist am Tag der Heirat ausgestellt = "Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zweck der Eheschließung ...."

An Randbemerkungen ist zum Einen diese ominöse "Eheauflösung" mit Datum vom 26.01.2010 eingetragen; dann der Hinweis zum Tod des Ehemannes am 21.02.1979 (mit Datum vom 27.03.1979) und letztlich der Hinweis auf die Geburt einer Tochter mit dazugehöriger Urkunden-Nummer.

DANKE für Deine Mühe, Anja!

P.S.: ich mag die Urkunde nicht einstellen, weil die Tochter sehr wahrscheinlich noch lebt
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #10  
Alt 17.10.2017, 17:52
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Mats Mats ist offline
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Ok, dann hast Du eine Kopie des Registereintrags.

Der Randvermerk zur Eheauflösung ist also vom Jan. 2010, da war der Ehemann bereits verstorben und die Frau lebte noch. Somit war die Ehe natürlich durch den Tod eines Ehepartners "aufgelöst".
Könnte es möglich sein, daß die Tochter im Jan. 2010 für irgendetwas eine Eheurkunde brauchte?

Ist zwar etwas unüblich aber bei der Datenlage würde ich erstmal annehmen, daß die Ehe nicht geschieden wurde und der Randvermerk einfach nur darauf hinweist, daß diese Ehe nicht mehr besteht weil ein Ehepartner verstorben ist.

Grüße aus OWL
Anja
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