Es gibt einfach keinen Unsinn, den es nicht gibt. Und ich bin mir sicher, darauf springen einige ganz naive Leute an, die sich zuvor schon bei Ebay zu ein paar wenigen EUR "nobilitieren" oder sich einen Quadratmeter Schloßruine andrehen lassen haben, natürlich von den Machern solcher Verbände. Diese Melkmaschinen funktionieren irgendwie immer.
Viele Grüße
Hina
"Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann
So so, das ist also ein Internationaler Adelsverband e.V.
Laut Impressum ist der Betreiber der Internetdomain ein Herr Senff. Fehlen als Kompagnons nur der Herr Käse und die Frau Quark ...
Viele Grüße
Johannes
Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752
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ich finde auf anhieb nicht die aktuelle gesetzesausgabe (nur die vorhergehende :-)
Aber wer sich mit diesem "Preussischen Orden" bei uns in der Oeffentlichkeit praesentieren will sei folgenden ins Stammbuch geschrieben:
"BGBl. II Nr. 268/1934 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999 §/Artikel/Anlage § 1 Inkrafttretensdatum 01.01.2002
§ 1. (1) Wer unbefugt
1. eine Uniform, eine Amtskleidung oder ein Amts- oder Dienstabzeichen der öffentlichen Organe, insbesondere der Militärpersonen oder sonstigen öffentlichen Bediensteten oder der Verbände, die für die Bildung des freiwilligen Schutzkorps (Verordnung der Bundesregierung vom 26. Jänner 1934, B. G.Bl. I Nr. 55) in Betracht kommen,
2. einen Orden oder ein Ehrenzeichen oder
3. eine Kleidung oder ein Zeichen, die den in der Z. 1 und Z. 2 angeführten zum Verwechseln ähnlich sind, öffentlich trägt oder
4. eine auf die erfolgte Verleihung eines Ordens oder Ehrenzeichens hinweisende Bezeichnung führt, wird - unbeschadet einer allfälligen strafgerichtlichen Verfolgung - von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Amtsgebiet einer Bundespolizeibehörde von dieser Behörde, mit Geldstrafe bis zu 360 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft; bei erschwerenden Umständen, insbesondere wenn die Tat durch längere Zeit fortgesetzt worden ist, können diese Strafen nebeneinander verhängt werden. Gegenstände, mit denen die strafbare Handlung begangen worden ist, können für verfallen erklärt werden, wenn sie dem Täter oder einem Mitschuldigen gehören oder vom Verfügungsberechtigten überlassen worden sind.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 finden auch auf andere in Österreich gesetzlich geschützte Uniformen, auf kirchliche Kleider und Insignien der in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und
Religionsgesellschaften, soweit sie nicht ohnehin schon gemäß Artikel XXI des Konkordates mit dem Heiligen Stuhle (B. G. Bl. II Nr. 2) anzuwenden sind, sowie auf ausländische Uniformen, Amtskleidungen, Amtsabzeichen, Orden und Ehrenzeichen Anwendung.
(4) Unter Uniformen werden in diesem Gesetz auch einzelne Uniformstücke verstanden.
(5) Der Bundeskanzler kann durch Verordnung bestimmten Abzeichen vaterländischer Verbände den
Schutz der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zuwenden."
Auslaenidsche Orden und Ehrenzeichen duerfen in Østerrike nur mit Genehmigung des Bundeskanzerlamtes getragen werden (nach Entrichtung entspr. Gebuehren)
Derjenige kann sich versichert sein, dass da die Behoerde (sagt man so? = myndihet) keinen Spass versteht... auch wenn man ansonsten in Tarokanien eher locker ist.
Waldschratt
"Wir wissen nicht wohin wir gehen, wenn wir nicht wissen woher wir kommen, da wir dann auch nicht wissen wer wir sind".+ KHK Otto von Habsurg
eine Website mit der offensichtlich Geld verdient wird und dann nicht mal eine ladungsfähige Anschrift im Impressum. Nein, ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift...
den vorhergehenden Aussagen bin ich persoenlich nachgegangen und haette mich fast entschlossen, Mitglied zu werden. Bei mehrmaliger Durchsicht sind mir deren Internetseite nicht nur mehr als ein Warenkatalog vorgenommen, sondern die wichtigen Hinweise auf Wiedererlangung von enteigeneten Titeln usw. und die Zukunfsaussicht fehlen. Zum anderen die im Vorstand befindlichen Personen haben keinen "Erbadel" alles wird gehandelt, Tite,l Orden Paesse usw. Das mag vielleicht auch noch legal sein, aber fuer eine Person, die 6 Jahre darum gekaempft hat, von den Behoerden den enteigneten Adelstitel wiederzubekommen, geht es die Ehre und die Sitte. So einem Verein kann ich nicht meinen Adelsnamen zur Verfuegung stellen.
die wichtigen Hinweise auf Wiedererlangung von enteigeneten Titeln usw. und die Zukunfsaussicht fehlen
Diese Diskussionen scheinen wohl nie auszusterben...
