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Alt 11.11.2010, 11:36
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Zu dieser Anfrage darf von Herrn v. Roy unter
http://heraldik-wappen.de/viewtopic.php?p=53436#53436
angemerkt werden:

Nach Maßgabe des "Adelslexikons", herausgegeben vom Deutschen Adelsarchiv, Bd. XVII Nachträge (= Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 144 der Gesamtreihe), Limburg a.d. Lahn 2008, S. 319, stammt das Geschlecht v. HEYN aus Liebenthal bei Löwenberg.

Die Vettern CHRISTOPH und DAVID HEIN erhielten d.d. Prag 7. Sept. 1 6 1 2 einen kaiserlichen Wappenbrief mit Lehenartikel und Krone (!!!). - BALTHASAR HEYN, der nach 1679 als Besitzer des Rittergutes Fischbach im Riesengebirge erscheint, wurde d.d. Wien 28. Mai 1 6 7 2 in den böhmischen R i t t e r s t a n d (= rittermäßiger Adelsstand) erhoben, zugleich wurde sein Familienwappen 'gebessert'. - BALTHASAR JOHANN v. HEYN auf Fischbach wurde sogar d.d. Favorita 15. Juni 1 6 9 9 in den böhmischen H e r r e n s t a n d erhoben. Weitere Familienmitglieder erhielten zu Beginn des
18. Jahrhunderts Bestätigungen ihres Ritterstandes.

Der 1 6 7 2 und 1 6 9 9 verliehene W a p p e n s c h i l d war geviert. Er zeigte in den Feldern 1 und 4 in Schwarz einwärts-gekehrt einen aufgerichteten goldenen L ö w e n (= der böhmische Löwe in veränderten Farben), in den Feldern 2 und 3 in Silber drei rote R o s e n an einem zweiblättrigen grünen Stiel (= vermutlich das Stammwappen der Familie).

Die Genealogie der v. HEYN wurde leider nie im alten "Gotha" bzw. in den seit 1951 erscheinenden "Genealogischen Handbüchern des Adels" veröffentlicht. Ausweislich des vorgenannten "Adelslexikons" werden Angehörige des Geschlechts v. HEYN in dem Beitrag von Ludwig Igálffy v. Igály, Zur ältesten Genealogie derer v. Eichendorff, abgedruckt
in der Zeitschrift "Adler", Wien 1993, S. 59-61, genannt.

Im Jahre 1937 gehörte das 1.223 Hektar große - vornehmlich Forsten umfassende - Rittergut Fischbach den Großherzögen v. Hessen und bei Rhein. - Eine Frau ALEXA v. HEYN, die evtl. weitere Angaben zur Familie v. HEYN machen kann, wohnt heute in 14059 Berlin (s. Telefonbuch).


Freundliche Grüße vom Rhein

P.S. Für Heraldiker interessant ist, daß der Wappenbrief von 1612 das Recht ausweist,
eine H e l m k r o n e zu führen.
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