Hallo,
ich habe mir gestern mal wieder im Fernsehen eine Folge von "Onkel Bräsig" auf NDR angesehen (https://de.wikipedia.org/wiki/Onkel_..._(Fernsehserie). Die Serie spielt Mitte des 19. Jahrhunderts auf mecklenburgischen Gütern.
In der Serie ging es gestern u.a. um folgendes Thema: Ein unverheirateter Pferdeknecht lebte auf einem Gut. Mit einer Magd des Gutes hatte er ein inzwischen 5 Jahre altes Kind. Er bekam von seinem Gutherrn keine Wohnung und damit keine Heiratserlaubnis, weil dieser nur unverheiratete Knechte wollte, die sich ausschließlich um ihre Arbeit und nicht noch um eine Familie kümmern sollten. Fakt war also keine Wohnung, damit keine Heirat möglich und damit auch keine Möglichkeit, sein Kind taufen zu lassen, weil es angeblich kirchliche Vorschriften gab, dass Kinder unverheirateter Paare nicht getauft werden dürfen.
Jetzt frage ich mich natürlich, was war davon Fernsehgeschichte oder gab es tatsächlich solche Vorschriften. Denn wenn jemand bei der Ahnenforschung dieses Kind würde ausfindig machen wollen, würde er es wohl gar nicht finden, aber sicherlich würde er es auch nicht ab 5 Jahre nach der Geburt in Kirchenbüchern suchen. (Obwohl ja jeder von uns schon genügend uneheliche Kinder in Kirchenbüchern gefunden hat.)
Und wenn es solche Vorschriften gab, waren die regional bedingt?
Kennt sich damit jemand aus?
LG Pitka
ich habe mir gestern mal wieder im Fernsehen eine Folge von "Onkel Bräsig" auf NDR angesehen (https://de.wikipedia.org/wiki/Onkel_..._(Fernsehserie). Die Serie spielt Mitte des 19. Jahrhunderts auf mecklenburgischen Gütern.
In der Serie ging es gestern u.a. um folgendes Thema: Ein unverheirateter Pferdeknecht lebte auf einem Gut. Mit einer Magd des Gutes hatte er ein inzwischen 5 Jahre altes Kind. Er bekam von seinem Gutherrn keine Wohnung und damit keine Heiratserlaubnis, weil dieser nur unverheiratete Knechte wollte, die sich ausschließlich um ihre Arbeit und nicht noch um eine Familie kümmern sollten. Fakt war also keine Wohnung, damit keine Heirat möglich und damit auch keine Möglichkeit, sein Kind taufen zu lassen, weil es angeblich kirchliche Vorschriften gab, dass Kinder unverheirateter Paare nicht getauft werden dürfen.
Jetzt frage ich mich natürlich, was war davon Fernsehgeschichte oder gab es tatsächlich solche Vorschriften. Denn wenn jemand bei der Ahnenforschung dieses Kind würde ausfindig machen wollen, würde er es wohl gar nicht finden, aber sicherlich würde er es auch nicht ab 5 Jahre nach der Geburt in Kirchenbüchern suchen. (Obwohl ja jeder von uns schon genügend uneheliche Kinder in Kirchenbüchern gefunden hat.)
Und wenn es solche Vorschriften gab, waren die regional bedingt?
Kennt sich damit jemand aus?
LG Pitka
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