Hallo Lothar,
selbst wenn sich herausstellen sollte, dass er solche adlige Vorfahren hatte, heißt das noch lange nicht, dass er daraus irgendwelche Rechte ableiten kann. Folglich sollte man zuerst den Stammbaum der Familie erforschen und dann sehen, ob es Belege für ein derart unwahrscheinliches Namensrecht gibt. Und dann muss immer noch die Verbindung zu dem Ahn, dem dieses Recht erteilt wurde, aufgebaut werden, kann ja selbst dann noch eine nicht betroffene Seitenlinie oder namensgleiche, aber nicht verwandte Linie sein.
LG,
Weltenwanderer
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Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager, Stiller
Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
Kreis Grünberg / Freystadt: Meißner, Hummel
Mein Stammbaum bei GEDBAS
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