Text in Sütterlin

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  • Franjo62
    Erfahrener Benutzer
    • 09.03.2008
    • 364

    [ungelöst] Text in Sütterlin

    Ich habe Papiere in Sütterlin bekommen. Da ich mich noch nicht traue diese zu Übersetzen bitte ich um eure Hilfe.
    Grüße Franjo
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  • #2
    Zitat von Franjo62 Beitrag anzeigen
    Ich habe Papiere in Sütterlin bekommen. Da ich mich noch nicht traue diese zu Übersetzen bitte ich um eure Hilfe.
    Grüße Franjo
    Hallo Franjo,

    trau dich nur, schreib uns mal, was Du schon rausgefunden hast, wir verbessern, falls überhaupt nötig bzw. füllen die Lücken

    Sonntagsgrüße schickt

    Marlies

    Kommentar

    • Franjo62
      Erfahrener Benutzer
      • 09.03.2008
      • 364

      #3
      Hallo Marlies
      Hier mein holperiger Anfang.

      In Sachen des Ackersmann Caspar Pieper in Siedlinghausen ____,
      ___ Maurers Anton Becker ___, Brugleghen, Gut der Dünigtuhe __
      nu___ zu Wedebach in ihren ___zung zum 24.April 1865
      nun ___ genommen Ga___:
      1 der _______ Schnösenberg als Bur_ikzunden
      2 „ „ Leisten
      3 „ ______ Steinhauser
      für Recht erkannt:
      ___ ______ nicht befragt,über den zwischen ____ Weges
      gelegene in § 5 der W_erkenget zum 16. Februar 1898 dem __
      darüber zu unthalten Gebe nun ihm die Zusten zur Last zu legen
      ___ ___ ____

      Grüße Franjo

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28375

        #4
        Hallo Franjo,

        und hier die Ergänzungen:


        In Sachen des Ackersmann Caspar Pieper in Siedlinghausen , Ungers
        den Maurer Anton Becker daselbst, Beklagten, hat die Königliche Kr...(iegsge-??)
        richts(??)- Deputation
        zu Wedebach in ihrer Sitzung zum 24.April 1865
        vor Theil genommen haben:
        1 der Kreisgerichtsrath Schnösenberg als Vorsitzender
        2 „ „ Leisten
        3 „ KreisrichterSteinhauser
        für Recht erkannt:
        daß Verklagter nicht befragt,über den zwischen seinen Wohns....(??)
        gelegene in § 5 des Vertrages zum 16. Februar 1898 dem Kle...(??)
        verteh(???) altenen ......... zu .....er, daß er sich wielmehr jeden F....
        darüber zu enthalten habe und ihm die Kosten zur Last zu legen
        Von Rechts wegen
        Gründe
        Witt..... notarieller Vertrages vom 16. Februar 1838 kaufte und erhielt der
        von dem Kläger den Haushofraum Fl.(??) IV Nr. 21(?) der Steuergemeinde Sielingh.....
        und wurde im $ 5 desselben wirklich wie folgt bestimmt:
        Zwischen(??) des Verkäufer Haus- Schühens Haus(???) und dem heute verkau........
        Schmiedes Haus(??) befindet sich eine Bi- und Aus..... nach Schühens Gruß(?)
        in einer Breite von 6 bis 7 Fuß. Diese Eind- und Aushöhe(??) verbleibt in
        angegebenen Breite zum alleinigen ausschließlichen Eigenthum des W...
        jers, der Ankäufer hat in dieser Rücksicht durchaus Seine Ansprüche



        Sieht aus, als fehlt auf der rechten Seite ein Stück!
        Zuletzt geändert von Xtine; 20.02.2011, 21:29.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28375

          #5
          Seite 2

          ..ehriger Zeitraum, verfl.... ..., mußte iwe geschehen erkannt werden
          und bedurfte es keiner Beweisaufnahme über die beiderseitigen
          Behauptungen.
          Als unterliegenden Theile waren demVerklagten in Gemäßheit
          des § 2 Tit. 23 Zeil(??) I a. G. O. auch die Kosten des Verhöhrens
          zur Last zu setzen.

          Königliche Kreisgerichts Deputation
          Unterschrift

          de
          ..... ad manus Herrn
          Rechtanw. Dittmann
          II b. F. 41
          .. 181 de 64 Medebach
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Franjo62
            Erfahrener Benutzer
            • 09.03.2008
            • 364

            #6
            Hallo
            Ich habe wieder ein Stück von Seite 3 probiert.Bitte um Korretur

