Was bedeuten die Jahrgänge im Taufeintrag, die 20 Jahre nach der Geburt erfolgt sind

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  • Mariolla
    • 14.07.2009
    • 1698

    Was bedeuten die Jahrgänge im Taufeintrag, die 20 Jahre nach der Geburt erfolgt sind

    Guten Abend,
    ich stehe vor einem Rätsel, was bedeuten die Jahrgänge (als Nachtrag 1864/1865) fast bzw. genau 20 Jahre nach der Geburt im Taufeintrag.
    Was geschah da, gab es eventuell 20 Jahre später ev. luth. Zeremonien?
    Heirat kann nicht sein, denn mein Vorfahre und sein Bruder heirateten erst
    einige Jahre später.
    * Carl Eduard Neuhäuser 25.Mai 1844, ~ 02.06.1844 (Nachtrag 7.Juni 1864)
    * Carl Friedrich Neuhäuser 02.Nov.1845, ~ 09.Nov.1845 (Nachtrag 2.Nov.1865)
    Ich freue mich über jeden Tipp bzw. Info.
    Viele Grüße Mariolla
    Angehängte Dateien
  • katrinkasper

    #2
    Guten Abend,
    nichts spezifisch Protestantisches: die Musterung.

    Kommentar

    • detailsachse

      #3
      Hi,

      dann müßte der Jüngere aber hier enthalten sein:

      Das Sächsische Staatsarchiv ist eine obere besondere Staatsbehörde und das zuständige Archiv für Gerichte, Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen. Wir erhalten das Archivgut und machen es zugänglich.


      Beim Suchen nicht Fluchen!

      Kommentar

      • A Be
        Erfahrener Benutzer
        • 24.03.2011
        • 1296

        #4
        bin nicht sicher, aber eventuell Ausstellung des "Heimatscheins" ?

        LG JoAchim

        Kommentar

        • Mariolla
          • 14.07.2009
          • 1698

          #5
          Hallo Katrin,
          das war auch mein erster Gedanke, nur die Nummern vor der Jahreszahl haben mich zu sehr irritiert, denn es sah wie Nr. aus dem Kirchenbuch aus.
          Ich danke Dir sehr.
          Viele Grüße Mariolla

          Kommentar

          • katrinkasper

            #6
            Zitat von A Be Beitrag anzeigen
            bin nicht sicher, aber eventuell Ausstellung des "Heimatscheins" ?
            Guten Abend,
            auch das kann zutreffen.

            Kommentar

            • Mariolla
              • 14.07.2009
              • 1698

              #7
              Hallo detailsachse,
              habe mir eben
              http://archiv.sachsen.de/archiv/best...&syg_id=153330 angeschaut,
              Du hast recht.
              Vielen Dank für Deine Info.
              Mein Motto: Beim Suchen oftmals fluchen - kann mitunter auch Wunder bewirken
              Viele Grüße Mariolla

              Kommentar

              • Mariolla
                • 14.07.2009
                • 1698

                #8
                Hallo JoAchim,
                Dein Tipp ist auch sehr, sehr gut.
                Bei Google:
                Ein Heimatschein war nach dem sächsischen Heimatgesetz von 1834 eine Urkunde über die Zugehörigkeit einer Person zu einem Heimatbezirk.
                Viele Grüße Mariolla

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