Wo ist dann das Problem, wenn Du in direkter männlicher Stammfolge zu den Wilhelm Hasenclever, der bei dem Wappen in der ADW Band 2, Seite 305, genannt steht, bist Du führungsberechtigt für das Wappen.
Du kannst es digitalisieren und colorieren, darfst es aber nicht verändern.
Die Schraffuren sind ja nur ein Ersatz in Ermangelung eines Farbdruckes.
Das Wappen wurde bestimmt auch farbig wie im Blason beschrieben aufgerissen.
Du darfst es nutzen auf Briefpapier, Siegeln, Siegelringen usw.
Oder Du kannst es neu von einem anderen Heraldiker aufreissen lassen.
Das ist meine Meinung!
Was sagen die anderen dazu???
LG Duppauer
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