Erbitte Lesehilfe und Übersetzung aus dem Niederländischen

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  • Bia
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2010
    • 334

    [ungelöst] Erbitte Lesehilfe und Übersetzung aus dem Niederländischen

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1855
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Bergh, Niederlande


    Hallo zusammen,

    ich benötige bitte Hilfe beim Lesen und Übersetzen eines Geburtseintrages von 1855.

    Besonders die Randnotiz macht mir (auch beim Verständnis) Probleme.

    Anbei mein bisheriger Versuch:

    Heute, den 12. des Monats November in 1855, ist vor uns Engelbertus van Grotenhuis, Bürgermeister und Standesbeamte der Gemeinde Bergh, im Gemeindehaus, erschienen Antonius Kaak, ist bei der Geburt von diesem in dieser Akte gemeldeten Kind gegenwärtigt gewesen, alt 29 Jahre, von Beruf Tagelöhner, wohnend in Braamt No 31 in dieser Gemeinde, welcher uns Anzeige gemacht hat, das am Samstag den 10. des Monats November dieses Jahres, vormittags um 8 Uhr, in dieser Gemeinde ist geboren, ein Kind von männlichem Geschlecht, von seiner bei ihm wohnenden Stieftochter der Hendrika Peters, ledig und ohne irgendwelchen Beruf, in ___ seiner Wohnung welches Kind soll genannt worden ist Antonius.
    Wovon wir diese Akte haben aufgemacht in Gegenwart von Hendrikus Berendsen alt 53 Jahre, von Beruf Tagelöhner und von Theodorus Hebing alt ? Jahre, von Beruf Tagelöhner beide wohnend in dieser Gemeinde, durch den Anzeigenden als Zeugen durch diesen ___, welche Akte wir nach getaner Vorlesung, gemacht haben, haben diese Anzeigenden und die Zeugen erklärt, nicht kommen zu können, als in der ___________ sind.


    Randnotiz
    Das in dieser Akte gemeldete Kind genannt Antonius ist ___ Akte vorher vor den ___ des Standesbeamten ___ den 29.12.1863. Der Standesbeamte ______

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

    Gruß

    Bia
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße
    Bianca
  • ubbenkotte
    Moderator
    • 13.04.2006
    • 1849

    #2
    Hallo Bia,

    das Kind wurde erst später von der Mutter als ihr Kind anerkannt.

    meegebragt = mitgenommen
    hebbende de aangever en de getuigen verklaard niet te kunnen teekenen als in het schrijven onervaren te zijn = Antonius und die Zeugen können die Urkunde nicht unterschreiben, da sie nicht schreiben können.

    Viele Grüße aus Hengelo

    Freddy

    Kommentar

    • Bia
      Erfahrener Benutzer
      • 26.12.2010
      • 334

      #3
      Hallo Freddy,

      vielen Dank für Deine Antwort.
      Ich weiss ehrlich gesagt nur nicht, was ich mit ihr anfangen soll...

      Was heisst das? Wie kann eine Mutter ihr Kind erst später als ihr Kind anerkennen?

      Ich habe noch weitere Geburtsurkunden von Kindern dieser Mutter, wo die gleiche Randnotiz existiert.

      Kannst Du mir da vielleicht auch noch aufs Pferd helfen?

      Danke!

      Gruß
      Bia
      Viele Grüße
      Bianca

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2415

        #4
        Hallo Bia,

        In der Randnotiz wird nicht gesagt, daß das Kind erst später von der Mutter anerkannt worden ist, sondern lediglich, daß das Kind durch Akte vom 28. Dezember 1863 anerkannt wurde.

        Du solltest diese Akte suchen. Es handelt sich höchstwahrscheinlich um die Heirat der Eltern, die erst dann stattgefunden hat.
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

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