Genauigkeit in Standesämtern

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  • MarthaLU
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2013
    • 509

    Genauigkeit in Standesämtern

    Liebe Community,
    Mich würden eure Erfahrungen interessieren: Ich habe von einer Vorfahrin Geburtsurkunde (1878 in Bayern) und Heiratsurkunde (1910 in NRW.). In der ersten Urkunde schrieb sich der Nachname anders als in der zweiten. So etwas war sicherlich normal vor Einführung der Standesämter. Aber ich hatte gedacht, dass man 1910 eine Geburtsurkunde zwecks Heirat vorlegen musste. Ein Irrtum des Standesbeamten ist ausgeschlossen, weil die Namensänderung eine bestimmte historische Bedeutung hat. Meine Vorfahrin muss das selber so angegeben haben. Aber war das den Beamten 1910 echt egal?
    Ergänzung :Ich habe noch eine Meldebestätigung von 1904, da schrieb sie sich noch wie 1878. Sie hat also mit Sicherheit erst als Erwachsene die Änderung beschlossen.
    Zuletzt ge?ndert von MarthaLU; 18.11.2013, 15:59. Grund: was vergessen
  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1500

    #2
    Das halte ich auch für ungewöhnlich, ich hab allerdings schon nachträgliche Namenskorrekturen in Geburten- und Heiratsregistern gesehen, dann aber mit Verweis auf vorgelegte Dokumente (die z. T. dann auch in der Sammelakte zu finden waren).
    Hast du nur die Urkunden, oder hast du Fotokopien von Geburts- und Heiratseintrag? Wenn es die Geburtsurkunde ist, könnte sie vor der beantragten und genehmigten Namenskorrektur ausgestellt worden sein.
    Gruß Asphaltblume

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    • MarthaLU
      Erfahrener Benutzer
      • 13.02.2013
      • 509

      #3
      Hallo Asphaltblume,
      Ich habe eine Kopie der Geburtsurkunde. Interessant ist daran auch, dass sie eine Notiz enthält über ihren Beruf und Wohnort Duisburg 1904. Obwohl sie schon als Kind 1886 Bayern verlassen hatte. Die Heiratsurkunde müsste das Original sein, ich fand sie in alten Unterlagen.
      Diese Familie stürzt mich von einem Rätsel ins nächste ... Du meinst also auch, sie müsste den Namenswechsel offiziell beantragt haben?

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      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1500

        #4
        Ich halte es jedenfalls für sehr wahrscheinlich, dass sie nicht einfach nur bei der Heirat sagen konnte, dass der Standesbeamte sie bitte mit ck und nicht nur mit k (oder was auch immer die alternativen Schreibweisen waren) schreiben möge, und der sagt, sehr gern, Fräulein ck und trägt sie so ein.

        Wenn du eine Kopie der Geburtsurkunde hast, solltest du dir wirklich noch eine Kopie des Geburtseintrags besorgen, weil du nur darauf eventuelle Änderungen nachvollziehen kannst. Die Urkunde ist immer eine Momentaufnahme dessen, was zum Ausstellungszeitpunkt galt. D. h., wenn sie vor der genehmigten Änderung ausgestellt wurden, steht da k, wenn sie danach ausgestellt wurde, steht da ck, aber dass eine Änderung stattfand, steht auf der Urkunde nie drauf. Das siehst du nur im Registereintrag.
        Gruß Asphaltblume

        Kommentar

        • MarthaLU
          Erfahrener Benutzer
          • 13.02.2013
          • 509

          #5
          Oh, vielen Dank dir, aber dann ist es wohl doch der Geburtseintrag, den ich habe. Da steht ja drin, dass sie später nach Duisburg zog, und auch noch weitere Angaben zur Familie. Von der Änderung steht da aber nichts. Nur eine Notiz 1904 und zwischen 1904 und 1910 muss es passiert sein.
          Tja, wenn ich nun noch wüsste, wie man so einen Namenswechsel damals beantragt hat ...

          Nochmal danke für deine Einschätzung!

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          • Katze58
            Erfahrener Benutzer
            • 14.02.2009
            • 334

            #6
            Hallo!

            Ich habe eine Namensänderung die 1921 erfolgt ist. Diese wurde in einem Seiteneintrag in der Geburtsurkunde 1894 als Seiteneintrag vermerkt.
            Zitat: Durch Ermächtigung des Herrn Justizministers vom 19. Oktober 1921 darf der ..........
            Der Geburtsort lag in Schleswig Hollstein die Namensänderung erfolgte in NRW.
            LG - Petra -


            Das Chaos sei willkommen -
            die Ordnung hat versagt !

            Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

            Kommentar

            • MarthaLU
              Erfahrener Benutzer
              • 13.02.2013
              • 509

              #7
              Hallo Katze,
              Vielen Dank für dies gute Beispiel, auch noch aus NRW. Ich habe nun doch die Hoffnung, vielleicht über diese Namensänderung zu weiteren Daten zu kommen. Es muss eine offizielle Sache gewesen sein, so ähnlich wie du es auch in den Unterlagen hast. Diese Frau ist die eine Vorfahrin, über die ich besonders gern mehr wüsste, aber sie ist eben auch mein absoluter Problemfall.
              Herzlichen Dank!

