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Kurioses
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39
13.02.2011, 14:26
GunterN
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Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 7.960
Hallo Leberecht,
ja, stimmt. Und dann steht da noch:
Konnte wegen jähen Todes nicht mehr versehen werden.
Gruß GunterN
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