Notar : STEPHANY
Durch das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Königl. Landgerichtes ( 1te Civilkammer ) vom 11. Januar dieses Jahres , ist der Königliche Notar Mathias Jacob Stephany zu Gerolstein , während zwei Monaten in seinen Amtsverrichtungen suspendirt worden , welches in Folge des Art. 52 der Notariatsordnung vom 25. April 1822 andurch bekannt gemacht wird.
Trier den 24. Mai 1828
Der Ober - Prokurator für denselben , der 1te. Prokurator , ZEININGER
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1828
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