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              • DaBroMfld
                Erfahrener Benutzer
                • 18.07.2012
                • 123

                #8
                Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es darum, dass in verschiedenen standesamtlichen Urkunden der Nachname einer Person verschieden geschrieben wurde? Das ist in meiner Forschung in Westfalen Gang und Gäbe. Mein Familienname wird manchmal mit "ck" oder manchmal mit einfachem "k" geschrieben. Bei den Vornamen geht es noch mehr durcheinander, da gibt es mal einen mehr, mal einen weniger oder auch noch einen neuen. Insbesondere in der handschriftlichen Zeit haben die Standesbeamten ziemlich nach Gehör notiert. Auffälliger fände ich, wenn aus "Müller" nun "Becker" geworden wäre. Aber bei offensichtlich dem selben Namen verschiedene Schreibweisen... das wundert mich nicht.

                Viele Grüße
                DaBroMfld

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                • wowebu
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.01.2012
                  • 652

                  #9
                  Hallo MarthaLU,

                  es musste nicht immer eine Geburtsurkunde sein. Ich hatte auch schon eine Eheschließung, da stand ausgewiesen durch Militärpass. Am Anfang dachte ich auch wie Asphaltblume und glaubte an die korrekten preußischen Beamten. Ich habe hier ein schönes Beispiel:
                  Getauft 1846 als Schülzke, schön sauber lesbar. Die Trauung und/oder Eheschließung fehlt mir noch.
                  Geburtseintrag 1877 1. Kind als Mutter Schilski
                  Geburtseintrag 1879 2. Kind als Mutter Schulzgen
                  Geburtseintrag 1881 3. Kind als Mutter Schilske
                  Geburtseintrag 1882 4. Kind als Mutter Schulzke
                  Geburtseintrag 1885 5. Kind als Mutter Schulzke
                  als Brautmutter 1905 Schilski
                  Der standesamtliche Sterbeeintrag fehlt mir noch, im kirchlichen wurde sie aber wie bei der Taufe geschrieben. Bei den Taufeinträgen ihrer Kinder kommen noch andere Varianten dazu, außer beim 5. Kind, da steht nur der Vorname. Wie heißt sie nun? Letztendlich muss es nur die richtige Person sein.

                  Gruß Wolfgang
                  Gruß Wolfgang

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                  Kommentar

                  • Grapelli
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.04.2011
                    • 2223

                    #10
                    Hallo,

                    die Schreibweise von Namen wurde erst mit Verabschiedung des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 geregelt. Wenn Schreibungen vor 1900 anders sind, sollte man sich darüber nicht wundern. Spätere Namensänderungen bedürfen dann vermutlich einer behördlichen Genehmigung.

                    MfG Grapelli
                    Herzliche Grße
                    Grapelli

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                    • Katze58
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.02.2009
                      • 334

                      #11
                      Hallo!

                      In dem von mir beschriebenen Fall handelt es sich um eine wirkliche Namensänderung. Da wird ein ostpreußischer Name mit der Endung "ski" in einen "präsentablen" (nicht meine Meinung) geändert.
                      Änderungen durch den Vertausch, Zusatz usw. von Buchstaben habe ich haufenweise. Zuletzt im 19. Jahrhundert. Danach ist mir so etwas nicht mehr untergekommen.
                      LG - Petra -


                      Das Chaos sei willkommen -
                      die Ordnung hat versagt !

                      Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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                      • MarthaLU
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.02.2013
                        • 509

                        #12
                        Nochmal danke für eure interessanten Antworten. Das mit dem BGB wusste ich gar nicht, und da mein Fall nach 1900 liegt, ist es also von Bedeutung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es kein Verschreiber war, ist demnach hoch .

                        Na, mal gucken, ob mich das weiter bringt. Die Frau ist sehr oft umgezogen, lebte aber , soweit ich bisher weiss, nach 1900 immer in den Großstädten im Ruhrgebiet. Und da ist viel im Krieg verloren gegangen , weshalb ich mich schwer tue mit ihr.
                        Also herzlichen Dank !

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                        • Hibbeln
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.04.2008
                          • 469

                          #13
                          Hallo,

                          der Hinweis auf das BGB trifft so nicht zu.
                          Die Schreibweise der Namen wurde bereits 1816 durch die preußische Gesetzgebung festgeschrieben. Auf diese Vorschrift wird immer wieder im Zusammenhang mit der Ermittlung der richtigen Schreibweise der Familiennamen hingewiesen.
                          Daß sich nicht immer alle an die Vorschrift gehalten haben, das ist die andere Seite der Medaille.

                          Dieter

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                          • Asphaltblume
                            Erfahrener Benutzer
                            • 04.09.2012
                            • 1500

                            #14
                            Bei einer Schwester (*1892) meiner Urgroßmutter hat der Standesbeamte im Familiennamen ein "h" vergessen, und das hätte nachträglich nur über ein teures Gerichtsverfahren geändert werden können. Also hieß sie ein bisschen anders als ihre Familie. (In den Kirchenbüchern in ihrem Geburtsort waren jahrhundertelang Familienzweige mit und ohne das "h" zu finden, und der Pfarrer nahm es wohl auch nicht so genau.)
                            Gruß Asphaltblume

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                            • IthiliaHarker
                              Erfahrener Benutzer
                              • 26.10.2012
                              • 226

                              #15
                              Ich hab da sowas mit dem geburtsjahr : bei der Geburt der Tochter für den Vater mit 1853 angegeben aber ich hab ihn in 1854 gefunden. mit Eltern und allem drum und dran.
                              Unsere Vergangenheit macht uns zu dem Menschen, der wir heute sind.

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