Hallo Claudia,
beim Amtsgericht, bei dem die Toterklärung erfolgte, wird es eine Akte geben. Leider bist Du nicht die direkte Nachfahrin und somit dürftest Du es schwer haben, diese zur Einsicht vorgelegt zu bekommen. Lebt die Schwester/ der Bruder des Großonkels, sprich Dein Großvater/ Großmutter noch? Diese(r) könnte Dir möglicherweise die Erlaubnis erteilen. Aber starte am Besten eine Anfrage beim Amtsgericht, dort erfährst Du mehr über die "Zugangsberechtigung". An Informationen werden dort stehen, wer den Antrag und warum gestellt hat. Könnte also schon interessant sein.
Nach der "Für-Tot-Erklärung" wurde eine Sterbeurkunde ausgefertigt. Diese kannst Du anfordern, da sie unter das Archivrecht fällt.
Viel Erfolg
mum of 2
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