Bitte um Ergänzung der Lücken - Urkunde von 1691

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 696

    [gelöst] Bitte um Ergänzung der Lücken - Urkunde von 1691

    Hallo,

    ich habe hier einige Urkunden, bei denen eure Hilfe nochmal benötige, um die fehlenden Wörter zu ergänzen. Vielleicht könnt Ihr mir ja auch den Sinn und Zwecker dieser Urkunde sowie die lateinischen Wörter erklären. Wäre echt super.

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von fossy123; 15.07.2010, 10:05.
  • Petterping
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2010
    • 195

    #2
    Ein paar Lücken weniger...

    Hochedelgebohrner
    unser hochgeehrter Herr

    Wir haben zu Unovation der

    Investitur seine von dem Fürsten-
    thumb Halberstadt Uoognoscirenden
    Lehngüther den 28. huius pro ter-
    mino anberechnet und ??????
    Nahmens S.
    Churfürstl. durchl. Brand-
    enburg unser gnädigsten Herrn, den
    selben Kraft dieses, angesetzten Tages
    des Morgends umb 9. Uhr in der churfürstl.
    Cantzley hierselbst unaußbleibl. zu-


    Bild IMG_9164.jpg


    erscheinen, seinen eltesten und letzteren

    Lehnbrief, sambt den erlangten Muth
    schein so dann zu producieren und
    darauf prastitis prastandis der
    renovation
    der Investitur, oder
    nach befunden rechtmeßiger Verordnung
    gewertig zu sein, Wonach man
    sich zu achten, Die Ihr unserem hoch-
    geehrten Herrn zu ????dtz diensten
    gefließen, Halberstadt den 6. Mar
    ty ao 1691.

    Churfürstl. Brandenburg. zur

    Regierung des Fürstenthumbs
    Halberstadt verordneter Di-
    rector und Räthe
    LG Petterping

    Suche nach FN:

    Häusler, Bartsch (Pruszkowo)
    Leder (Poppenhagen und Liebenfelde, Kreis Köslin)
    (van der) Meden (Schöneberg, Kreis Soldin)
    Modrok, Wyrwa (Borek, Kreis Kreuzburg)

    Kommentar

    • fossy123
      Erfahrener Benutzer
      • 01.12.2008
      • 696

      #3
      @ Petterping - Danke dir.

      Vielleicht findet sich ja für den Rest auch noch jemand ;-)
      Kann mir vielleicht jemand die lat. Begriffe in dem Text sowie den Sinn bzw. die Absicht des Schreibens erläutern?

      Danke
      Gruß
      Mathias

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 696

        #4
        *nachobenschieb*

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4848

          #5
          Kleine Änderungen

          Hochedelgebohrner
          sonder hochgeehrter Herr

          Wir haben zu renovation der
          Investitur seiner von dem Fürsten-
          thumb Halberstadt recognoscirenden
          Lehngüther den 28. huius pro ter-
          mino anberahmet und citirn
          Nahmens S. Churfürstl. Durchl. zu Brand-
          enburg unsers gnädigsten Herrn, den
          selben Kraft dieses, angesetzeten Tages
          des Morgends umb 9. Uhr in der churfürstl.
          Cantzley hierselbst unaußbleiblich zu-

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4848

            #6
            erscheinen, seinen eltesten und letzteren
            Lehnbrief, sambt den erlangten Muth
            schein so dann zu producieren und
            darauf praestitis praestandis der
            renovation der Investitur, oder
            nach befinden rechtmeßiger Verordnung
            gewertig zu sein, Wonach man
            sich zu achten, Die Ihr unserem hoch-
            geehrten Herrn zu freundlichen diensten
            gefließen, Halberstadt den 6. Mar
            ty ao 1691.

            Churfürstl. Brandenburg. zur
            Regierung des Fürstenthumbs
            Halberstadt verordneter Di-
            rector und Räthe

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11784

              #7
              Sinn, den ich entnehme:

              Der Angeredete möchte, dass sein Belehnung erneuert wird. Dazu erhält er von der kurfürstl. Kanzlei einen Termin, zu dem er mit dem letzten Lehnsbrief u. Muthschein (Antrag auf Belehnung) anzutanzen hat und darauf hoffen darf, dass er "praestitis praestandis", also nach Ableistung des Abzuleistenden, wieder als Lehnsherr eingesetzt wird - eventuell aber auch nicht - je "nach Befinden", also Entscheidung der Zuständigen.
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

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              • fossy123
                Erfahrener Benutzer
                • 01.12.2008
                • 696

                #8
                Danke Konrad für das Ergänzen und Henry - besten Dank für die Erklärung der Bedeutung des Briefes.

                Könnte mir noch jemand die lateinischen Begriffe erklären, wie:

                renovation
                recognoscirenden
                pro termino
                citirn
                praestitis praestandis

                Danke.

                Gruß
                Mathias
                Zuletzt geändert von fossy123; 15.07.2010, 10:39.

                Kommentar

                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11784

                  #9
                  renovation
                  Erneuerung

                  recognoscirenden
                  anerkennenden

                  pro termino
                  zum/für den Termin

                  citirn
                  zitieren, her befehlen

                  pra
                  estitis praestandis
                  nach Ableistung des Abzuleistenden
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

                  Kommentar

                  • fossy123
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.12.2008
                    • 696

                    #10
                    Abermals danke.

                    Gruß
                    Mathias

                    Kommentar

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