was bedeutet "zuständig nach"
ich möchte noch einmal ein Thema aufwärmen, das schon zweimal bearbeitet wurde, jedoch nicht mit einem für mich zutreffenden Ergebnis. Es geht um die Formulierung "zuständig nach", in meinem Fall in einem Kirchenbuch-Heiratseintrag in Aschach a.d. Steyr (Oberösterreich) von 1885:
"xxx, wohnhaft in Aschach Nr. 57, zuständig nach Leipzig, Sachsen."
Nun wurde xxx in München geboren, sein Vater stammt aus Görlitz also alles fernab jeglicher regionaler Zuständigkeiten. Dass xxx aus Leipzig nach Aschach gezogen ist kann ich weder ausschließen noch bestätigen, aber dieser Nachsatz gitb mir Rätsel auf.
Hätte da jemand eine Idee zur Erläuterung, unabhängig von Geburtsort oder Verwaltungszugehörigkeit der Gemeinde?
Anna Sara Weingart
obwohl in Bayern geboren war er vielleicht sächsischer Staatsbürger (bzw. sein Vater).
Der Vater müsste dann als geborener Görlitzer nach Sachsen eingebürgert gewesen sein.
Wo ist Herkunftsort der Mutter ?
bcfrank
die Mutter stammt aus Nieder-Thomasdorf, heute Tschechien. Die Eltern von xxx haben in Wien geheiratet. Das ging wirklich hin und her in diesen beiden Generationen...
Also bist Du auch der Meinung, dass dieses "zuständig nach" sich auf die Herkunft bezieht?
Anna Sara Weingart
ich vermute:
Entweder war in Leipzig eine Behörde beheimatet, die für Angehöride des Dt.Reichs im Ausland zuständig war,
oder aber eine sächsische Behörde, die für Sachsen im Ausland zuständig war.
Ebenso kann Leipzig die "Heimatgemeinde" des Vaters oderdes Sohnes gewesen sein.
P.S.
Vielleicht ist er in München geboren, aber in Leipzig aufgewachsen?
holsteinforscher
momentan kann man eigentlich nur sagen, dass der Gesuchte
verwaltungstechnisch bei einer Behörde in Leipzig aufgehängt
war.
Wie Anna Sara schon schreibt, gibt es jetzt ja so einige Möglich-
keiten, warum dies der Fall gewesen sein kann.
Vielleicht war Leipzig auch sein letzter Wohnort, hier würde ich,
ggf. über Adressbücher [sofern ein eigener Hausstand vorhanden
gewesen ist] versuchen, bzw. über das Meldewesen, ob Leipzig
als möglicher Wohnort in Frage kommt..??..
PeterS
dieses "zuständig nach" wurde 1885 von einer österreichischen "Behörde" verwendet, hier hat es bedeutet, dass die Person ebendort ein Heimatrecht besaß.
Wenn er also vor dem Pfarrer nicht geschummelt hat, dann waren entweder er oder seine Eltern längere Zeit in Leipzig. Lang genug, um ein Heimatrecht zu erlangen oder es nicht zu verlieren (von den Großeltern?).
Für das Österreichische Kaiserreich gibt es zahlreiche historische Onlinequellen (siehe Heimatrecht bei Wikipedia, Stichwort ALEX), ob es das für Preußen auch gibt, weiß ich nicht.
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1885
Region, aus der der Begriff stammt: Oberösterreich
Region, aus der der Begriff stammt: Oberösterreich
ich möchte noch einmal ein Thema aufwärmen, das schon zweimal bearbeitet wurde, jedoch nicht mit einem für mich zutreffenden Ergebnis. Es geht um die Formulierung "zuständig nach", in meinem Fall in einem Kirchenbuch-Heiratseintrag in Aschach a.d. Steyr (Oberösterreich) von 1885:
"xxx, wohnhaft in Aschach Nr. 57, zuständig nach Leipzig, Sachsen."
Nun wurde xxx in München geboren, sein Vater stammt aus Görlitz also alles fernab jeglicher regionaler Zuständigkeiten. Dass xxx aus Leipzig nach Aschach gezogen ist kann ich weder ausschließen noch bestätigen, aber dieser Nachsatz gitb mir Rätsel auf.
Hätte da jemand eine Idee zur Erläuterung, unabhängig von Geburtsort oder Verwaltungszugehörigkeit der Gemeinde?
Anna Sara Weingart
obwohl in Bayern geboren war er vielleicht sächsischer Staatsbürger (bzw. sein Vater).
Der Vater müsste dann als geborener Görlitzer nach Sachsen eingebürgert gewesen sein.
Wo ist Herkunftsort der Mutter ?
bcfrank
die Mutter stammt aus Nieder-Thomasdorf, heute Tschechien. Die Eltern von xxx haben in Wien geheiratet. Das ging wirklich hin und her in diesen beiden Generationen...
Also bist Du auch der Meinung, dass dieses "zuständig nach" sich auf die Herkunft bezieht?
Anna Sara Weingart
ich vermute:
Entweder war in Leipzig eine Behörde beheimatet, die für Angehöride des Dt.Reichs im Ausland zuständig war,
oder aber eine sächsische Behörde, die für Sachsen im Ausland zuständig war.
Ebenso kann Leipzig die "Heimatgemeinde" des Vaters oderdes Sohnes gewesen sein.
P.S.
Vielleicht ist er in München geboren, aber in Leipzig aufgewachsen?
holsteinforscher
momentan kann man eigentlich nur sagen, dass der Gesuchte
verwaltungstechnisch bei einer Behörde in Leipzig aufgehängt
war.
Wie Anna Sara schon schreibt, gibt es jetzt ja so einige Möglich-
keiten, warum dies der Fall gewesen sein kann.
Vielleicht war Leipzig auch sein letzter Wohnort, hier würde ich,
ggf. über Adressbücher [sofern ein eigener Hausstand vorhanden
gewesen ist] versuchen, bzw. über das Meldewesen, ob Leipzig
als möglicher Wohnort in Frage kommt..??..
PeterS
dieses "zuständig nach" wurde 1885 von einer österreichischen "Behörde" verwendet, hier hat es bedeutet, dass die Person ebendort ein Heimatrecht besaß.
Wenn er also vor dem Pfarrer nicht geschummelt hat, dann waren entweder er oder seine Eltern längere Zeit in Leipzig. Lang genug, um ein Heimatrecht zu erlangen oder es nicht zu verlieren (von den Großeltern?).
Für das Österreichische Kaiserreich gibt es zahlreiche historische Onlinequellen (siehe Heimatrecht bei Wikipedia, Stichwort ALEX), ob es das für Preußen auch gibt, weiß ich nicht.
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