Wappenweitergabe bei unehelichen Kindern

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  • Unimog2016
    Benutzer
    • 29.02.2016
    • 22

    Wappenweitergabe bei unehelichen Kindern

    Hallo liebe Forumscommunity,
    mich beschäftigt momentan die Frage, ob es möglich ist Wappen an uneheliche Kinder weiterzugeben, bzw. ob es früher möglich war. Meine UrUrUrgroßmutter, die bereits meinen Nachnamen trug, hatte einen unehelichen Sohn. Wäre in dem Falle mein UrUrgroßvater gewesen. Über den Vater ist nichts bekannt. Wenn die Familie ein Wappen gehabt hätte (habe bisher nichts herausfinden können), hätte die Mutter es dem Sohn weiter geben können? Denn normalerweise geht das doch nur über die väterliche Linie. Da den Sohn aber, den Nachnamen der Mutter trug, stellt sich mir nun diese Frage.

    MfG Unimog
  • katrinkasper

    #2
    Guten Tag,
    hier eine Meinung:
    * Das Wappen einer ausgestorbenen oder verschollenen Familie soll nicht unverändert angenommen werden.1. Der gleiche Familienname bedeutet nicht, daß der Familie das gleiche Wappen zusteht, wie ihre Namensvettern führen. Maßgebend für die…

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    • Pauli s ucht
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2011
      • 1306

      #3
      Guten Abend,
      gemäß Hanbuch der Heraldik (Allerdings v.1998)
      ist das nicht möglich.
      Aber Herrn Billets Antwort im Zuge der Neuerung der Gesetzeslage wäre nochmal im aktuellen Jahr 2017 zu betrachten.

      Aber dennoch, zu der Zeit "urur..." war es wohl nicht möglich.
      Mit freundlichen Grüßen
      Pauli
      Dauersuche:
      Sachsen-Anhalt: Stodtmeister *um1704 +Mieste1774
      Huf- und Waffenschmied.
      Möllenbeck
      (<1807 Neu-Ferchau?)
      Schleswig-Holstein: Andresen (*1760 Eggebeck),
      Jacobsen (+1830 Geilwang/Treia)

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      • Scherfer
        Moderator
        • 25.02.2016
        • 2512

        #4
        Ich habe einen Vorfahren namens Johannes Rabenau, einen unehelichen Sohn der adeligen Familie von Nordeck zu Rabenau.
        Der wiederum führte offenbar nach seiner Heirat in eine andere adelige Familie auch das Wappen seines adeligen Vaters mit weiter - allerdings unter deutlicher Kennzeichnung der Unebenbürtigkeit durch einen Querbalken im Wappen. Siehe hier:



        Das war allerdings zugegebenermaßen ein paar Jährchen vor dem Jahrhundert in Deiner Frage...

        Kommentar

        • Pauli s ucht
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2011
          • 1306

          #5
          Im Bezug Scherfer wäre dies mit der "extra" Kennzeichnung machbar, da es über den Mannesstamm geht.
          So wie ich Unimog verstanden habe war die Urururgrossmutter noch trageberechtigt, dass würde bedeuten, egal ob ehel. oder unehel., Nachkommen nicht mehr berechtigt sind.

          Kann mich auch irren, lese das aber so aus der Wappenfibel.
          Mit freundlichen Grüßen
          Pauli
          Dauersuche:
          Sachsen-Anhalt: Stodtmeister *um1704 +Mieste1774
          Huf- und Waffenschmied.
          Möllenbeck
          (<1807 Neu-Ferchau?)
          Schleswig-Holstein: Andresen (*1760 Eggebeck),
          Jacobsen (+1830 Geilwang/Treia)

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15111

            #6
            Zitat von Unimog2016 Beitrag anzeigen
            ... mich beschäftigt momentan die Frage, ob es möglich ist Wappen an uneheliche Kinder weiterzugeben ...
            Hallo,
            die Wappen wurden bei den unehelichen Kindern verändert, zumeist "gemindert".
            Diese Wappenminderung konnte zum Beispiel auf folgende Weise erfolgen: wenn der Vater einen Löwen im Wappenschild führt, dann hat der uneheliche Sohn nur einen halben Löwen im Wappenschild, wie in diesem Beispiel: http://www.dr-bernhard-peter.de/Hera...ganatisch3.htm

            Eine andere Möglichkeiten der Wappenminderungen war die Belegung mit einem "Bastardfaden".
            Daneben gab es noch andere Möglichkeiten der Veränderung des Wappens unehelicher Söhne, diese sind hier aufgeführt:


            Viele Grüsse
            Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 24.08.2017, 23:30.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Unimog2016
              Benutzer
              • 29.02.2016
              • 22

              #7
              Erst einmal danke für die zahlreichen Antworten von euch. Ich habe jetzt verschiedenes über das Thema gelesen. Das ein unehelicher Sohn das Wappen seines Vaters in abgeänderter Form nutzen durfte weiß ich. Leider wüsste ich nicht, wie ich den Vater ausfindig machen sollte. Und auch wenn, wäre es denn möglich, dass wenn der Sohn einen anderen Nachnahmen hatte als der Vater, trotzdem das fast gleiche Wappen führen konnte?

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              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28326

                #8
                Hallo Unimog,

                Zitat von Unimog2016 Beitrag anzeigen
                Wenn die Familie ein Wappen gehabt hätte (habe bisher nichts herausfinden können), hätte die Mutter es dem Sohn weiter geben können?
                vielleich solltest Du lieber erst ordentliche Familienforschung machen, bevor Du Dich in einer Suche nach einem Wappen verrennst, das es evtl. garnicht gibt.
                Auch ein "von" im Namen bedeutet nicht unbedingt, dass es ein Wappen gibt!
                Viele Grüße .................................. .
                Christine
                sigpic .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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