Seiner Zeit voraus?

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  • Rheinländer
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2012
    • 1468

    Seiner Zeit voraus?

    Hallo zusammen,

    hier mal ein etwas kurios anmutender Fall. Vorliegend ein Auszug einer Sterbeurkunde aus Mandern/Lothringen aus dem Jahr 1797.

    Auffällig ist erst einmal das Verfassen der Urkunde in deutscher Sprache - nun ja, für Lothringen vielleicht nicht ungewöhnlich, aber zu Napoleons Zeit?!

    Aber das Seltsamste sind doch eher die durchgestrichenen, vorgedruckten Worte der Urkunde, nämlich Jahr eintausendachthundertdreißig (also 33 Jahre nach(!) dem Sterbefall und Regierungsbezirk Trier. Das deutet meiner Meinung nach doch auf die erst 18 Jahre später eingerichtete preußische Rheinprovinz hin... Von solchen Gebietsreformen konnte zu diesem Zeitpunkt ja noch niemand gewusst haben.

    War der Maire von Manderen also seiner Zeit voraus oder handelt es sich hier um eine später angefertigte Abschrift des ursprünglichen Dokuments?? Auf jeden Fall etwas Besonderes, was ich so vorher noch nicht gesehen habe!

    Viele Grüße!
    Zuletzt geändert von Rheinländer; 08.08.2013, 16:57.
  • Erge32
    Benutzer
    • 05.05.2013
    • 40

    #2
    Hallo Rheinländer,
    bereits 1814 wurde die Zugehörigkeit des linksrheinischen Gebietes zu Frankreich durch den 1. Pariser Frieden ausser Kraft gesetzt. So ist es nicht verwunderlich dass der Bürgermeister diesen Akt in deutsch schrieb. Auch glaube ich nicht dass er seiner Zeit voraus war, sondern den Vorfall viel später erst aktenmässig aufnahm, dazu nahm er sparsam wie es seiner Zeit üblich war einfach die alten französischen Dokumente.

    Viele Grüsse

    Erge 32

    Kommentar

    • Rheinländer
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2012
      • 1468

      #3
      Hallo Erge,

      Zitat von Erge32 Beitrag anzeigen
      Auch glaube ich nicht dass er seiner Zeit voraus war, sondern den Vorfall viel später erst aktenmässig aufnahm, dazu nahm er sparsam wie es seiner Zeit üblich war einfach die alten französischen Dokumente.
      So hätte ich auch argumentiert, wenn das vorgedruckte Dokument zur Zeit der napoleonischen Herrschaft ausgestellt worden wäre und der Bürgermeister nun nach deren Ende einfach noch die alten Dokumente "aufgebraucht" hätte. Vielleicht steh ich gerade auch einfach auf der Leitung, aber ist es nicht so, dass es sich bei diesem Vordruck um eine Personenstandsakte der Rheinprovinz handelt, der Sterbefall aber im Jahr 6 der fränkischen Republik dokumentiert wurde?!

      Das fand ich sonderbar, aber vielleicht bin ich gerade auch einfach nur verwirrt

      Viele Grüße!

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      • Svenja
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2007
        • 4353

        #4
        Hallo

        Ich denke, dass es sich hier um eine später angefertigte Abschrift des ursprünglichen Dokuments handelt. Aber warum dies geschah, darüber kann man nur spekulieren.

        Der Monat Brumaire gab es meines Wissens nur zur Zeit der französischen Republik = napoleonische Zeit. Die Papiervorlage stammt aber eindeutig aus späterer Zeit. Dass ein Sterbeeintrag erst 30 Jahre später erfolgte, kann ich mir eher weniger vorstellen.

        Woher hast du denn diesen Eintrag, hast du ihn selbst gesucht oder raussuchen lassen?
        War diese Urkunde beim Jahr 1797 oder beim Jahr 1830 eingeordnet?

        Gruss
        Svenja
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        • meyerhans
          Erfahrener Benutzer
          • 21.04.2006
          • 474

          #5
          Seiner Zeit voraus?

          Hallo,

          Ich glaube nicht dass er seiner Zeit voraus war im Gegenteil. Diese Gebiete wurden nach dem 30jährigen Krieg annektiert. Die Leute sprachen deutsch oder vielmehr ihren Dialekt
          Moselfränkisch oder Allemanisch im Elsass, und konnten eben kein französisch. Der Akt ist so im Sterberegister von Mandern Seite 51 Nr.1 Wie der Bürgemeister schon 1797 an einen Vordruck für 1830 kommt kann ich mir nicht erklären. Der 21. Brumaire an 6 ist der 11.11.1797

          Amicalement!
          Hans

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          • Rheinländer
            Erfahrener Benutzer
            • 14.02.2012
            • 1468

            #6
            Hallo,

            den Sterbeakt habe ich mir vor einigen Monaten selbst im Onlinebestand der Archives départementales de la Moselle rausgesucht. Hab jetzt noch einmal nachgesehen und dort ist für das Taufbuch vermerkt, dass es sich um eine Kopie aus dem Jahr 1831 handelt - wahrscheinlich ist es auch so für die Sterbefälle! (Die Anmerkung war mir damals gar nicht aufgefallen... Dann ist es also so, wie wir vermutet haben und die ganze Aufregung meinerseits umsonst )

            Dass der Bürgermeister seiner Zeit voraus war meinte ich auch nur bezogen auf den Vordruck aus preußischer Zeit.

            Wegen der Sprache ist es aber auch auffällig, dass im Rheinland zur Franzosenzeit alle Personenstandsunterlagen auf französisch waren, trotzdem dass niemand dort französisch sprach...

            Viele Grüße!

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