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-   -   Ihre Anfrage zwecks Einträge im Sterbe- und Eheregister (https://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=150198)

Johwil 30.06.2017 20:09

Ihre Anfrage zwecks Einträge im Sterbe- und Eheregister
 
Hallo liebe Forumleser,
ich weiß, es ist schon sehr viel zum PStG und der Interpretation in und durch den Standesämtern berichtet worden. Trotzdem möchte ich mal Eure Meinung zu meiner Interpretation der Sperrfristen haben.
Meine Anfrage an ein Standesamt in Schleswig-Holstein lautete:
„Ich bitte um Auskunft ob bei den folgenden Personen, jeweils in Tating geboren, bis inclusive Jahrgang 1937 ein Eintrag im Heiratsregister vorliegt und ob bis inclusive Jahrgang 1987 ein Eintrag im Sterberegister vorliegt.
Wenn dies jeweils zutreffen sollte, bitte ich um eine Kopie des entsprechenden Registerauszugs, gern auch als PDF Datei.“

Dann folgten die Namen und Geburtsdaten der Geschwister meines Vaters. Sie liegen zwischen 1908-1921.
Die Antwort vom Standesamt: „auf Grund der verwandtschaftlichen Verhältnisse …. gehören Sie nicht zum auskunftsberchtigten Personenkreis.“
Ich verwies dann auf den §5 Absatz 5 dass es sich um Archivgut handelt, da die Sperrfrist für das Standesamt abgelaufen ist.
Nun behauptet das Standesamt, dass die Geburtenregister noch nicht unter der Archivgutregelung fallen und ich eben aus diesen Geburtenregister Angaben über geführte Ehe- und Sterberegister erfrage.
Warum dann bitte gibt es für Ehe- und Sterberegister auch Sperrfristen??´
Schöne Grüße
Johwil

Valentin1871 01.07.2017 02:16

Mir fallen dazu zwei Dinge ein:
1. Die kompletten Jg. 1937 und 1987 fallen derzeit noch unter die jeweiligen Sperrfristen, da das Kalenderjahr 2017 noch nicht abgelaufen ist.
2. Falls das Standesamt keine Doppelfunktion Standesamt/Archiv wahrnimmt, dann sollte besser direkt beim zuständigen Archiv angefragt werden.

Johwil 01.07.2017 08:28

Ups! Im Eifer des Gefechts auch noch ein Rechenfehler!
Danke
Johwil

wowebu 01.07.2017 11:36

Hallo Johwil,

in Ergänzung zur Antwort von Valentin. Ich habe eine Person, welche am 17. August 1907 geboren ist. Da werde ich am 18 August eine Anfrage an das zuständige StA schicken, weil dann ja die Sperrfrist für diese Person abgelaufen ist.
Falls Du belegen kannst, dass Deine gesuchten Personen schon länger als 30 verstorben sind, gelten die erwähnten Sperrfristen auch nicht mehr.

Dunkelgraf 06.07.2017 20:07

mal dumm gefragt, wenn Du behauptest Du brauchst dies für eine Erbschaftsklärung, was ja bei Onkel und Tanten nicht abwägig wäre, bekommst Du dann auch keine Auskunft?

Ich hab da jedenfalls vor Jahren (nach der Wende) Urkunden aus unserer Gemeinde mehrere Urkunden von Personen bekommen, die weitläufiger mit mir verwandt waren.


Gruß
Dunkelgraf

Valentin1871 06.07.2017 22:07

Zitat:

Zitat von wowebu (Beitrag 1018769)
Hallo Johwil,

in Ergänzung zur Antwort von Valentin. Ich habe eine Person, welche am 17. August 1907 geboren ist. Da werde ich am 18 August eine Anfrage an das zuständige StA schicken, weil dann ja die Sperrfrist für diese Person abgelaufen ist.

So mag es gehen bei einem fixen Datum, das gerade aus der Sperrfrist fällt. JohWill hatte aber durch Angabe eines Suchzeitraums auch Daten angefragt, die noch innerhalb der Sperrfrist liegen. Das veranlasste m.E. das StA dazu, die Anfrage abzulehnen.

Johwil 07.07.2017 21:46

Hallo zusammen, Ihr habt ja alle Recht mit euren Vorschlägen und Einwänden.
ABER: Vor ca. 3 Monaten hab ich erst von einer vertrauenswürdigen Person erfahren, dass mein Vater 12 (zwölf) Geschwister hatte. Das hat mich umgehauen. Fünf von ihnen sind unmittelbar oder nach ca. einem Jahr gestorben. Also immer noch sieben übrig, von denen ich rein gar nichts weiß, außer die Namen und Geburtsdaten.
Deshalb dieser Versuch, der dann leider abgeschmettert wurde.
Nun allerdings überlege ich die Namen hier im Forum als Suchanfrage öffentlich zu machen. Vielleicht ergibt sich ja etwas.
Oder wie denkt ihr darüber?
Johwil


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