Begründetes Interesse bei Anforderung von Stasi-Akten?

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  • julia1984
    Benutzer
    • 05.04.2013
    • 65

    Begründetes Interesse bei Anforderung von Stasi-Akten?

    Hallo,

    meine Mutter und ich würden gerne nachforschen, ob es Stasi-Unterlagen über meinen Opa (mütterlicherseits) und dessen Mutter gibt. Mein Opa ist in den 50er Jahren in den Westen geflohen; seine Mutter blieb bis zu ihrem Tod in der DDR und es bestand nur noch Briefkontakt zwischen den beiden. Durch die Flucht in den Westen vermuten wir, dass es Stasi-Akten geben könnte.

    Da mein Opa schon lange verstorben ist, dürfte meine Mutter als nächste Verwandte einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, aber sie muss ein begründetes Interesse nachweisen. Hat jemand Erfahrung damit? Was schreibt man da am besten? Die Wahrheit ist, dass wir einfach gerne etwas über unsere Vorfahren erfahren möchten. Da mein Opa jung gestorben ist, hat meine Mutter ihn kaum gekannt. Aber das reicht vermutlich als Begründung nicht aus, oder?

    LG,
    Julia
    Ich suche nach:
    - Feld, Klöckes, Hellings, Zeiffer, Roepke u.a. in Krefeld
    - Kemmerling in Kaimt/Zell
    - Rogalewski, Malewski, von Lewinski in Westpreußen
    - Gerhards in Wuppertal
    - Hosek und Schmid in Mstetice, Bratelsbrunn, Ribnitz-Damgarten u.a.

  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1500

    #2
    Warum eigentlich nicht?
    Gruß Asphaltblume

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    • julia1984
      Benutzer
      • 05.04.2013
      • 65

      #3
      Ich habe gehört, dass ein allgemeines Interesse an Familienforschung als Begründung nicht ausreicht, und dass ein Großteil der Anträge von Angehörigen wegen nicht ausreichender Begründung abgelehnt wird. In den Erläuterungen zu dem Formular steht außerdem, dass "die Zusammenhänge mit den Tätigkeiten des Staatssicherheitsdienstes darzulegen" sind. Die Frage ist, was für die Behörde als "allgemeines Interesse" gilt und wie spezifisch der Zusammenhang zur Stasi sein muss. Meint ihr, das was ich oben geschrieben habe, hätte als Begründung eine Chance? Hatte schon jemand von euch Erfolg bei dieser Behörde?
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      • Gertrud Dinse
        Erfahrener Benutzer
        • 09.02.2013
        • 981

        #4
        Ich denke, hier geht es ja nicht um eine Zusammenarbeit geht sondern eher um die Hoffnung, dass aus Bespitzelungsprotokollen etwas zu entnehmen ist und man so mehr aus ihrem Leben erfährt. Warum soll man es nicht so begründen können?

        Gertrud

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        • Gahde
          Benutzer
          • 24.05.2012
          • 75

          #5
          Hallo
          Ich würde mir Rat bei einen Notar ein holen sie haben mach mal eine gut Ide und eine Beratung ist nicht Teuer .
          Gruß Karola

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          • julia1984
            Benutzer
            • 05.04.2013
            • 65

            #6
            Ok, danke. Wir werden es wohl einfach mal versuchen.
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            • Extradrei
              Benutzer
              • 13.09.2011
              • 26

              #7
              Ein Notar wird Dir da nicht weiterhelfen können, die haben mit den Stasi-Akten nämlich nichts zu tun.
              Schreib' lieber, dass der begründete Verdacht besteht, dass dieser Verwandte im Fokus der Überwachung stand (und seine Famlie gleich mit, so dass familiäre Belange berührt wurden). Es muss ein eindeutiger Zusammenhang erkennbar sein, ein begründetes Interesse an der Einsicht der Akten (und direkte Verwandtschaft, Großneffe wird nicht ausreichen).

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