            Der Kläger welcher unten Bezeigeyensmeuns wird übergebene Handzeichnung nur über
            Bezei____ behunztet sein Haus nebß Hofraum von der Ehefrau Joseph
            Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt ___geur __, daß der Becklagte
            __etz _eiend _________ enst nur seine Rechte _unrenm eins seine ____ über ihm
            ver besaltenen Raum ,ja Sogar über einen theil der Klägenschen Hofraumes Gehen und
            Hab ______ den Antrag gestellt zu erkenenn:
            daß Beklagter nich befugh über den zwsgen seinem Wasesaufe nur dem Hoh
            raum des Klägers im Brotenge zum 16. Februar 1898 § 5 verbeseltnenn
            Bündnis zu folgen, das er _es vielecht jeder ______ zu entfallen gebe.
            der Beklagte hat dagegen ___fällige _willigung beantragt.
            er bestreitet das der Kläger sein Haus nebst dem Hofraum vor 30 Jahren __
            vererben Gabe nur nitt der Verlegung der kurnei_urkunde netgegen sagen. Er uns
            kennt die Handzeichnung nicht an, Übergiebt vielmehr seiner Sicht ein ganz ____
            Visarius angefügte Karte , welche gefalge Inugei__ue der _________
            Drescher mit der Schnürgarde genau übereinstimme und ihm übrigen Ver____
            völlig darstellen soll. Weter Bezegnugen auf jene , besaegtet der Beklagte, das
            er dem Punkte g die grundlinie der dem Kläger gehörenden Parzelle beginn,
            das der zu___ den Punkten g und b liegende nur neu zu____ von ___
            westseitigen Parzellen für ___ Raum ein öffentliches ___enersmeine Kreuz
            sei und nimals dem Kläger gehört habe, irgend Zeuge Drescher bekundet selber Kläger
            habe __ ___ me ___

            Grüße Franjo

            Kommentar

            • Franjo62
              Erfahrener Benutzer
              • 09.03.2008
              • 364

              #7
              Hallo
              Es sind etliche Papiere aus der Familie Becker, die der Mann (ein geb. Becker) meiner Cusine meinem Onkel zum Übersetzten gab. Da einzelne Worte für ungeübte Leser wahnsinnige Hindernisse sind, habe ich mich mit eurer Hilfe rangewagt.
              Ich hoffe das ich am Ende dieser Papiere Sütterlin einigermaßen flüßig lesen kann.
              Hier noch einmal ein Versuch von Blatt 3. Bitte korrigieren, damit ich die Buchstaben besser zuordnen kann.

              Der Kläger welcher unter Bezugnahme uns eine übergebene Handzeichnung und___
              Beigier__eulung behauptet, sein Haus nebß Hofraum von der Ehefrau Joseph
              Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt ___geud __, daß der Verklagte
              seitz seiner _________ nicht nur seine Rechte _unrenm eins seine ____ über dem
              _erbesaltenen Raum ,ja Sogar über einen Theil deß Klägenschen Hofraumes Gehen und
              hat dieserhalb den Antrag gestellt zu erkennen:
              daß Beklagter nich befugh über den zwsgen seinem Wahehaufe und dem Hof
              raume des Klägers im Verteuge zum 16. Februar 1898 § 5 verbeseltnenn
              Laubnis zu fehlen, das er sich vielecht jeder ______ zu entfallen gebe.
              Der Beklagte hat dagegen ___fällige Abweisung beantragt.
              Er bestreitet, das der Kläger sein Haus nebst dem Hofraum vor 30 Jahren er-
              worben habe nur mitt der Verlegung der Kauvnisurkunde entgegen segen. Er
              erkennt die Handzeichnung nicht an, Übergiebt vielmehr seiner Sicht ein ____
              Visarius angefügte Karte , welche zufolge _______us der _________
              Drescher mit dem Flurstücke genau übereinstimme und die übrigen Verhältnisse
              völlig darstellen soll. _eter __uhme auf jene , besaegtet der Beklagte, das
              bei dem Punkte g die Grenzlinie der dem Kläger gehörenden Parzelle beginne,
              das der zu___ den Punkten g und e liegende nur van da ab gesehen von ___
              westseitigen Parzellen für ___ Raum ein öffentliches steinersmeine Kreuz
              sei und nimals dem Kläger gehört habe, sein Zeuge Drescher bekunden selbe ; Kläger
              habe __ ___ ihnselben er einer _alle zugebauet, allein er sei dadurch nicht
              Eigenthümer der bei g und _ liegenden Fluhe genannten und zu kenne von Verklagten
              nicht ____gezehren über diese Flühe zu gehören.
              Es handle sich hier nur um den zwischen
              e und d liegenden schmalen Raum . Seit mindestens 40 und 50 Jahren hätten seine
              Vorbesitzer alle nur z_ diesem Hause stattfindenden _uhnen in der Weise
              ausgeübt , daß sie ___Haussen in der Nähe des Punktes g abgebogen hatten
              dann den daranstoßenden Weg gefahren, bis e die A_eibige
              Stiege benuhzt hätten und nun die über diese Stiege auf die Parzelle der ver
              Klagten und zum Hause derselben gelangt. Bei der Rückfahrt sei
              derselbe Weg in umgekehrter Richtung eingeschlagen , wie dieser die sei ihm
              benannten Zeugen bekunden selben. __ebeigens sei ____ den ___ still__
              send die dem ungekauften Hause zustehende Hof_____ __Verlirenz mit
              übergegangen, war umso mehr anzunehmen das, __ Kläger nur __

              Grüße Franjo
              Zuletzt geändert von Franjo62; 23.02.2011, 22:42.

