Saarbrücken , 9. Februar.
Gestern Abend gegen 1/2 11 Uhr endete die seit Dienstag vor den hiesigen Assisen verhandelte Procedur gegen :
Nicolas HERRIG ,
Jakob BUSCHBACHER ,
Johann Peter BUSCHBACHER
Margarethe BUSCHBACHER , Witwe Georg GOUTT
Elisabeth SENZIG , Witwe Johann BUSCHBACHER
Elisabeth BUSCHBACHER , Witwe Nikolaus Heß
alle angeklagt ,
den Gerber Georg GOUTT am 11. September 1860 in der Buschbacher - Mühle ermordert , resp. zu diesem Morde verleitet zu haben.
Nach dem Resumé zogen sich die Herrn Geschwornen Abends 9 Uhr in ihr Beratungszimmer und kamen kurz vor 10 Uhr aus demselben zurück.
Sie sprachen gegen die 5 erstgenannten Angeklagten mit absuluter Stimmenmehrheit das SCHULDIG,
gegen die Witwe Elisabeth HEß * BUSCHBACHER hingegen das NICHTSCHULDIG aus.
Als der letzten Wahrspruch verkündet wurde , sprach sich unter dem sehr zahlreich anwesenden Publikum große Befriedigung aus.
Der Antrag des öffentlichen Ministeriums gegen die 5 erstgenannten Angeklagten auf Todesstrafe und das hierauf erfolgte Todesurteil des Assisen - Hofes machte auf diese dem Anschein nach nicht den geringsten Eindruck ;
die Witwe HEß hingegen fiel in Ohnmacht , als sie sich nach erfolgtem freisprechenden Urteil erhob und von ihrer Mutter , wie es schien , nocheinmal zur Anklagebank zurückgezogen wurde.
Der Wahrspruch der Geschworenen wird allgemein mit Befriedigung aufgenommen, und entspricht derselbe ganz den Ansichten , die man sich unter der Bevölkerung schon vorher gebildet hatte.
Seit langer langer Zeit , hat vor dem hiesigen Assisenhof kein solches Verbrechen seine Sühne gefunden und möge der Himmel es verhüten , das wir noch einmal ein solch schreckliches Bild vor Augen geführt bekommen.
Eine wohlhabende , bisher unbescholtene und geachtete Mutter sitzt mit ihren 4 ältesten Kindern auf der Anklagebank , um dem weltlichen Richter Rechenschaft abzulegen , über Verbrechen , wie wir sie in unserer Crimminalgeschichte glücklicherweise nur selten verzeichnet finden.
Eine unter verdächtigen Umständen geschlossene Heirat , ohne Neigung und Liebe von weiblicher Seite , Eigennutz und Charakterlosigkeit von männlicher Seite , sind die Anfänge eines Dramas , das gestern Abend vorläufig in dem hiesigen Gerichtssaal sein Ende gefunden hat.
Saarbrücker Zeitung 1861.
Gestern Abend gegen 1/2 11 Uhr endete die seit Dienstag vor den hiesigen Assisen verhandelte Procedur gegen :
Nicolas HERRIG ,
Jakob BUSCHBACHER ,
Johann Peter BUSCHBACHER
Margarethe BUSCHBACHER , Witwe Georg GOUTT
Elisabeth SENZIG , Witwe Johann BUSCHBACHER
Elisabeth BUSCHBACHER , Witwe Nikolaus Heß
alle angeklagt ,
den Gerber Georg GOUTT am 11. September 1860 in der Buschbacher - Mühle ermordert , resp. zu diesem Morde verleitet zu haben.
Nach dem Resumé zogen sich die Herrn Geschwornen Abends 9 Uhr in ihr Beratungszimmer und kamen kurz vor 10 Uhr aus demselben zurück.
Sie sprachen gegen die 5 erstgenannten Angeklagten mit absuluter Stimmenmehrheit das SCHULDIG,
gegen die Witwe Elisabeth HEß * BUSCHBACHER hingegen das NICHTSCHULDIG aus.
Als der letzten Wahrspruch verkündet wurde , sprach sich unter dem sehr zahlreich anwesenden Publikum große Befriedigung aus.
Der Antrag des öffentlichen Ministeriums gegen die 5 erstgenannten Angeklagten auf Todesstrafe und das hierauf erfolgte Todesurteil des Assisen - Hofes machte auf diese dem Anschein nach nicht den geringsten Eindruck ;
die Witwe HEß hingegen fiel in Ohnmacht , als sie sich nach erfolgtem freisprechenden Urteil erhob und von ihrer Mutter , wie es schien , nocheinmal zur Anklagebank zurückgezogen wurde.
Der Wahrspruch der Geschworenen wird allgemein mit Befriedigung aufgenommen, und entspricht derselbe ganz den Ansichten , die man sich unter der Bevölkerung schon vorher gebildet hatte.
Seit langer langer Zeit , hat vor dem hiesigen Assisenhof kein solches Verbrechen seine Sühne gefunden und möge der Himmel es verhüten , das wir noch einmal ein solch schreckliches Bild vor Augen geführt bekommen.
Eine wohlhabende , bisher unbescholtene und geachtete Mutter sitzt mit ihren 4 ältesten Kindern auf der Anklagebank , um dem weltlichen Richter Rechenschaft abzulegen , über Verbrechen , wie wir sie in unserer Crimminalgeschichte glücklicherweise nur selten verzeichnet finden.
Eine unter verdächtigen Umständen geschlossene Heirat , ohne Neigung und Liebe von weiblicher Seite , Eigennutz und Charakterlosigkeit von männlicher Seite , sind die Anfänge eines Dramas , das gestern Abend vorläufig in dem hiesigen Gerichtssaal sein Ende gefunden hat.
Saarbrücker Zeitung 1861.
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