Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs sind
der umherziehende Sänger Nikolaus Karl Aubert , * aus Bussang , Departement der Vogesen , Frankreich , ortsangehörig zu Nancy ( daselbst ) , 25 Jahre alt,
der Tagelöhner Fritz Börlin , * und ortsangehörig zu Bemmyl , Kanton Baselland , Schweiz , 24 Jahre alt ,
der Töpfer Franz Schellings , * und ortsangehörig zu Mastrich i.d. Niederlanden , 33 Jahre alt ,
der Maurer Franz Roda , * und ortsangehörig zu Ligano , Kanton Tessin , ( Schweiz ) , 50 Jahre alt ,
der Tagelöhner Seraphin Brun aus Blodelsheim im Elsaß , durch Option französischer Staatsangehöriger , 30 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreicherei durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Kolmar vom 5. August d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
Trier , den 16. September 1875.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875.
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