Schutzverwandtenbrief

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  • mhesse8892
    Benutzer
    • 07.07.2009
    • 51

    Schutzverwandtenbrief

    Hallo,

    kann mir einer beantworten, ob man einen "Schutzverwandtenbrief" von 1846 ( aus Hamburg ) noch irgendwie/irgendwo einlesen kann ?

    lg,
    Marcel
  • corinna
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2009
    • 677

    #2
    Gegenfrage

    Hallo Marcel,

    das weiß ich leider nicht.
    ABer kannst Du mir vielleicht sagen, was ein Schutzverwandtenbrief ist?

    Ich habe von davon das erste Mal heute in einem Ahnenblatt gelesen, es betrifft meinen Ur-Urgroßvater Borchard in Hamburg.

    Vielen Dank!
    Corinna
    Immer noch auf der Suche nach:
    PÄTZOLD, VOGEL, KALASSE, HABISCH, NITSCHKE aus Oberschlesien, sowie Rieck in Hamburg und Kröß.

    Kommentar

    • Forscherin
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2009
      • 678

      #3
      Schutzverwandte

      Hallo Corinna,

      zitiert aus dem Hamburg-Lexikon, Hrsg. Franklin Kopitzsch und Daniel Tilgner, Zeiseverlag:

      Schutzverwandte waren seit der frühen Neuzeit Bewohner der Stadt, die das Bürgerrecht aus materiellen Gründen nicht erwerben konnten oder wollten. Ihnen wurde als alternative Form des "Nexus" (der Anbindung) die Schutzverwandtschaft angeboten. Sie gewährte keine politischen Rechte, aber einige "Befugnisse", wozu vorrangig die Aufnahme einer Arbeit und das Eheschließungsrecht gehörten. Die Schutzverwandtschaft wurde durch Handschlag vor der Wedde erworben; "für den Genuß des Schutzes der Stadt" und zum Zeichen der "Untertanenpflicht" war jährlich ein Schutztaler zu entrichten. In späterer Zeit wurde ein Schutzbrief ausgestellt. 1830/35 wurde die "Schutzverwandtschaft auf dem Lande" eingeführt; sie verpflichtete zur Zahlung eines nach den Vermögensverhältnissen abgestuften Schutzgeldes - einer Art Steuer. Nachdem 1837/43 alle Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Heimatsrecht ausgestattet worden waren, wurde die Schutzverwandtschaft allen angeboten, "die sich von ihrer Hände Arbeit ernähren" konnten, auch durch selbständige Gewerbe. 1864 fand die Schutzverwandtschaft ihr Ende, weil das Gesetz betreffend die Staatsangehörigkeit und das Bürgerrecht alle Hamburger mit einem Minimalkatalog an Rechten und Befugnissen ausstattete.

      Die Gewährung der "Befugnisse" zur Eheschließung und Arbeitsaufnahme bedeutete andererseits, dass man ohne den Erhalt der Befugnisse mittels Schutzverwandschaft oder Bürgerrecht weder Heiraten noch in der Stadt arbeiten durfte.
      tschüsss
      Sabine

      immer auf der Suche nach den Familiennamen Paap und Hassenklöver

      Kommentar

      • corinna
        Erfahrener Benutzer
        • 09.07.2009
        • 677

        #4
        Richtig?

        Hallo Sabine...,

        mit anderen Worten: Wenn einer, z.B. aus Nesselröden..., nach Hamburg kommt, muss er als erstes mal den Schutzverwandtenbrief beantragen - sonst kann er ja nicht arbeiten. Richtig?
        Ich habe jetzt zwar gerade nicht im Kopf, von wann der Schutzverwandtenbrief war, aber somit könnte man ja eigentlich vom Datum des Briefes auf das Datum der "Einwanderung" nach Hamburg schließen! Wieder ein Puzzlestück, oder?

        Lieben Dank für Deine vielen Auskünfte!
        Corinna
        Immer noch auf der Suche nach:
        PÄTZOLD, VOGEL, KALASSE, HABISCH, NITSCHKE aus Oberschlesien, sowie Rieck in Hamburg und Kröß.

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