              Kommentar

              • Wolfg. G. Fischer
                Erfahrener Benutzer
                • 18.06.2007
                • 4917

                #8
                Hallo Franjo,

                für meine Augen ist das leider zu klein geschrieben.

                Mit besten Grüßen
                Wolfgang

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                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11784

                  #9
                  So, wie ich Zeit habe:

                  Der Kläger welcher unter Bezugnahme auf eine übergebene Handzeichnung und über
                  Beweisantretung behauptet, sein Haus nebst Hofraum von der Ehefrau Joseph
                  Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt klagend vor, daß der Verklagte
                  trotz seiner ______ation nicht nur seine Früchte fordere auch seinen Dünger über den
                  vorbehaltenen Raum, ja sogar über einen Theil deß K[?]lägerischen Hofraumes fahre und
                  hat dieserhalb den Antrag gestellt, zu erkennen:
                  daß Verklagter nich befugt, über den zwischen seinem Wohnhause und dem Hof-
                  raume des Klägers im Vertrage vom 16. Februar 1898 § 5 verbehaltenen
                  _____ zu fahren, daß er sich vielmehr jeder Drüberfahrt zu entfallen habe.
                  Der Beklagte hat dagegen ___fällige Abweisung beantragt.

                  (Die Kopie ist wirklich schlecht.)
                  Zuletzt geändert von henrywilh; 09.09.2017, 09:38.
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

                  Kommentar

                  • Verano
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.06.2016
                    • 7819

                    #10
                    Guten Morgen,

                    ist das überhaupt noch aktuell? Die Anfrage ist von 2011.
                    Viele Grüße August

                    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                    Kommentar

                    • Franjo62
                      Erfahrener Benutzer
                      • 09.03.2008
                      • 364

                      #11
                      Guten Morgen,

                      Ruht leider schon längere Zeit. Die Familie hat leider kein Interesse an ihre Vergangenheit. Allen Helfern auch nach längerer Verzögerung nochmals Herzlichen Dank!!!
                      Grüße Franjo

                      Kommentar

                      • mawoi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.01.2014
                        • 3968

                        #12
                        Hallo,
                        noch ein paar Ergänzungen (leider ist der rechte Rand abgeschnitten):

                        Im Namen des Königs
                        In Sachen des Oekonomen Caspar Pieper in Siedlinghausen , KLägers
                        den Maurer Anton Becker daselbst, Beklagten, hat die Königliche Kreisge-
                        richts- Deputation
                        zu Wedebach in ihrer Sitzung vom 24.April 1865 (wo-)
                        ran Theil genommen haben:
                        1 der Kreisgerichtsrath Schnösenberg als Vorsitzender
                        2 „ „ Leisten
                        3 „ KreisrichterSteinhäuser
                        für Recht erkannt:
                        daß Verklagter nicht befugt,über den zwischen seinem Wohns....(??)
                        gelegenen in § 5 des Vertrages zum 16. Februar 1838 dem Kl(äger)
                        vorenthaltenen Fuder zu fahren, daß er sich vielmehr jeder F....
                        darüber zu enthalten habe und ihm die Kosten zur Last zu legen
                        Von Rechts wegen
                        Gründe
                        Mittelst notariellen Vertrages vom 16. Februar 1838 kaufte und erhielt der
                        von dem Kläger den Haushofraum Fl.(??) IV Nr. 21 der Steuergemeinde Sielingh.....
                        und wurde im § 5 desselben wirklich wie folgt bestimmt:
                        Zwischen des Verkäufer Haus- Schühens Haus und dem heute verkau........
                        Schmiedes Haus(??) befindet sich eine Ein- und Ausfuhr nach Schühens Graß(hof?)
                        in einer Breite von 6 bis 7 Fuß. Diese Ein- und Ausfuhr verbleibt in
                        angegebener Breite zum alleinigen ausschließlichen Eigenthum des W...
                        jers?, der Ankäufer hat in dieser Rücksicht durchaus Seine Ansprüche

                        VG
                        mawoi
                        Zuletzt geändert von mawoi; 11.09.2017, 11:24.

                        Kommentar

                        • mawoi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.01.2014
                          • 3968

                          #13
                          Seite 2

                          ..ehriger Zeitraum, verflossen ist, mußte wie geschehen erkannt werden
                          und bedurfte es keiner Beweisaufnahme über die beiderseitigen
                          Behauptungen.
                          Als unterliegenden Theile waren dem Verklagten in Gemäßheit
                          des § 2 Tit. 23 Theil I a. G. O. auch die Kosten des Verfahrens
                          zur Last zu setzen.

                          Königliche Kreisgerichts Deputation

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