Hallo zusammen!
Tatort: Eine evangelisch-reformierte Gemeinde (Hugenotten) in einer norddeutschen Kleinstadt, in der es zwei evangelisch-lutherische Stadtgemeinden gab.
Tatzeitpunkt: 1756
Tatbestand: Ein lutherisch getaufter Mann, sehr wahrscheinlich aus eingesessener Familie, heiratet eine Hugenottin aus der örtlichen reformierten Gemeinde. Die Trauung findet sich im Kirchenbuch dieser Gemeinde, wobei vermerkt ist, daß der Mann die Erlaubnis seines lutherischen Pastors einholen musste. Die Kirchenbücher der lutherischen Gemeinden sind aus dieser Zeit nicht überliefert.
Frage 1: War es bei der beschriebenen Konstellation erforderlich oder üblich, daß einer der Ehepartner die Konfession des anderen annehmen musste, oder blieb jeder bei seinem Gesangbuch? Falls einer konvertieren musste, welcher Konfession gebührte der Vorrang?
Frage 2: Wie handhabte man es mit der Konfession der gemeinsamen Kinder? Hatten die Eltern die freie Wahl, welcher Kirche die Kinder angehören sollen, oder gab es für solche Fälle verbindliche Regelungen zivil- oder kirchenrechtlicher Art?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Tatort: Eine evangelisch-reformierte Gemeinde (Hugenotten) in einer norddeutschen Kleinstadt, in der es zwei evangelisch-lutherische Stadtgemeinden gab.
Tatzeitpunkt: 1756
Tatbestand: Ein lutherisch getaufter Mann, sehr wahrscheinlich aus eingesessener Familie, heiratet eine Hugenottin aus der örtlichen reformierten Gemeinde. Die Trauung findet sich im Kirchenbuch dieser Gemeinde, wobei vermerkt ist, daß der Mann die Erlaubnis seines lutherischen Pastors einholen musste. Die Kirchenbücher der lutherischen Gemeinden sind aus dieser Zeit nicht überliefert.
Frage 1: War es bei der beschriebenen Konstellation erforderlich oder üblich, daß einer der Ehepartner die Konfession des anderen annehmen musste, oder blieb jeder bei seinem Gesangbuch? Falls einer konvertieren musste, welcher Konfession gebührte der Vorrang?
Frage 2: Wie handhabte man es mit der Konfession der gemeinsamen Kinder? Hatten die Eltern die freie Wahl, welcher Kirche die Kinder angehören sollen, oder gab es für solche Fälle verbindliche Regelungen zivil- oder kirchenrechtlicher Art?
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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