Mein Vater erzählte mir mal eine kleine Geschichte von einem Experiment, welches man mit Affen angestellt hatte. Innerhalb einer Affengruppe hatten die Forscher einem rangniederen Tier eine hübsche große Schleife umgebunden. Dieses ehemals rangniedere Tier avancierte innerhalb kürzester Zeit zum "Angeber", stolzierte mit stolzgeschwellter Brust umher und ließ sich von den anderen Affen hofieren. Nach einiger Zeit nahmen die Forscher diesem Affen die Schleife wieder ab. Das Tier versank innerhalb der Gruppe sogleich wieder in die Bedeutungslosigkeit.
Mich erinnert die Jagd einiger Leute nach (ehemaligen) Adelstiteln immer an diesen Affen. Wie peinlich...
Viele Grüße von der Ostpreussin
"Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)
nehmt diese Käufer und Verkäufer auf dem Jahrmakrt der Eitelkeiten nicht so ernst.
Gewiss, es ist strafbar sich einen falschen Titel und Orden an die Brust zu pappen, aber es ist auch einfach lächerlich. Ich finde diese A...vereinigungsseite köstlich: "Wer hat noch nicht? Wer will noch mal.... Großkreuze heute im Angebot! Nimm zwei - zahl keins. Einen Gräfinnentitel für die gnädige Frau? Bitteschön, Bittegleich, Darfs ein bisserl mehr sein..."
Wer auch nur ein bisschen Hausverstand sein Eigen nennt, sollte den faulen Zauber der da getrieben wird wohl selbst erkennen.
euer Waldschratt
"Wir wissen nicht wohin wir gehen, wenn wir nicht wissen woher wir kommen, da wir dann auch nicht wissen wer wir sind".+ KHK Otto von Habsurg
Nun dem armen Affen hat man Unrecht getan. Andere haben ihm dies aufgezwengt. Hier ist es umgekehrt, jemand verkauft einen Titel, den er nicht verkaufen darf, weil er nicht der Bestizer dieses Titels ist, sondern holt sich die Informationen ueber dieses Geschlecht und erstellt ein Kurexpose und verkauft dies an einen Dritte, der ueberhaupt kein Anrecht auf irgendeinen Titel hat, denn ihm wurde dieser werder verliehen oder er hat ihn geerbt. Beide Seiten machen sich somit strafbar. Was soll denn dieser Adelspass? Mein Name braucht keinen anderen als den Reisepass. Ebenso die auf der Webseite genannten Vertretungen, die gibt es in den betreffenden Laendern gar nicht, sondern werden von zwei Herren, namens K. F. Volker undP. L Ruh aus Moschendorf im Burgenland, Oesterreich, die auch Immobilien verkaufen, unterhalten. Das Schloss in Miltitz ist ein baufaelliges Gebaeude, von "Schloss: wohl keine Rede.
Es ist an der Zeit, solchen Typen das Handwerk zu legen, denn Betrug bleibt Betrug?
das handeln mit Adelstiteln ist bestimmt verachtenswert, lächerlich ist es aber auch, wenn ich, wie Sie, jahrelang einen zu Recht "aberkannten" Adelstitel hinterherlaufe.
es geht einfach um das Prinzip, der Gesinnung und der Tatsache, dass "Staatsdiener" sich den Gesetzen zu beugen haben wie jeder andere und nicht dem Wahn unterliegen, sie seien eben etwas Besseres, was sie in den Jahren sich uneigennuetzt zu ihrem Wohle sich ausgebaut haben.
Es ist eine Moral und Standhaftigkeit, die uns beigebracht wurde, seinen Stand zu vertreten ihn zu pflegen aber nicht durch Ueberheblichkeit so dazustellen, dass ich etwas Besseres bin. Die ist die feine Kunst im gesellschaftlichen Wirken zu koennen und zu duerfen.
Es ist hierbei ganz von Bedeutung zu unterscheiden ob a) jemand seinen Titel von der Person, die ihn verliehen hatte aberkannt bekam b) die betroffene Personen sein Adelsnamen schriftlich beim Standesamt "niederlegte" oder c) ob er widerrechtlich beim Umsiedeln von Ost nach West in der Weimarer Zeit von Behoerden gestrichen bekam, oder die Einreise ihm verweigert wurde.
Gruss
Ich habe ja meinen Titel, ich muss ihm nicht nachlaufen
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